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Auswirkungen der Mindestlohnerhöhung im öffentlichen Dienst

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FearOfTheDuck:

--- Zitat von: Faunus am 13.03.2025 08:34 ---Die Vergütung von Auzubis unterliegt doch garnicht dem Mindestlohn - war ich bisher der Meinung.
Im §17 des BBiG ist die mindestens "angemessene" Höhe der Vergütung mit Zahlen geregelt und diese liegen mit 515, 550, 585, 620 Euro gut unter dem Mindestlohn.

--- End quote ---

Als Äquivalent zum Mindestlohn wurde die Mindestvergütung 2020 eingeführt, sozusagen als "Mindestlohn" für die Auszubildenden. Interessant ist eben die Tatsache, dass tariflich die Mindestvergütung unterschritten werden darf. So könnte man auf die Idee kommen, das beim Mindestlohn auch so zu handhaben, wenn ein Tarif drunter läge.

Bodycount02:

--- Zitat von: Hugo Stieglitz am 13.03.2025 15:38 ---
--- Zitat von: Faunus am 13.03.2025 13:56 ---
--- Zitat von: Hugo Stieglitz am 13.03.2025 09:27 ---
--- Zitat von: Faunus am 13.03.2025 08:42 ---
--- Zitat von: Hugo Stieglitz am 13.03.2025 08:24 ---
--- Zitat von: Faunus am 12.03.2025 18:44 ---
--- Zitat von: Hugo Stieglitz am 12.03.2025 14:46 ---Man hat dafür eine Kommission eingesetzt und die wirt mal wieder umgangen. Das finde ich im Verfahren schon bescheuert.

--- End quote ---


Halbwahrheiten/Falschinformationen/populistsiche Manipulation finde ich "interessant": 8)

Bis spätestens  Ende 2024 hätte die EU-Mindestlohnrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden müssen.
Danach sollten die Mindestlöhne in der Europäischen Union mindestens 60 Prozent des Medianlohns von Vollzeitbeschäftigten erreicht haben. Dies hätte einen Mindestlohn in Höhe von mindestens 14 Euro entsprochen.

Steht alles im 4. Beschluss vom 26.06.2023 der von Dir genannten nationanlen Kommission - trotzdem hat diese Kommission für 01.01.2025 nur 12,82 EUR festgelegt!

--- End quote ---
Populistisch empfinde ich es eher, dass die SPD alle 4 Jahre den Mindestlohn aus dem Hut zieht, um Wählerstimmen zu gewinnen. Es gibt eine Kommission und die soll diesen Mindestlohn festlegen. Wenn sie den auf 14 EUR festgelegt hätte, würde ich keine Kritik am Verfahren üben. An dieser Meinungsäußerung ist nichts manipulativ oder populistisch.

--- End quote ---

Dann bist Du ja für die Erhöhung des Mindestlohnes auf 15 EUR, die bitte zum Verhandlungspaket nach den Wahlen kam - aus guten Grund (s. EU-Mindestlohnrichtlinie).
Sorry, ich hatte Deine Aussage völlig anders interpretiert  ;D

--- End quote ---
Du fehlinterpretierst.

--- End quote ---

Neee? Wirklich!
Das hätte ich jetzt nicht gedacht, dass ich Dich mit Deiner Ideolgie fehlinterpretiere  ;)

Du hast moniert,
--- Zitat ---Man hat dafür eine Kommission eingesetzt und die wirt mal wieder umgangen
--- End quote ---

Die EU kann es ja nun nicht sein - die will ja mehr und Du hast Dich ja eben geoutet.

Wer kann dann Deiner Meinung nach die Kommission umgehen: die böse, böse Ampel oder die den Wählerwillen igrnorierende zukünftige potentielle Regierung....

Dieses Dauer-Bashing zu Gunsten definitiv NICHT CDU; SPD; FDP; GRÜNE ... das geht mir bei Dir inzw. so auf den Senkel.

Du windest Dich immer wieder offensichtlich wie ein Aal, um auf "die in Deinen Augen Traumpartei" indirekt zu verweisen. Das ist schon unglaublich subtil, was Du hier betreibst.

--- End quote ---
Mein Dauerbashing? Du bezeichnest mich als manipulativen Populisten, der Halbwahrheiten verbreitet und der AFD nahe steht. Wer im Glashaus sitzt soll nicht mit Steinen werfen.

Ich versuche es ein letztes Mal. Es gibt eine Mindestlohnkommission. Die legt den Mindestlohn fest. Damit sollte das kein Wahlkampfthema mehr sein, weil man die Entscheidung ja in diese Kommission gelegt hat. Man will aber Wahlkampf damit machen, also verspricht man etwas und übergeht diese Kommission. Das lehne ich ab. Ähnlich hat man es beim Bürgergeld seinerzeit gemacht.

Wenn man jetzt kritisiert, dass die CDU gegen ein Anheben des Mindestlohnes auf 15 EUR ist, weil das gegen eine EU-Richtlinie verstoße, dann muss die SPD, die in den letzten drei Jahren Regierungsverantwortung getragen hat und zuständig gewesen wäre diese Richtlinie umzusetzen, sich diese Kritik erst recht gefallen lassen. Das kann man auch nicht auf die FDP schieben, weil EU-Recht schlägt Koalitionsvertrag. Die SPD hat das nicht gemacht, weil sie das Thema für den Wahlkampf nutzen wollte. Das ist populistisch.

