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Auswirkungen der Mindestlohnerhöhung im öffentlichen Dienst
Faunus:
Die Vergütung von Auzubis unterliegt doch garnicht dem Mindestlohn - war ich bisher der Meinung.
Im §17 des BBiG ist die mindestens "angemessene" Höhe der Vergütung mit Zahlen geregelt und diese liegen mit 515, 550, 585, 620 Euro gut unter dem Mindestlohn.
Faunus:
--- Zitat von: Hugo Stieglitz am 13.03.2025 08:24 ---
--- Zitat von: Faunus am 12.03.2025 18:44 ---
--- Zitat von: Hugo Stieglitz am 12.03.2025 14:46 ---Man hat dafür eine Kommission eingesetzt und die wirt mal wieder umgangen. Das finde ich im Verfahren schon bescheuert.
--- End quote ---
Halbwahrheiten/Falschinformationen/populistsiche Manipulation finde ich "interessant": 8)
Bis spätestens Ende 2024 hätte die EU-Mindestlohnrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden müssen.
Danach sollten die Mindestlöhne in der Europäischen Union mindestens 60 Prozent des Medianlohns von Vollzeitbeschäftigten erreicht haben. Dies hätte einen Mindestlohn in Höhe von mindestens 14 Euro entsprochen.
Steht alles im 4. Beschluss vom 26.06.2023 der von Dir genannten nationanlen Kommission - trotzdem hat diese Kommission für 01.01.2025 nur 12,82 EUR festgelegt!
--- End quote ---
Populistisch empfinde ich es eher, dass die SPD alle 4 Jahre den Mindestlohn aus dem Hut zieht, um Wählerstimmen zu gewinnen. Es gibt eine Kommission und die soll diesen Mindestlohn festlegen. Wenn sie den auf 14 EUR festgelegt hätte, würde ich keine Kritik am Verfahren üben. An dieser Meinungsäußerung ist nichts manipulativ oder populistisch.
--- End quote ---
Dann bist Du ja für die Erhöhung des Mindestlohnes auf 15 EUR, die bitte zum Verhandlungspaket nach den Wahlen kam - aus guten Grund (s. EU-Mindestlohnrichtlinie).
Sorry, ich hatte Deine Aussage völlig anders interpretiert ;D
Hugo Stieglitz:
--- Zitat von: Faunus am 13.03.2025 08:42 ---
--- Zitat von: Hugo Stieglitz am 13.03.2025 08:24 ---
--- Zitat von: Faunus am 12.03.2025 18:44 ---
--- Zitat von: Hugo Stieglitz am 12.03.2025 14:46 ---Man hat dafür eine Kommission eingesetzt und die wirt mal wieder umgangen. Das finde ich im Verfahren schon bescheuert.
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Halbwahrheiten/Falschinformationen/populistsiche Manipulation finde ich "interessant": 8)
Bis spätestens Ende 2024 hätte die EU-Mindestlohnrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden müssen.
Danach sollten die Mindestlöhne in der Europäischen Union mindestens 60 Prozent des Medianlohns von Vollzeitbeschäftigten erreicht haben. Dies hätte einen Mindestlohn in Höhe von mindestens 14 Euro entsprochen.
Steht alles im 4. Beschluss vom 26.06.2023 der von Dir genannten nationanlen Kommission - trotzdem hat diese Kommission für 01.01.2025 nur 12,82 EUR festgelegt!
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Populistisch empfinde ich es eher, dass die SPD alle 4 Jahre den Mindestlohn aus dem Hut zieht, um Wählerstimmen zu gewinnen. Es gibt eine Kommission und die soll diesen Mindestlohn festlegen. Wenn sie den auf 14 EUR festgelegt hätte, würde ich keine Kritik am Verfahren üben. An dieser Meinungsäußerung ist nichts manipulativ oder populistisch.
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Dann bist Du ja für die Erhöhung des Mindestlohnes auf 15 EUR, die bitte zum Verhandlungspaket nach den Wahlen kam - aus guten Grund (s. EU-Mindestlohnrichtlinie).
