Autor Thema: Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung  (Read 414278 times)

DieSachbearbeiterin

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #300 am: 25.03.2025 15:20 »
Bruttolohn 6000€, Entgelterhöhung 3% = 180€
Bruttolohn 3500€, Entgelterhöhung 3% = 105€

Was ist daran unfair wenn beide 180€ Erhöhung bekommen???
Wenn beide die gleiche Entgelterhöhung bekommen wird die Tabelle immer mehr gestaucht und Leistung und Qualifikation lohnen sich nicht mehr.

Was hat das mit Leistung zu tun? Qualifikation kann ich ja noch verstehen aber Leistung

Kann irreführend sein, stimmt.

Ersetze "Leistung" durch "Verantwortung", dann passt es.

DieSachbearbeiterin

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #301 am: 25.03.2025 15:23 »
Mal nen Beispiel von uns...
TVÖD S
EG 9c Sachbearbeiter Kredit Stufe 6 EUR 5220
EG 10 Leitung Sachbearbeitung Kredit Stufe 6 EUR 5433
Keiner bewirbt sich auf die Stelle weil statt Fachwirt soll Betriebswirt vorhanden sein plus Mitarbeiterführung für 10 Leute.
Für 100  Euro netto mehr im Monat tut sich den Stress schlichtweg niemand an...

Genau das ist der Punkt und das Ergebnis jahrelanger Sockel- und Mindestbeträge. Hier das gleiche Spiel, die finden seit zwei Jahren niemanden für eine Stelle mit dreiseitiger Stellenbeschreibung, die im Vergleich zum "Sachbearbeiter" nur ca. 220€ brutto mehr ausmacht.

Es ist wirklich ungelogen, 24 Monate sind es mittlerweile...

MoinMoin

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #302 am: 25.03.2025 15:23 »
Ich denke schon, dass dies unter "benötigen" fällt und kein Totschlagargument ist...
Ja, natürlich benötigen die es.
Genauso wie der EG9 EG11 EG13 es benötigt um sein Leben so weiter leben zu können.

Insofern ist es absolut kein Totschlagargument, sondern eines welches absolut ins Leere läuft.

Wenn jetzt jemand mal objektiv rangehen würde und ein klassischen Warenkorb eines EG3er EG5,9,11,13 und darüber die "individuelle" Inflationsrate ermittelt und man feststellt, dass der EG3er 10% Reallohnverlust hat und der EG13 nur 5%, dann wäre es für mich ein schlüssiges und von mir mitgetragenes Argument.

Dumm nur das mein Statistik Bauch mir sagt, dass es eher umgekehrt sein dürfte.

MoinMoin

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #303 am: 25.03.2025 15:33 »
wohl aber sind gewisse Gruppen lediglich an eine Qualifikation gekoppelt
Dazu zwei Fragen:
Welche Gruppen sind nur mittels einer spezifischen Qualifikation erreichbar?
Und bei welchen dieser Gruppen gibt es kein sonstiger Beschäftigter, der dies allen theoretisch öffnet?
und Bonus Frage:
Welche Tätigkeiten darf ein AG einem Schulabbrecher nicht übertragen?
a) weil der Tarif es ihm verbietet oder b) weil ein anderes Recht es ihm verbietet, dass er die Tätigkeiten ausübt.

PeterSch

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #304 am: 25.03.2025 15:42 »
BVerfGBeliever hatte dir in der vorherigen Seite ein noch besseres Beispiel genannt:

Gehaltszuwachs E15Ü/5: 54,58% (5.570,00 € -> 8.604,56 €)
Gehaltszuwachs E1/2:     83,17% (1.286,00 € -> 2.355,52 €)
[/quote]

Man kann es aber auch in effektiven EUR-Beträgen ausdrücken:

E15Ü/5:               3.034,56 EUR (also effektiv fast das 3fache mehr, als derjenige in E1/2
E1/2:                   1.069,52 EUR

Das ist immer das Problem, wenn man von %-Sätzen spricht. Würden immer alle Gruppen um einen bestimmten %-Satz erhöht, würden die effektiven Beträge immer weiter auseinander gehen. Die Tabelle würde nicht gestaucht sondern auseinandergezogen.

Hier einen Mittelweg zu finden ist nicht ganz einfach.


Knarfe1000

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #305 am: 25.03.2025 15:42 »
Mal nen Beispiel von uns...
TVÖD S
EG 9c Sachbearbeiter Kredit Stufe 6 EUR 5220
EG 10 Leitung Sachbearbeitung Kredit Stufe 6 EUR 5433
Keiner bewirbt sich auf die Stelle weil statt Fachwirt soll Betriebswirt vorhanden sein plus Mitarbeiterführung für 10 Leute.
Für 100  Euro netto mehr im Monat tut sich den Stress schlichtweg niemand an...
Vollkommen nachvollziehbar. Ist bei uns ähnlich. "Führung soll sich lohnen" heißt es immer in den Sonntagsreden, Planstellen werden dafür aber nicht geschaffen. So wird man mit der Führungsfunktion vielleicht 1 oder 2 Jahre früher in die A 11 befördert. A 12 ist oft nur ein Wunschtraum.

