Autor Thema: Personalrat arbeitet nicht nach gesetzlichen Vorgaben  (Read 3826 times)

NWB

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Antw:Personalrat arbeitet nicht nach gesetzlichen Vorgaben
« Antwort #15 am: 24.03.2025 15:29 »
Nur mal nebenbei:   
Unser PR missachtet die Vertraulichkeit und gibt Gesprächsinhalte an Chefs weiter!

Schade, dass dein PR da nicht das nötige Fingerspitzengefühl zu haben scheint.
Sollte sich in der nächsten Wahl niederschlagen.

FlaPuWummi

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Antw:Personalrat arbeitet nicht nach gesetzlichen Vorgaben
« Antwort #16 am: 24.03.2025 16:47 »
Nur mal nebenbei:   
Unser PR missachtet die Vertraulichkeit und gibt Gesprächsinhalte an Chefs weiter!
Tja, dass ist klar ein vergehen und kann bestraft werden.
Also schon die Anzeige gemacht?

AL müsste das bezeugen.....   denke damit ist die Sache wohl erledigt.
Das hört sich fast so an, als wären wir im selben PR...

FlaPuWummi

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Antw:Personalrat arbeitet nicht nach gesetzlichen Vorgaben
« Antwort #17 am: 24.03.2025 16:50 »
Danke an alle.
Klagen könnte man, wenn ich es richtig verstehe, nur, wenn man selbst betroffen ist. Also bspw. wenn ein Beamter eine Konkurrentenklage einreichen würde.
Ich schätze, es ist am besten, die drei Jahre zu nutzen, um bei der nächsten Wahl einen besseren PR zusammenzubekommen.

MoinMoin

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Antw:Personalrat arbeitet nicht nach gesetzlichen Vorgaben
« Antwort #18 am: 24.03.2025 16:57 »
Nur mal nebenbei:   
Unser PR missachtet die Vertraulichkeit und gibt Gesprächsinhalte an Chefs weiter!
Tja, dass ist klar ein vergehen und kann bestraft werden.
Also schon die Anzeige gemacht?

AL müsste das bezeugen.....   denke damit ist die Sache wohl erledigt.
Tja, Meineid ist eine noch schlimmere Straftat.

Alexander79

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Antw:Personalrat arbeitet nicht nach gesetzlichen Vorgaben
« Antwort #19 am: 25.03.2025 07:41 »
Tja, Meineid ist eine noch schlimmere Straftat.
Ja, das wäre dann kein Vergehen mehr, sondern ein Verbrechen was zwangsläufig zum Entfernen aus dem Dienst führt.

Organisator

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Antw:Personalrat arbeitet nicht nach gesetzlichen Vorgaben
« Antwort #20 am: 25.03.2025 07:43 »
was zwangsläufig zum Entfernen aus dem Dienst führt.

Wie kommstn dadrauf?

Alexander79

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Antw:Personalrat arbeitet nicht nach gesetzlichen Vorgaben
« Antwort #21 am: 25.03.2025 08:53 »
was zwangsläufig zum Entfernen aus dem Dienst führt.

Wie kommstn dadrauf?
Meineid beim Beamten?

Organisator

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Antw:Personalrat arbeitet nicht nach gesetzlichen Vorgaben
« Antwort #22 am: 25.03.2025 09:00 »
was zwangsläufig zum Entfernen aus dem Dienst führt.

Wie kommstn dadrauf?
Meineid beim Beamten?

Das dieses Handeln zwangsläufit zum Entfernen aus dem Dienst führt.

Alexander79

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Antw:Personalrat arbeitet nicht nach gesetzlichen Vorgaben
« Antwort #23 am: 25.03.2025 10:14 »
was zwangsläufig zum Entfernen aus dem Dienst führt.

Wie kommstn dadrauf?
Meineid beim Beamten?

Das dieses Handeln zwangsläufit zum Entfernen aus dem Dienst führt.

