Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion

Auswirkungen der Mindestlohnerhöhung im öffentlichen Dienst

<< < (50/104) > >>

Faunus:

--- Zitat von: BAT am 14.04.2025 16:35 ---
Insofern schön, war der Vorschlag, dieses Gesellschaftsjahr im Nachgang zum Arbeitsleben zu fordern. Da klangen doch einige Meinungen erstmal anders.

--- End quote ---

12/24 Monat - welcher Pflichtdienst an der Gesellschaft auch immer - sollte zw. 18 und 67 Jahren erbracht werden.  Ob am Stück oder über Jahre aufgeteilt, egal! Und damit sich keiner als Zwangsarbeiter fühlt, erfolgt ab 67 Jahren 12/24 x  X,XX %/mtl.  Abzüge an der Rente. Und schon kann man sich ´von der Sklaverei" selbst freikaufen und alle sind gleich.
Wäre eine interessamte Variante. Gibt sicherlich noch andere interessante Varianten.



BAT:
Jooo, freikaufen von gesellschaftlichen Verpflichtungen. Läuft. Hatte dich eher links eingeschätzt, inzwischen aber eher verwirrt. :P

MoinMoin:

--- Zitat von: BAT am 14.04.2025 16:35 ---
--- Zitat von: Faunus am 14.04.2025 16:13 ---
Wie kann man nur so schändlich der Begriff der Zwangsarbeit verniedliche und Menschen, die dieses am eigenen Leib erfahren/erfahren haben hier so verhöhnen - um Recht zu behalten oder warum?


--- End quote ---

Was wird denn hier verniedlicht? Zwangsarbeit kennt viele Formen, es bleibt aber Zwangsarbeit. Der Zwang durch einen Dritten, bestimmte Dienste/ Arbeiten auszuführen.

--- End quote ---
Du kannst es Zwangsarbeit nennen, ob es Zwangsarbeit im rechtlichem, ethischem oder in einem anderem Sprachgebrauch ist, entscheidest nicht du oder ich.

Faunus:

--- Zitat von: BAT am 14.04.2025 20:21 ---Jooo, freikaufen von gesellschaftlichen Verpflichtungen. Läuft. Hatte dich eher links eingeschätzt, inzwischen aber eher verwirrt. :P

--- End quote ---

Ich lasse nur denen, die bei Pflichtdienst an der Gesellschaft von Zwangsarneit faseln, einfach keine Hintertür offen - sollen diese doch Geld dauerhaft für ihren Ruhestand verlieren, wenn Sie meinen. Würde dann auch die Rentenkassen wieder etwas entlasten  8)
Und den Mindestlohn würde ic hier nicht ansetzten - sondern Mahlzeiten & Unterkunft + Übungsleiterpauschale bzw. bis maximal zum Steuerfreibetrag.

Organisator:

--- Zitat von: Faunus am 14.04.2025 16:13 ---Oder ist jetzt ein Pflichtpraktikum an der UNI auch schon Zwangsarbeit?! Nach Eurer Definition: ja!

--- End quote ---

Nein.
Zwangsarbeit setzt voraus, dass es bei Nichtbefolgen zu einer Strafe kommt.

Zusammenfassend gibt es viele Definitionen, das Grundgesetz und die UN-Menschenrechtskonvention bezeichnet Pflichtdienste ausdrücklich nicht als Zwangsarbeit. Ist irgendwie klar, dass man für staatlich geforderte Zwangsarbeit für alle einen Euphemismus findet.

Wie man sieht, kann man sich um den Begriff trefflich streiten. Mein Vorschlag: wenn einen der Staat dazu zwingt, eine Aufgaben für eine gewisse Zeit zu übernehmen und bei Nichtbefolgung bestrachft wird, nenn wir das einfach Manfred.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version