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Auswirkungen der Mindestlohnerhöhung im öffentlichen Dienst

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Faunus:

--- Zitat von: Hugo Stieglitz am 12.03.2025 14:46 ---Man hat dafür eine Kommission eingesetzt und die wirt mal wieder umgangen. Das finde ich im Verfahren schon bescheuert.

--- End quote ---


Halbwahrheiten/Falschinformationen/populistsiche Manipulation finde ich "interessant": 8)

Bis spätestens  Ende 2024 hätte die EU-Mindestlohnrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden müssen.
Danach sollten die Mindestlöhne in der Europäischen Union mindestens 60 Prozent des Medianlohns von Vollzeitbeschäftigten erreicht haben. Dies hätte einen Mindestlohn in Höhe von mindestens 14 Euro entsprochen.

Steht alles im 4. Beschluss vom 26.06.2023 der von Dir genannten nationanlen Kommission - trotzdem hat diese Kommission für 01.01.2025 nur 12,82 EUR festgelegt!

Faunus:

--- Zitat von: Geschädigter am 12.03.2025 18:39 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 11.03.2025 10:41 ---Nein, das hat keine direkte oder unmittelbare Auswirkungen auf Menschen, die oberhalb des neuen Mindestlohnes verdienen, egal ob im öD oder in der pW.
--- End quote ---

Ähm... Einspruch! ;)

Durch 15€ Mindestlohn wird "alles" teurer... ergo auch für den Besserverdiener, welcher dadurch weniger Geld zur Verfügung hat (und der 15€-Typ hat von der Erhöhung überhaupt gar nichts, da auch für ihn alles teurer wird).

--- End quote ---

Ne, der 15 EUR-Typ hat gelernt sich einzuschränken - leider auch bei wichtigeren Sachen (Bildung/3.-Rentenstandbein/gesündere Ernährung, Verbesserung der Gesundheitsvorsorge, usw.)  und der Besserverdiener muss wieder lernen sich einzuschränken und zw. Winter-/Oster-/SommerUrlaub/großes Auto auf der einen Seite oder sich auf der anderen Seite dann halt Wohneigentum gönnen ;)

FearOfTheDuck:
Interessant ist im Zusammenhang mit der Ausgangsfrage wie das bei Azubis nach BBIG geregelt ist. Hier gibt es im Zuge des Mindestlohns auch eine Mindestvergütung und § 17 Abs 3 sagt:

Angemessen ist auch eine für den Ausbildenden nach § 3 Absatz 1 des Tarifvertragsgesetzes geltende tarifvertragliche Vergütungsregelung, durch die die in Absatz 2 genannte jeweilige Mindestvergütung unterschritten wird. Nach Ablauf eines Tarifvertrages nach Satz 1 gilt dessen Vergütungsregelung für bereits begründete Ausbildungsverhältnisse weiterhin als angemessen, bis sie durch einen neuen oder ablösenden Tarifvertrag ersetzt wird.

Dort darf also die tarifliche Vergütung die Mindestvergütung bis zur neuen Tarifeinigung unterschreiten.

MoinMoin:

--- Zitat von: Geschädigter am 12.03.2025 18:39 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 11.03.2025 10:41 ---Nein, das hat keine direkte oder unmittelbare Auswirkungen auf Menschen, die oberhalb des neuen Mindestlohnes verdienen, egal ob im öD oder in der pW.
--- End quote ---

Ähm... Einspruch! ;)

Durch 15€ Mindestlohn wird "alles" teurer... ergo auch für den Besserverdiener, welcher dadurch weniger Geld zur Verfügung hat (und der 15€-Typ hat von der Erhöhung überhaupt gar nichts, da auch für ihn alles teurer wird).

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Was an den Worten direkt und unmittelbar hast du nicht verstanden?

Hugo Stieglitz:

--- Zitat von: Faunus am 12.03.2025 18:44 ---
--- Zitat von: Hugo Stieglitz am 12.03.2025 14:46 ---Man hat dafür eine Kommission eingesetzt und die wirt mal wieder umgangen. Das finde ich im Verfahren schon bescheuert.

--- End quote ---


Halbwahrheiten/Falschinformationen/populistsiche Manipulation finde ich "interessant": 8)

Bis spätestens  Ende 2024 hätte die EU-Mindestlohnrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden müssen.
Danach sollten die Mindestlöhne in der Europäischen Union mindestens 60 Prozent des Medianlohns von Vollzeitbeschäftigten erreicht haben. Dies hätte einen Mindestlohn in Höhe von mindestens 14 Euro entsprochen.

Steht alles im 4. Beschluss vom 26.06.2023 der von Dir genannten nationanlen Kommission - trotzdem hat diese Kommission für 01.01.2025 nur 12,82 EUR festgelegt!

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Populistisch empfinde ich es eher, dass die SPD alle 4 Jahre den Mindestlohn aus dem Hut zieht, um Wählerstimmen zu gewinnen. Es gibt eine Kommission und die soll diesen Mindestlohn festlegen. Wenn sie den auf 14 EUR festgelegt hätte, würde ich keine Kritik am Verfahren üben. An dieser Meinungsäußerung ist nichts manipulativ oder populistisch.

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