Zitat:"Strafgesetzbuch (StGB)
§ 154 Meineid
(1) Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft."
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__154.html

Zitat:"§ 41 Verlust der Beamtenrechte
(1) 1Werden Beamtinnen oder Beamte im ordentlichen Strafverfahren durch das Urteil eines deutschen Gerichts
1.  wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr
verurteilt, endet das Beamtenverhältnis mit der Rechtskraft des Urteils."
https://www.buzer.de/41_BBG.htm

Jetzt kannst du dann noch versuchen, der Meineid wurde trotz Belehrung nur (grob) fahrlässig begangen, ob diese Argumentation erfolgreich endet, bezweifel ich dann doch.


Und mit Verlaub, wer als Beamter unseren Rechtsstaat so mit Füßen tritt und vor Gericht vorsätzlich und willentlich lügt, der gehört auch zwingend aus dem Dienst entfernt.

NWB

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Antw:Personalrat arbeitet nicht nach gesetzlichen Vorgaben
« Antwort #24 am: 25.03.2025 10:25 »
Stark.
Wir bauen uns einen hypothetischen Sachverhalt und untermauern damit eine hypothetische Aussage.

Wer soll denn klagen?
Vor welchem Verwaltungsgericht wird jemand unter Eid gestellt?
Was ist mit einem Meineid in minder schweren Fällen?

So ein Quatsch.

Organisator

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Antw:Personalrat arbeitet nicht nach gesetzlichen Vorgaben
« Antwort #25 am: 25.03.2025 10:31 »
und zumal es auch minderschwere Fälle gibt; der Paragraph ausm StGB geht nämlich noch weiter.

Dass ein Beamter, der einen Meineid leistet, zwingend aus dem Beamtentum entlassen werden sollte ist eine nachvollziehbare Meinung, ist jedoch keine zwingende Rechtsfolge.

amuthon

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Antw:Personalrat arbeitet nicht nach gesetzlichen Vorgaben
« Antwort #26 am: 26.03.2025 10:16 »
ein Personalrat arbeitet nicht nach gesetzlichen Vorgaben. D.h. es werden regelmäßig Personalmaßnahmen durchgewunken, die gegen TvöD verstossen oder auch Beamtenrecht. ...

So - jetzt aber mal "Butter bei die Fische"!
Du wirfst Deinem Personalrat unlautere Dinge vor, gibst aber hier selbst keinen einzigen konkreten Fall an, über den man dann auch mal reden kann.

Du prangerst an, dass der Personalrat seinen Vorsitzenden wählt und es immer die gleiche Person ist. Das ist Demokratie und so üblich. Und hast Du schon mal darüber nachgedacht, dass diese Person vielleicht die einzige ist, die den Vorsitz übernehmen möchte oder kann?

Hast Du selbst schon mal in einem Personalrat mitgearbeitet? Ich kann Dir aus eigener Erfahrung sagen, dass man da einen ganz anderen Einblick in die Arbeitsweise bekommt.

Also nenne doch bitte ein konkretes Vorkommnis, über das man hier auch direkt diskutieren kann.

Danke
Ralf

FlaPuWummi

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Antw:Personalrat arbeitet nicht nach gesetzlichen Vorgaben
« Antwort #27 am: 27.03.2025 20:07 »
Hallo Ralf,

meine ursprüngliche Frage bezieht sich nicht auf einen einzelnen Fall. Ich schätze die Lage so ein, dass der Vorsitzende sozusagen von der Verwaltung sehr gebeten wurde, um den Vorsitz im Personalrat anzustreben. Er agiert immer im Sinne der Verwaltung und sagt daher heute dies, und morgen das Gegenteil. Ich denke, es hilft nicht, einzelne Fälle zu nennen, damit man das nachvollziehen kann. Es sind zahlreiche. Und es gibt andere Leute, die gerne den Vorsitz übernommen hätten. Nur schafft er es immer wieder, eine Mehrheit hinter sich zu bringen. Vor allem, wie sich immer mehr zeigt, indem er höchst intrigant vorgeht.
Außerdem haben alle seine Buddies merkwürdigerweise im Laufe der Zeit einen Vorteil: bspw. eine höhere Eingruppierung, oder einen Teil der Freistellung etc..
Das klingt alles unglaublich-aber es ist so. Auch, weil er einen sehr engen Draht zu den Entscheidern im Haus hat. Viele sagen tatsächlich nie etwas in den Sitzungen-vermutlich aus Sorge, dass das den Ruf beim Personalchef belastet.
Daher zielte meine Frage darauf ab, ob man sich an eine andere Instanz wenden kann-wenn man quasi der Einzige ist, der das nicht mitmachen möchte.
Aber um doch einen Fall zu nennen: Beförderungen ohne jegliche Begründung. Keine Beurteilung, keine Bewerbung auf besser bewerteten Posten etc..


