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Auswirkungen der Mindestlohnerhöhung im öffentlichen Dienst

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BAT:

--- Zitat von: Warnstreik am 14.04.2025 12:03 ---
Nochmal: Ein öffentlicher Dienst ist keine Zwangsarbeit, auch wenn man dort natürlich im schlimmsten Fall zu Arbeit im Rahmen des Dienstes gezwungen wird.


--- End quote ---

Also kurz gesagt, etwas ist kein Zwang, obwohl man dazu gezwungen wird...

Herrschaften! ::)

MoinMoin:
Zwangsarbeit ist das was nach Absatz 3 Gg 12 dir aufgezwungen wird.
Daher ist das was unter Abs. 2 fällt keine Zwangsarbeit.
Es geht darum die richtige Begriffe zu wählen und daher ist eine Wehrdienst keine Zwangsarbeit da es nicht unter Absatz 3 sondern 2 fällt.
Auch wenn du es in deinem Sprachgebrauch als Zwangsarbeit titulieren möchtest.
Und man im Kern natürlich alle arbeiten zu denen man gezwungen wird, als Zwangsarbeit ansehen kann.
Also im Kern alle Tätigkeiten für die man gegen Geld bekommt hat man unter den Zwang das Geld bekommen zu wollen gemacht. Überall nur Zwangsarbeiter im öD.

BAT:
https://de.wikipedia.org/wiki/Zwangsarbeit

Organisator:
Es gibt doch eine schöne internationale Definition von Zwangsarbeit, die im Wesentlichen darauf abzielt, dass man bei Nichtbefolgung des Zwanges bestraft wird. Insoweit sind die Pflichtdienste des Grundgesetzes Zwangsarbeit, auch wenn sie alle betreffen.

Und so war auch schon die Wehrpflicht eine Zwangsarbeit, denn wer ihr nicht nachgekommen ist, wurde grundsätzlich bestraft. Das möglicherweise hehre Ziel tut dem kein Abbruch.

cyrix42:
Die Europäische Konvention der Menschenrechte definiert in Artikel 4:


--- Zitat ---ARTIKEL 4
Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit
1. Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden.
2. Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten.
3. Nicht als Zwangs- oder Pflichtarbeit im Sinne dieses Artikels gilt
(a) eine Arbeit, die üblicherweise von einer Person verlangt wird, der unter den Voraussetzungen des Artikels 5 die Freiheit entzogen oder die bedingt entlassen worden ist;
(b) eine Dienstleistung militärischer Art oder eine Dienstleistung, die an die Stelle des im Rahmen der Wehrpflicht zu leistenden Dienstes tritt, in Ländern, wo die Dienstverweigerung aus Gewissensgründen anerkannt ist;
(c) eine Dienstleistung, die verlangt wird, wenn Notstände oder Katastrophen das Leben oder das Wohl der Gemeinschaft bedrohen;
(d) eine Arbeit oder Dienstleistung, die zu den üblichen Bürgerpflichten gehört.

--- End quote ---

Demnach ist -- dem Namen nach -- ein Wehr- und ein Wehrersatzdienst keine Zwangsarbeit. Jedoch lässt sich relativ leicht ergründen, dass dies nur dem Namen nach der Fall ist, ein Sachgrund lässt sich dafür nicht angeben; eher der sachfremde Grund, dass die Konvention wohl nicht verabschiedet worden wäre, wenn man die Wehrpflicht dafür hätte abschaffen müssen. Und junge Männer gegen ihren Willen in den Krieg zu schicken um sich gegenseitig zu erschießen bzw. erschießen zu lassen, hat sich ja in der europäischen Geschichte bewährt, ist ja ein Kulturgut sozusagen.

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