Autor Thema: Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung  (Read 406796 times)

itseme

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #285 am: 25.03.2025 14:39 »
Bruttolohn 6000€, Entgelterhöhung 3% = 180€
Bruttolohn 3500€, Entgelterhöhung 3% = 105€

Was ist daran unfair wenn beide 180€ Erhöhung bekommen???

Wieder den Unterschied von "gleich" und "fair" nicht verstanden.

Gleich = Sozialismus und bedeutet, dass der Gärtner das Gleiche verdient wie der Vorstand. Fair bedeutet, dass jeder nach seinen Qualifikationen und nach Verantwortung bezahlt wird, in dem Fall hätte der Vorstand mehr als der Gärtner = fair.

Ich würde "fair" in allen Lebenslagen bevorzugen, wäre vieles wesentlich einfacher und mit weniger Aufwand zu handhaben.

Gehaltserhöhung - alle 3% mehr
Strafzettel (Staffelung nach Schwere) - 0,02% vom Brutto
und so Vieles mehr

Meierheim

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #286 am: 25.03.2025 14:39 »
Bruttolohn 6000€, Entgelterhöhung 3% = 180€
Bruttolohn 3500€, Entgelterhöhung 3% = 105€

Was ist daran unfair wenn beide 180€ Erhöhung bekommen???
Wenn beide die gleiche Entgelterhöhung bekommen wird die Tabelle immer mehr gestaucht und Leistung und Qualifikation lohnen sich nicht mehr.

monkey

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #287 am: 25.03.2025 14:43 »
Einfach mal so um etwas reinzuschmeißen in die Runde:

Gehalt E6 Stufe 1 im Jahr 2005: 1764,00 €
Gehalt E6 Stufe 1 im Jahr 2024: 3042,04 €

Gehaltszuwächse brutto: ~ 72,25 %

Gehalt E12 Stufe 1 im Jahr 2005: 2520,00 €
Gehalt E12 Stufe 1 im Jahr 2024: 4170,32 €

Gehaltszuwachs brutto: ~ 65,49 %

In den letzten 20 Jahren hat sich wirtschaftlich viel für die unteren Entgeltgruppen getan.
Ich denke, gerade für die oberen Entgeltgruppen ab EG9 besteht akuter Handlungsbedarf.

Wenn du es so darstellst, machen die 6,76% Unterschied den Bock jetzt nicht so fett wie hier teilweise getan wird. Ich komme da nicht zu deiner Schlussfolgerung, erkenne nicht den massiven Unterschied. Wären wir jetzt bei 10%, 15%, 20%, okay, aber 6,76% Unterschied beim Gehaltszuwachs über 20Jahre?

Du kannst den Unterschied ja mal bei anderen Entgeltgruppen ausrechnen wie z.B. EG 4/5 und dann mit EG 14 vergleichen. Da sind wir bei rund 10%. Es geht ja auch nicht nur um diesen Zeitraum. Sondern darum, den Fokus nicht alleine weiter auf die unteren Entgeltgruppen zu legen. Weitere Sockelbeträge würden das Gehaltsgefüge weiter abschmilzen und das gilt es zu vermeiden (m.M.n.). Denn wenn es so weitergeht, kommen wir in die Lage, dass ganze Entgeltgruppen dasselbe verdienen. Der Unterschied von EG 5 auf EG 7 z.B. sind zwei Beförderungen. In der Stufe 1 von EG 5 bis EG 7 sind das aber noch nicht einmal 100 € Netto Unterschied. Wenn es mit Sockelbeträgen weitergeht, hat der Meister im öD bald dasselbe Gehalt wie ein Angelernter. Bzw. jemand mit ner Ausbildung nähert sich zumindest vom Netto her Angestellten, die ein Studium absolviert haben in EG9+/10

Wieso soll ich jetzt für dich Argumente suchen? Du wirst schon einen Grund haben, weshalb du E6 und E12 gewählt hast. Wenn du drastische, bessere Beispiele hast, dann nutze sie doch.  :o

ElBarto

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #288 am: 25.03.2025 14:45 »
6 Prozent und 24 Monate wären ok.

