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Auswirkungen der Mindestlohnerhöhung im öffentlichen Dienst
Paul Stanley:
--- Zitat von: MoinMoin am 24.04.2025 14:24 ---
--- Zitat von: Paul Stanley am 24.04.2025 12:30 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 23.04.2025 21:40 ---Bildung hilft, sag ich doch.
--- Zitat von: Paul Stanley am 23.04.2025 20:25 ---Nicht fehlerhaft!
Beim BG wurde Warmmiete vom "Netto" abgezogen.
beim ÖD wurde Warmmiete, die gleiche Miethöhe, vom Netto abgezogen. Somit Gleichstand !
--- End quote ---
Der ÖD bekommt insgesamt 3791,00 überweisen und bezahlt dann seine Miete von 1300€
Der BG bekommt insgesamt 3149,00 überweisen und bezahlt dann seine Miete von 1300€
--- End quote ---
Nun eröffnet sich hier die "Mathematik-Schlacht" ! Abitur in BW. (!)
Der ÖD Sozialarbeiter erhält : netto 2831, 27
hinzu zwei Kinder Familienkasse:: 500,00 ergeben (nicht 3791 Euro) sondern 3331 Euro "uf die Bank"
ÖD: Netto-Warmmiete: 3331 minus 1300 : Für das Leben: 2031 Euro
BG: abzügl. Miete : Für das Leben: 1849 Euro
Verbunden mit der Hoffnung, einfache Rechenarten zu beherrschen, grüße ich Sie!
--- End quote ---
Verständiges Lesen, gehört auch zur Bildung.
--- Zitat von: MoinMoin am 23.04.2025 20:15 ---Wo ist das Wohngeld des Sozialarbeiters geblieben? ~460€ in Köln
Also verbleiben nach Mietzahlung Sozialarbeiter 2 491 Euro
und verbleiben nach Mietzahlung Bürgergeldler 1 849 Euro
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Aber in kleinen Schritten kommt man auch weiter.
Aber wenigstens hast du erkannt, dass deine ursprüngliche Rechnung fehlerhaft war.
Ändert aber nichts daran, dass bei Familien, der BG Abstand zu gering ist und man deswegen das Kindergeld massiv erhöhen sollte um diese Unwucht und die zukünftige Unwucht zu den Beamten zu verhindern.
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Guten Abend!
Ich hatte das Wohngeld des akademisch ausgebildeten Sozialarbeiters nicht einbezogen!
Sicherlich ist dies meiner verärgerten Position geschuldet, dass ein Akademiker Wohngeld beantragen muss, um sich von einem Transferleistungs-Bezieher monetär ein bisschen besser zu stellen.
Unglaublich!
BAT:
--- Zitat von: MoinMoin am 24.04.2025 17:46 ---
Ok, dann verstehe ich so einiges.
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Eine Frage zu beantworten ist ein Frage der Höflichkeit.
Alles wird gut ;)
MoinMoin:
--- Zitat von: Paul Stanley am 24.04.2025 18:17 ---Guten Abend!
Ich hatte das Wohngeld des akademisch ausgebildeten Sozialarbeiters nicht einbezogen!
Sicherlich ist dies meiner verärgerten Position geschuldet, dass ein Akademiker Wohngeld beantragen muss, um sich von einem Transferleistungs-Bezieher monetär ein bisschen besser zu stellen.
Unglaublich!
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Ja. unglaublich, dass selbst ein akademisch ausgebildeten Sozialarbeiters ein Anrecht darauf hat Transferleistungsbezieher zu sein.
Denn er würde sogar Bürgergeld beziehen, wenn er es beantragen würde und hätte dann auch alle die anderen außerstaatlichen Vergünstigungen.
Pervers, sehe ich auch so.
Was sagt uns das?
1.) Das man selbst als gut verdienender Sozialarbeiter als Alleinverdiener sich keine 2 Kinder leisten kann.
2.) Das das Leben für eine Familie zu teuer ist.
3.) Das das Einkommen zu gering ist.
4.) Sagt uns das auch, dass das Bürgergeld zu hoch ist oder zu viel Wohngeld bezahlt wird?
MoinMoin:
--- Zitat von: BAT am 24.04.2025 18:25 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 24.04.2025 17:46 ---
Ok, dann verstehe ich so einiges.
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Eine Frage zu beantworten ist ein Frage der Höflichkeit.
Alles wird gut ;)
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Nun eigentlich war die Frage beantwortet:
--- Zitat von: MoinMoin am 24.04.2025 14:42 ---Weil es gut für den Sozialen Frieden ist und Sinn macht.
ein paar Gründe:
Weil mit einem hohem Kindergeld, die Grundbesoldung von Beamten nicht massiv steigen muss, weil sie 2 Kinder haben könnten?
Und alle und nicht nur die Beamten, die Grundsicherung ab dem 3. Kind vom Staat finanziert bekommen.
Wir dann wesentlich weniger Bürgergeldempfänger hätten.
--- End quote ---
Die Beschlüsse des BVerfG bewirken, dass der Beamte ab dem 3. Kind eine Nettoeinkommenserhöhung bekommen muss, die salopp gesagt: Der Grundsicherungsanteil * 1,15 für dieses Kind deckt.
Und das die Grundbesoldung um rund 10-15T€ netto für den A3 beamten angehoben werden muss, damit er auf das Nettoeinkommen kommt, was dem Bürgergeld einer 4k Familie *1,15 entspricht. (und darüber liegende ABesoldung entsprechend noch mehr wg. Abstandgebot).
Inwiefern betrifft dies den Nichtbeamten:
Monetär: Er muss dieses Finanzieren
Mental: Der von Stanley beschriebene Sozialarbeiter verdient weniger als der ungelernte A3 Beamte.
Diese Situation würde vermieden, wenn man ein entsprechendes Kindergeld einführt.
Bastel:
--- Zitat von: MoinMoin am 24.04.2025 19:34 ---Diese Situation würde vermieden, wenn man ein entsprechendes Kindergeld einführt.
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Entsprechender Steuerfreibetrag und gut ist. Sonst haben wir bald zig Millionen Scheinselbstständige aus dem Balkan mit jeweils 5+x Kindern. ::)
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