Sorry, ich hatte Deine Aussage völlig anders interpretiert ;D
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Du fehlinterpretierst. Ich halte diese EU-Regelung für falsch, ebenso wie viele andere EU-Regeln auch. Gleichwohl bin ich der Ansicht, dass man sich auch an die Regeln halten muss, die einem nicht gefallen. Allerdings dem Wähler vorzuspielen, dass man ihm etwas gäbe (Mindestlohn von 15 EUR) was ihm qua Gesetz ohnehin zusteht, ist der Gipfel des sozialdemokratischen Populismus.
MoinMoin:
--- Zitat von: Hugo Stieglitz am 13.03.2025 09:27 ---
--- Zitat von: Faunus am 13.03.2025 08:42 ---
--- Zitat von: Hugo Stieglitz am 13.03.2025 08:24 ---
--- Zitat von: Faunus am 12.03.2025 18:44 ---
--- Zitat von: Hugo Stieglitz am 12.03.2025 14:46 ---Man hat dafür eine Kommission eingesetzt und die wirt mal wieder umgangen. Das finde ich im Verfahren schon bescheuert.
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Halbwahrheiten/Falschinformationen/populistsiche Manipulation finde ich "interessant": 8)
Bis spätestens Ende 2024 hätte die EU-Mindestlohnrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden müssen.
Danach sollten die Mindestlöhne in der Europäischen Union mindestens 60 Prozent des Medianlohns von Vollzeitbeschäftigten erreicht haben. Dies hätte einen Mindestlohn in Höhe von mindestens 14 Euro entsprochen.
Steht alles im 4. Beschluss vom 26.06.2023 der von Dir genannten nationanlen Kommission - trotzdem hat diese Kommission für 01.01.2025 nur 12,82 EUR festgelegt!
--- End quote ---
Populistisch empfinde ich es eher, dass die SPD alle 4 Jahre den Mindestlohn aus dem Hut zieht, um Wählerstimmen zu gewinnen. Es gibt eine Kommission und die soll diesen Mindestlohn festlegen. Wenn sie den auf 14 EUR festgelegt hätte, würde ich keine Kritik am Verfahren üben. An dieser Meinungsäußerung ist nichts manipulativ oder populistisch.
--- End quote ---
Dann bist Du ja für die Erhöhung des Mindestlohnes auf 15 EUR, die bitte zum Verhandlungspaket nach den Wahlen kam - aus guten Grund (s. EU-Mindestlohnrichtlinie).
Sorry, ich hatte Deine Aussage völlig anders interpretiert ;D
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Du fehlinterpretierst. Ich halte diese EU-Regelung für falsch, ebenso wie viele andere EU-Regeln auch. Gleichwohl bin ich der Ansicht, dass man sich auch an die Regeln halten muss, die einem nicht gefallen. Allerdings dem Wähler vorzuspielen, dass man ihm etwas gäbe (Mindestlohn von 15 EUR) was ihm qua Gesetz ohnehin zusteht, ist der Gipfel des sozialdemokratischen Populismus.
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Stimmt.
Die SPD hätte sagen müssen, wir sind für 15€ weil die EU das uns so vorgibt und wir EU Recht umsetzen wollen.
Und die anderen hätten sagen müssen, wir geben keine 15€. denn wir wollen gegen EU Vorgaben verstoßen.
So sagen aber einige, die Spinnen diese Sozis von der SPD.
Ein hoch auf die Ahnungslosigkeit.
Schmitti:
--- Zitat von: MoinMoin am 13.03.2025 10:33 ---Die SPD hätte sagen müssen, wir sind für 15€ weil die EU das uns so vorgibt und wir EU Recht umsetzen wollen.
Und die anderen hätten sagen müssen, wir geben keine 15€. denn wir wollen gegen EU Vorgaben verstoßen.
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Beide sollte man dann mal fragen, was die EU konkret für einen Mindestlohn vorgibt, ob der überall gleich ist, ob es überhaupt in allen EU-Mitgliedern einen geben muss,...
Natürlich kann nicht der komplette Niedriglohnsektor in andere Länder auswandern, und gerade im öD wird die Putzfrau das Hamburger Rathaus nicht in Österreich putzen können. Manche Arbeitgeber der PW könnten aber aus den genannten Fragen heraus ihre Schlussfolgerungen ziehen.
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