Nur wichtig das ein Teil zum 1.6.25 und der andere dann zum 01.01. 0der 01.03. 26 kommt.

Den Tag Zusatzurlaub braucht glaube ich keiner, stattdessen aber auch keinen Feiertag streichen.

Von der Einmalzahlung zu Weihnachten einen in Urlaub umzuwandeln bringt auch nichts, derjenige der es macht belastet die anderen mehr, oder die Belastung bleibt für alle gleich wenn es alle machen.


Aleksandra

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #289 am: 25.03.2025 14:48 »

Wenn du es so darstellst, machen die 6,76% Unterschied den Bock jetzt nicht so fett wie hier teilweise getan wird. Ich komme da nicht zu deiner Schlussfolgerung, erkenne nicht den massiven Unterschied. Wären wir jetzt bei 10%, 15%, 20%, okay, aber 6,76% Unterschied beim Gehaltszuwachs über 20Jahre?

Der Unterschied ist ja nicht 6,76 %, sondern wäre bei einem zu verteilendem Gesamtvolumen ohne Mindestbetrag mehr an die oberen Gruppen gegangen. Das Gehalt bei E6 entsprechen niedriger und bei E12 höher und damit weit über 10 Prozent, inklusive der Kürzungen bei den JSZ dürften durchaus 20 % erreicht sein.

Der Unterschied in der Darstellung ist 6,76%. Die habe ich ja nicht gewählt.
Prozentzahlen sind auch immer etwas abstrakt.
Aber ich kann das auch in EUR darstellen.
Ein E15 hätte heute 15.617 EUR Jahresgehalt mehr, wenn sich das Entgelt analog zu EG1 seit 2005 entwickelt hätte.

Das ist schon nicht unerheblich. Und klar, man kann immer sagen, die bekommen eh schon genug etc. Aber ich finde darum geht es nicht. Denn erstens müssen diese Stellen ja auch besetzt werden weil sie wichtig sind, und zweitens: In den ganz hohen EG (13-15) sitzen gemessen am Gesamtpersonal nur sehr wenig Menschen. Soll heißen, eine angemessene Erhöhung dieser Gruppen kostet dem Arbeitgeber hier vergleichsweise wenig Geld. Da wird imho am falschen Ende gespart.
Reallohnverlust seit Dienstantritt: 2,33%
2022: Inflation 6,9% - Verdi 1,8%
2023: Inflation 5,9% - Verdi 0%
2024: Inflation 2,2% - Verdi 9,03%
2025: Inflation 2,4% - Verdi 3,00%
2026/7: Inflation 2,75% - Verdi 3,99%

Garfield

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #290 am: 25.03.2025 14:53 »
Warum wird eigentlich so gut wie nur noch von Prozenten gesprochen ohne Mindesterhöhung? Das ist doch ein Tritt gegen alle unteren Gehaltsgruppen, diejenigen die unter der hohen Inflation der letzten Jahre am meisten leiden.

Woher kommt eigentlich das Märchen, dass diese Gruppen unter der Inflation am meisten leiden. Im Gegensatz zu höheren EGs kriegen diese oft Sozialleistungen wie Wohngeld, Elterngeld oder Kinderzuschlag.
Höhere EGs müssen die Inflation in vollem Umfang tragen, es gibt gar nichts geschenkt.

Susu

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« Antwort #291 am: 25.03.2025 15:00 »
Mal nen Beispiel von uns...
TVÖD S
EG 9c Sachbearbeiter Kredit Stufe 6 EUR 5220
EG 10 Leitung Sachbearbeitung Kredit Stufe 6 EUR 5433
Keiner bewirbt sich auf die Stelle weil statt Fachwirt soll Betriebswirt vorhanden sein plus Mitarbeiterführung für 10 Leute.
Für 100  Euro netto mehr im Monat tut sich den Stress schlichtweg niemand an...

BAT

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #292 am: 25.03.2025 15:02 »
Früher hatten wir noch den Garantiebetrag, da gab es für meinen Aufstieg nach meinem AII glatte 40 € brutto mehr. Yeeeeeees!

