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Auswirkungen der Mindestlohnerhöhung im öffentlichen Dienst

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MoinMoin:
Wenn VZ Kräfte kein BG bekommen dürften, dann wäre es auch keine Subvention von Unternehmungen die auf mini Lohn basieren.

BAT:
Vollzeit sind im Unterhaltsbereich 48 Stunden die Woche.

Warnstreik:

--- Zitat von: FGL am 14.03.2025 11:08 ---Ich finde bereits den Fehlanreiz, den die dem Grunde nach unbefristet abrufbaren, doch recht üppigen Leistungen für den Lebensunterhalt bieten, nicht korrekt. Mir erschließt sich auch nicht, in welchem Zusammenhang eine profitable Unternehmung mit "Luft nach oben" bei den Gehältern stehen soll. Der Wert der Arbeitskraft wird davon nicht berührt. Wenn aber die "Solidargemeinschaft" meint, jeder müsse über ein bestimmtes Ausmaß an Ressourcen verfügen, dann finde ich es auch angemessen, wenn die Solidargemeinschaft diese Mittel zur Verfügung stellen muss - und nicht Unternehmen gesetzlich gezwungen werden, Arbeitnehmer überzubezahlen.

--- End quote ---

"Überzahlung" findet hier aber kaum statt - eben weil der Niedriglohnsektor kaum in Konkurrenz zu anderen internationelen Anbietern steht. Hier sind Löhne - sei es Marktlöhne, Tariflöhne oder Mindestlohn) - einfach ein fester Faktor zur Preisgestaltung und damit dem Marktpreis. Wird der Faktor Lohn zentral (und das ist wichtig) erhöht, dann müssen alle damit umgehen und ihre Preise anders kalkulieren. Trotzdem bleibt der Markt intakt. Darum gibt es hier auch keinen "Marktpreis" - eben weil die Löhne in diesen Branchen den Preis maximal subventionieren.
Was natürlich passieren kann ist, dass die Preise steigen. Aber bisher habe ich keine Branche gesehen, die am Mindestlohn zugrunde gegangen ist.

Zinc:

--- Zitat von: Faunus am 14.03.2025 09:55 ---
--- Zitat von: Warnstreik am 14.03.2025 08:35 ---So eine gesetzliche Mindestlohnerhöhung kann man mit ein wenig Optimismus sogar als Konjunkturpaket sehen: Die Mindestlohnempfänger werden das Plus wohl direkt wieder ausgeben und der Rest durch die moderaten Preissteigerungen mehr Geld in den Konsum stecken. Das entlastet an anderer Stelle die Sozialversicherungen und erhöht das Steueraufkommen.

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AN, die auf den Mindestlohn angewiesen sind, dürfte es wie dem Staat gehen: marode Infrastrukturen! Wenn man schon die Waschmaschine gebraucht gekauft hat und dann noch zwei Kiddys zum Haushalt gehören ....

Was ich nicht nachvollziehen kann/will, warum es so schwer zu verstehen ist, dass es nicht sein darf, dass man trotz Vollzeitjob nicht von dem dafür bezahlten Lohn leben kann! Wir haben über 800.000 Aufstocker in D und 2 Mio. Haushalte haben Anspruch auf Wohngeld. Natürlich sind das nicht alles Vollzeitarbeitnehmer, aber sie sind in den Sozialleistungsempfängern auch keine Minderheit!

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Das wird auch ein 15 Euro-Mindestlohn nicht ändern, von dem letztendlich nur der Staat profitiert. Man müsste an ganz anderen Stellschrauben drehen, um diese grundlegenden Probleme zu lösen.

FGL:

--- Zitat von: MoinMoin am 14.03.2025 11:20 ---Wenn VZ Kräfte kein BG bekommen dürften, dann wäre es auch keine Subvention von Unternehmungen die auf mini Lohn basieren.
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Es ist so oder so keine Subvention von Unternehmungen.


--- Zitat von: Warnstreik am 14.03.2025 12:17 ---"Überzahlung" findet hier aber kaum statt - eben weil der Niedriglohnsektor kaum in Konkurrenz zu anderen internationelen Anbietern steht. Hier sind Löhne - sei es Marktlöhne, Tariflöhne oder Mindestlohn) - einfach ein fester Faktor zur Preisgestaltung und damit dem Marktpreis. Wird der Faktor Lohn zentral (und das ist wichtig) erhöht, dann müssen alle damit umgehen und ihre Preise anders kalkulieren. Trotzdem bleibt der Markt intakt. Darum gibt es hier auch keinen "Marktpreis" - eben weil die Löhne in diesen Branchen den Preis maximal subventionieren.
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Selbstverständlich gibt es signifikante Überzahlung. Das ist ja gerade der Zweck des Mindestlohnes: Die Vergütung von Arbeitskraft auf ein Level zu hieven, das der Arbeitnehmer in dem Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage (dem Marktpreis der Arbeitskraft) nicht erreichen könnte.

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