KaiBro

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #306 am: 25.03.2025 15:45 »
Bruttolohn 6000€, Entgelterhöhung 3% = 180€
Bruttolohn 3500€, Entgelterhöhung 3% = 105€

Was ist daran unfair wenn beide 180€ Erhöhung bekommen???
Wenn beide die gleiche Entgelterhöhung bekommen wird die Tabelle immer mehr gestaucht und Leistung und Qualifikation lohnen sich nicht mehr.

Was hat das mit Leistung zu tun? Qualifikation kann ich ja noch verstehen aber Leistung

Kann irreführend sein, stimmt.

Ersetze "Leistung" durch "Verantwortung", dann passt es.

Sorry,
aber Qualifikation ist nicht gleich Qualifikation. Nur weil XY ein abgeschlossenes Studium hat, ist er nicht zwangsläufig besser qualifiziert wie jemand, der nur eine Ausbildung hat.
Zwischen den Unis gibt es zum Teil gravierende Qualitätsunterschiede. Bei Uni A wirst du top ausgebildet, bei Uni B bist halbfertiger Azubi. Deshalb wird in einigen Betrieben auch eine Blacklist geführt.

NelsonMuntz

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« Antwort #307 am: 25.03.2025 15:47 »
BVerfGBeliever hatte dir in der vorherigen Seite ein noch besseres Beispiel genannt:

Gehaltszuwachs E15Ü/5: 54,58% (5.570,00 € -> 8.604,56 €)
Gehaltszuwachs E1/2:     83,17% (1.286,00 € -> 2.355,52 €)

Man kann es aber auch in effektiven EUR-Beträgen ausdrücken:

E15Ü/5:               3.034,56 EUR (also effektiv fast das 3fache mehr, als derjenige in E1/2
E1/2:                   1.069,52 EUR

Das ist immer das Problem, wenn man von %-Sätzen spricht. Würden immer alle Gruppen um einen bestimmten %-Satz erhöht, würden die effektiven Beträge immer weiter auseinander gehen. Die Tabelle würde nicht gestaucht sondern auseinandergezogen.

Hier einen Mittelweg zu finden ist nicht ganz einfach.

Ne, denn effektiv ist diese 3-fache, nominale Steigerung ja von einem 4-fach höheren Basiswert gestartet.

D.h., in dem Beispiel hat die kleine EG zur großen relativ aufgeschlossen.

SimsiBumbu

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #308 am: 25.03.2025 15:53 »
BVerfGBeliever hatte dir in der vorherigen Seite ein noch besseres Beispiel genannt:

Gehaltszuwachs E15Ü/5: 54,58% (5.570,00 € -> 8.604,56 €)
Gehaltszuwachs E1/2:     83,17% (1.286,00 € -> 2.355,52 €)

Man kann es aber auch in effektiven EUR-Beträgen ausdrücken:

E15Ü/5:               3.034,56 EUR (also effektiv fast das 3fache mehr, als derjenige in E1/2
E1/2:                   1.069,52 EUR

Das ist immer das Problem, wenn man von %-Sätzen spricht. Würden immer alle Gruppen um einen bestimmten %-Satz erhöht, würden die effektiven Beträge immer weiter auseinander gehen. Die Tabelle würde nicht gestaucht sondern auseinandergezogen.

Hier einen Mittelweg zu finden ist nicht ganz einfach.

Bei prozentualen Lohnerhöhungen bleiben die effektiven Abstände immer gleich, da geht nix immer weiter auseinander.

Person 1 verdient 1000 Euro
Person 2 verdient das Doppelte, also 2000 €

Beide bekommen eine Lohnerhöhung von 10 %.

Person 1 verdient nun 1100 €.
Person 2 verdient mit 2200 € immer noch exakt das Doppelte von Person 1.


Maggus

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #309 am: 25.03.2025 15:54 »
Mal nen Beispiel von uns...
TVÖD S
EG 9c Sachbearbeiter Kredit Stufe 6 EUR 5220
EG 10 Leitung Sachbearbeitung Kredit Stufe 6 EUR 5433
Keiner bewirbt sich auf die Stelle weil statt Fachwirt soll Betriebswirt vorhanden sein plus Mitarbeiterführung für 10 Leute.
Für 100  Euro netto mehr im Monat tut sich den Stress schlichtweg niemand an...

Genau das ist der Punkt und das Ergebnis jahrelanger Sockel- und Mindestbeträge. Hier das gleiche Spiel, die finden seit zwei Jahren niemanden für eine Stelle mit dreiseitiger Stellenbeschreibung, die im Vergleich zum "Sachbearbeiter" nur ca. 220€ brutto mehr ausmacht.