MoinMoin

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« Antwort #293 am: 25.03.2025 15:02 »
Warum wird eigentlich so gut wie nur noch von Prozenten gesprochen ohne Mindesterhöhung? Das ist doch ein Tritt gegen alle unteren Gehaltsgruppen, diejenigen die unter der hohen Inflation der letzten Jahre am meisten leiden.

Warum sollen denn die Low-Performer schon wieder übermäßig belohnt werden? Ich finde ab E8 ist jetzt mal an der Reihe...

Bei einer Entgelttabelle die strikt in Qualifikationseckpunkten nach Abschlüssen unterteilt wird von "Low-Performern" zu reden ist ja mal komplett abgehoben und ekelhaft. Dass Bachelorabsolventen automatisch mit E9b - E12 höher Eingruppiert werden als Fachkräfte ohne Studium ist ein absoluter Witz. Ein Bachelorabsolvent hat noch garnichts "performt" während jemand der sich zur E9a hochgearbeitet hat sehr wahrscheinlich schon sehr viel mehr geleistet hat. Aber nach Leistung wird im TVöD nicht vorrangig gegangen, sondern einfach nach Abschluss.
Lowperformer erkennt man daran, dass sie das Tarifsystem nicht kennen und nicht wissen, dass es solche strikten Qualifikationseckpunktenschlichtweg nicht gibt.
Und das man nach den auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert ist und nicht nach irgendwelche Abschlüssen.

Junge

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« Antwort #294 am: 25.03.2025 15:05 »
Einfach mal so um etwas reinzuschmeißen in die Runde:

Gehalt E6 Stufe 1 im Jahr 2005: 1764,00 €
Gehalt E6 Stufe 1 im Jahr 2024: 3042,04 €

Gehaltszuwächse brutto: ~ 72,25 %

Gehalt E12 Stufe 1 im Jahr 2005: 2520,00 €
Gehalt E12 Stufe 1 im Jahr 2024: 4170,32 €

Gehaltszuwachs brutto: ~ 65,49 %

In den letzten 20 Jahren hat sich wirtschaftlich viel für die unteren Entgeltgruppen getan.
Ich denke, gerade für die oberen Entgeltgruppen ab EG9 besteht akuter Handlungsbedarf.

Wenn du es so darstellst, machen die 6,76% Unterschied den Bock jetzt nicht so fett wie hier teilweise getan wird. Ich komme da nicht zu deiner Schlussfolgerung, erkenne nicht den massiven Unterschied. Wären wir jetzt bei 10%, 15%, 20%, okay, aber 6,76% Unterschied beim Gehaltszuwachs über 20Jahre?

sie jammern halt gern aber was ändern wollen sie auch nicht

itseme

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« Antwort #295 am: 25.03.2025 15:06 »
Warum wird eigentlich so gut wie nur noch von Prozenten gesprochen ohne Mindesterhöhung? Das ist doch ein Tritt gegen alle unteren Gehaltsgruppen, diejenigen die unter der hohen Inflation der letzten Jahre am meisten leiden.

Warum sollen denn die Low-Performer schon wieder übermäßig belohnt werden? Ich finde ab E8 ist jetzt mal an der Reihe...

Bei einer Entgelttabelle die strikt in Qualifikationseckpunkten nach Abschlüssen unterteilt wird von "Low-Performern" zu reden ist ja mal komplett abgehoben und ekelhaft. Dass Bachelorabsolventen automatisch mit E9b - E12 höher Eingruppiert werden als Fachkräfte ohne Studium ist ein absoluter Witz. Ein Bachelorabsolvent hat noch garnichts "performt" während jemand der sich zur E9a hochgearbeitet hat sehr wahrscheinlich schon sehr viel mehr geleistet hat. Aber nach Leistung wird im TVöD nicht vorrangig gegangen, sondern einfach nach Abschluss.
Lowperformer erkennt man daran, dass sie das Tarifsystem nicht kennen und nicht wissen, dass es solche strikten Qualifikationseckpunktenschlichtweg nicht gibt.
Und das man nach den auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert ist und nicht nach irgendwelche Abschlüssen.
wohl aber sind gewisse Gruppen lediglich an eine Qualifikation gekoppelt

Junge

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« Antwort #296 am: 25.03.2025 15:08 »
Bruttolohn 6000€, Entgelterhöhung 3% = 180€
Bruttolohn 3500€, Entgelterhöhung 3% = 105€

Was ist daran unfair wenn beide 180€ Erhöhung bekommen???
Wenn beide die gleiche Entgelterhöhung bekommen wird die Tabelle immer mehr gestaucht und Leistung und Qualifikation lohnen sich nicht mehr.