FearOfTheDuck

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Antw:Personalrat arbeitet nicht nach gesetzlichen Vorgaben
« Antwort #28 am: 27.03.2025 20:54 »
Das Problem ist: Der erste deiner Beschreibung ist nicht zu beanstanden. Nichts, was man nicht aus einigen Verwaltungen auch kennt.

Teil zwei wären dann jeweils im Einzelfall zu prüfen. Da scheint eher kein Kläger vorhanden zu sein, sprich: Gibt es bei den vermeintlichen Bevorzugungen der "Buddies" Geschädigte?

MoinMoin

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Antw:Personalrat arbeitet nicht nach gesetzlichen Vorgaben
« Antwort #29 am: 28.03.2025 07:55 »
Hallo Ralf,

meine ursprüngliche Frage bezieht sich nicht auf einen einzelnen Fall. Ich schätze die Lage so ein, dass der Vorsitzende sozusagen von der Verwaltung sehr gebeten wurde, um den Vorsitz im Personalrat anzustreben. Er agiert immer im Sinne der Verwaltung und sagt daher heute dies, und morgen das Gegenteil. Ich denke, es hilft nicht, einzelne Fälle zu nennen, damit man das nachvollziehen kann. Es sind zahlreiche. Und es gibt andere Leute, die gerne den Vorsitz übernommen hätten. Nur schafft er es immer wieder, eine Mehrheit hinter sich zu bringen. Vor allem, wie sich immer mehr zeigt, indem er höchst intrigant vorgeht.
Willkommen in der Demokratie.
Zitat
Außerdem haben alle seine Buddies merkwürdigerweise im Laufe der Zeit einen Vorteil: bspw. eine höhere Eingruppierung, oder einen Teil der Freistellung etc..
Das klingt alles unglaublich-aber es ist so. Auch, weil er einen sehr engen Draht zu den Entscheidern im Haus hat. Viele sagen tatsächlich nie etwas in den Sitzungen-vermutlich aus Sorge, dass das den Ruf beim Personalchef belastet.
Eine Demokratie lebt von der Opposition, es ist also Zeit das jemand diesen Speichelleckern das Handwerk legt.
Zitat
Daher zielte meine Frage darauf ab, ob man sich an eine andere Instanz wenden kann-wenn man quasi der Einzige ist, der das nicht mitmachen möchte.
Aber um doch einen Fall zu nennen: Beförderungen ohne jegliche Begründung. Keine Beurteilung, keine Bewerbung auf besser bewerteten Posten etc..
Nochmal: Nicht der Vorsitzende entscheidet das, sondern der Personalrat.
Und wenn Verfahren rechtlich nicht korrekt durchgeführt wurden, hat man rechtstaatliche Mittel dagegen.
Unabhängig was der PR da gemacht hat. Denn der PR entscheidet inhaltlich bei Besetzungen etc. nichts, er kontrolliert nur ob der Rahmen korrekt ist.

Wenn der AG mauschelt, dann ist der PR die erste Instanz, die das aufdeckt, dass ist ihr Job.
Wenn man aber den Fehler gemacht hat, dort falsche Leute gewählt zu haben, die diesen Job nicht machen, dann muss man damit leben bis zur nächsten Wahl.