Es ist wirklich ungelogen, 24 Monate sind es mittlerweile...

NOPE - das hat überhaupt nichts mit den Sockel- und Mindestbeträgen zu tun. Die EG 9 wurde in drei EGs aufgeteilt, was zum Problem der geringen Abstände geführt hat.
Und warum soll ein Gruppenleiter im Sparkassenbereich bei EG 10 enden? Das m.E. nach ein Hausproblem.
Die EG 10 ist die Mindesteingruppierung wenn 3 Stellen unterhalb angesiedelt sind und mind. eine davon nach 9c bewertet ist. Wenn der GL aber mehr MA und mehr in EG 9c hat, kann doch auch > EG 10 rauskommen.
Vor der EGO war die Leitung dann in EG 11.

Die (Sparkassen-)AGs wollten keine Festlegung der Unterstellungsverhältnisse in den EGs 11 bis 13 um flexibler zu sein => somit alles möglich.  8)

MoinMoin

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #310 am: 25.03.2025 16:13 »
aber Qualifikation ist nicht gleich Qualifikation. Nur weil XY ein abgeschlossenes Studium hat, ist er nicht zwangsläufig besser qualifiziert wie jemand, der nur eine Ausbildung hat.
Korrekt aber er hat den höherwertigeren Qualifikationsnachweis.
Ansonsten gilt es immer, was du sagst, der Schulabbrecher muss nicht schlechter qualifiziert sein, als der ausgebildete Handwerker.
Zitat
Zwischen den Unis gibt es zum Teil gravierende Qualitätsunterschiede. Bei Uni A wirst du top ausgebildet, bei Uni B bist halbfertiger Azubi. Deshalb wird in einigen Betrieben auch eine Blacklist geführt.
Auch das ist absolut korrekt, aber leider bei der tariflichen Betrachtung irrelevant.
Daher sollte man sich auch den Menschen und nicht die Zertifikate anschauen.

BVerfGBeliever

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #311 am: 25.03.2025 16:38 »
Ich hatte ja gestern mal einen kurzen Blick auf die Gehälter in der EU-Kommission geworfen, siehe https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,122470.msg401092.html#msg401092

- Der "kleinste" EU-Beamte (AD1/1) hatte 2004 ein Grundgehalt von 2.325,33 €.
- Aktuell sind es 3.603,50 €, also gab es in zwanzig Jahren eine Steigerung von 54,97%.

- Der "größte" EU-Beamte (AD16/3) hatte 2004 ein Grundgehalt von 16.094,79 €.
- Aktuell sind es 24.941,78 €, also betrug die Steigerung in zwanzig Jahren ebenfalls genau 54,97%.

Aleksandra

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #312 am: 25.03.2025 16:39 »
Also bekomme ich 0 Prozent, aber andere bekommen was abgezogen?
Das ist ja wirklich ein richtig geiler Deal. Bin ich sofort dafür.

Da kümmert mich mein eigener Reallohnverlust und die damit sinkende Rente für mich gleich überhaupt nicht mehr, wenn ich weiß dass Menschen die weniger verdienen als ich auch noch was abgezogen bekommen.
Reallohnverlust seit Dienstantritt: 2,33%
2022: Inflation 6,9% - Verdi 1,8%
2023: Inflation 5,9% - Verdi 0%
2024: Inflation 2,2% - Verdi 9,03%
2025: Inflation 2,4% - Verdi 3,00%
2026/7: Inflation 2,75% - Verdi 3,99%

veeam

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #313 am: 25.03.2025 16:47 »
Also bekomme ich 0 Prozent, aber andere bekommen was abgezogen?
Das ist ja wirklich ein richtig geiler Deal. Bin ich sofort dafür.

Da kümmert mich mein eigener Reallohnverlust und die damit sinkende Rente für mich gleich überhaupt nicht mehr, wenn ich weiß dass Menschen die weniger verdienen als ich auch noch was abgezogen bekommen.

Wenn es schon nicht möglich ist diesen Menschen mit Logik entgegenzutreten fällt es ihnen bei direkter Konfrontation regelmäßig schwer Ironie zu erkennen. Da wollen wir den Wolle doch nicht überstrapazieren. Immerhin hat er hier in "Junge" einen gleichgesinnten gefunden und sie können sich schön für ihre geistigen Ergüsse auf die virtuelle Schulter klopfen.

UNameIT

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #314 am: 25.03.2025 17:01 »
.
Es wird halt dann nur gejammert, dass ihr AG das bei ihnen nicht macht.
(warum wohl!).

Weil es vielen Kommunen einfach schlicht und ergreifend von der zuständigen kommunalen Kassenaufsicht verboten ist! Nicht mehr und nicht weniger.