--- End quote ---

Ich gebe dir Ausnahmsweise in fast allen Punkt recht... (Das ich das noch erleben darf). Mit einer Einschränkung, die SPD hat sich das Thema vermutlich nicht für den Wahlkampf aufheben wollen, sondern wollte die alte Ampel nicht scheitern lassen, was dann leider/Gott sei dank (ohne wertung) trotzdem passiert ist, dank der Aktion "D-Day".

Warnstreik:

--- Zitat von: Faunus am 13.03.2025 14:25 ---
--- Zitat von: Warnstreik am 13.03.2025 14:10 ---
--- Zitat von: Geschädigter am 12.03.2025 18:39 ---Durch 15€ Mindestlohn wird "alles" teurer... ergo auch für den Besserverdiener, welcher dadurch weniger Geld zur Verfügung hat (und der 15€-Typ hat von der Erhöhung überhaupt gar nichts, da auch für ihn alles teurer wird).

--- End quote ---

Da aber a) nur ein Teil der Kosten überhaupt Lohnkosten (neben Material und Kapital) und b) ein Großteil davon eh durch Arbeitnehmer entsteht, der über Mindestlohn verdient, wird vielleicht vieles ein bisschen teurer - aber eben bei weitem nicht in dem Maße wie die eigene Lohnerhöhung. 

Auch haben Besserverdiener nicht zwingend weniger Geld zum Konsum zur Verfügung - vielleicht sinkt das Verhältnis von Konsum- und Sparbeträgen zugunsten der Konsumausgaben. In den letzten Jahren steigen die Barvermögen deutscher Haushalte merkbar. Da ist durchaus Puffer für diese indirekte Verteilung. Finde ich auf jeden Fall deutlich besser als direkte Umverteilung via Zuschüssen aus Steuern.

--- End quote ---

Dann zahlt man halt für ein Getränk mit 0,5 l nicht mehr 4,50, sondern 4,70
Eine Servicekraft serviert 30 Getränke pro Stunde (die kneippe ist auch eher dann leer)  = +6 EUR Stundenlohn, theoretisch;  Er ist aber nur um 41 Cent gestiegen. Was machen wir jetzt mit den restl. EUR 5,59?



Einfach mal die Dimension beachten!

--- End quote ---

? Genau das habe ich doch geschrieben. Welche Dimension soll ich beachten?

Faunus:

--- Zitat von: Warnstreik am 13.03.2025 21:41 ---
--- Zitat von: Faunus am 13.03.2025 14:25 ---
--- Zitat von: Warnstreik am 13.03.2025 14:10 ---
--- Zitat von: Geschädigter am 12.03.2025 18:39 ---Durch 15€ Mindestlohn wird "alles" teurer... ergo auch für den Besserverdiener, welcher dadurch weniger Geld zur Verfügung hat (und der 15€-Typ hat von der Erhöhung überhaupt gar nichts, da auch für ihn alles teurer wird).

--- End quote ---

Da aber a) nur ein Teil der Kosten überhaupt Lohnkosten (neben Material und Kapital) und b) ein Großteil davon eh durch Arbeitnehmer entsteht, der über Mindestlohn verdient, wird vielleicht vieles ein bisschen teurer - aber eben bei weitem nicht in dem Maße wie die eigene Lohnerhöhung. 

Auch haben Besserverdiener nicht zwingend weniger Geld zum Konsum zur Verfügung - vielleicht sinkt das Verhältnis von Konsum- und Sparbeträgen zugunsten der Konsumausgaben. In den letzten Jahren steigen die Barvermögen deutscher Haushalte merkbar. Da ist durchaus Puffer für diese indirekte Verteilung. Finde ich auf jeden Fall deutlich besser als direkte Umverteilung via Zuschüssen aus Steuern.

--- End quote ---

Dann zahlt man halt für ein Getränk mit 0,5 l nicht mehr 4,50, sondern 4,70
Eine Servicekraft serviert 30 Getränke pro Stunde (die kneippe ist auch eher dann leer)  = +6 EUR Stundenlohn, theoretisch;  Er ist aber nur um 41 Cent gestiegen. Was machen wir jetzt mit den restl. EUR 5,59?



Einfach mal die Dimension beachten!

--- End quote ---

? Genau das habe ich doch geschrieben. Welche Dimension soll ich beachten?

--- End quote ---
Du? Keine. Das - hoffentlich nachvollziebare - Rechenbeispiel war zur "Verdeutlichung" Deiner Aussage gedacht.

Faunus:

--- Zitat von: FearOfTheDuck am 13.03.2025 20:12 ---
--- Zitat von: Faunus am 13.03.2025 08:34 ---Die Vergütung von Auzubis unterliegt doch garnicht dem Mindestlohn - war ich bisher der Meinung.
Im §17 des BBiG ist die mindestens "angemessene" Höhe der Vergütung mit Zahlen geregelt und diese liegen mit 515, 550, 585, 620 Euro gut unter dem Mindestlohn.

--- End quote ---

Als Äquivalent zum Mindestlohn wurde die Mindestvergütung 2020 eingeführt, sozusagen als "Mindestlohn" für die Auszubildenden. Interessant ist eben die Tatsache, dass tariflich die Mindestvergütung unterschritten werden darf. So könnte man auf die Idee kommen, das beim Mindestlohn auch so zu handhaben, wenn ein Tarif drunter läge.

--- End quote ---

o.k. jetzt kann ich Deiner Überlegung folgen.

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