Was hat das mit Leistung zu tun? Qualifikation kann ich ja noch verstehen aber Leistung

Imperator

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« Antwort #297 am: 25.03.2025 15:11 »
Einfach mal so um etwas reinzuschmeißen in die Runde:

Gehalt E6 Stufe 1 im Jahr 2005: 1764,00 €
Gehalt E6 Stufe 1 im Jahr 2024: 3042,04 €

Gehaltszuwächse brutto: ~ 72,25 %

Gehalt E12 Stufe 1 im Jahr 2005: 2520,00 €
Gehalt E12 Stufe 1 im Jahr 2024: 4170,32 €

Gehaltszuwachs brutto: ~ 65,49 %

In den letzten 20 Jahren hat sich wirtschaftlich viel für die unteren Entgeltgruppen getan.
Ich denke, gerade für die oberen Entgeltgruppen ab EG9 besteht akuter Handlungsbedarf.

Wenn du es so darstellst, machen die 6,76% Unterschied den Bock jetzt nicht so fett wie hier teilweise getan wird. Ich komme da nicht zu deiner Schlussfolgerung, erkenne nicht den massiven Unterschied. Wären wir jetzt bei 10%, 15%, 20%, okay, aber 6,76% Unterschied beim Gehaltszuwachs über 20Jahre?

Du kannst den Unterschied ja mal bei anderen Entgeltgruppen ausrechnen wie z.B. EG 4/5 und dann mit EG 14 vergleichen. Da sind wir bei rund 10%. Es geht ja auch nicht nur um diesen Zeitraum. Sondern darum, den Fokus nicht alleine weiter auf die unteren Entgeltgruppen zu legen. Weitere Sockelbeträge würden das Gehaltsgefüge weiter abschmilzen und das gilt es zu vermeiden (m.M.n.). Denn wenn es so weitergeht, kommen wir in die Lage, dass ganze Entgeltgruppen dasselbe verdienen. Der Unterschied von EG 5 auf EG 7 z.B. sind zwei Beförderungen. In der Stufe 1 von EG 5 bis EG 7 sind das aber noch nicht einmal 100 € Netto Unterschied. Wenn es mit Sockelbeträgen weitergeht, hat der Meister im öD bald dasselbe Gehalt wie ein Angelernter. Bzw. jemand mit ner Ausbildung nähert sich zumindest vom Netto her Angestellten, die ein Studium absolviert haben in EG9+/10

Wieso soll ich jetzt für dich Argumente suchen? Du wirst schon einen Grund haben, weshalb du E6 und E12 gewählt hast. Wenn du drastische, bessere Beispiele hast, dann nutze sie doch.  :o

BVerfGBeliever hatte dir in der vorherigen Seite ein noch besseres Beispiel genannt:

Gehaltszuwachs E15Ü/5: 54,58% (5.570,00 € -> 8.604,56 €)
Gehaltszuwachs E1/2:     83,17% (1.286,00 € -> 2.355,52 €)


MoinMoin

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« Antwort #298 am: 25.03.2025 15:13 »
Land kann das geben, es quakt keine VKA
außerdem wechselt nicht alle 5-8 Jahre der Bürgermeister, den der Laden oftmals nicht interessiert und der nur darüber erdacht ist, vor der Kommunalpolitik und den Einwohnern zu glänzen - nicht aber in erster Linie gegenüber den Angestellten

Naja, mal realistisch: Wenn die Begrenzung durch die VKA fällt, würden Kommunen wie Gelsenkirchen denn wirklich mit Zulagen nur so um sich werfen?

Die Kassen bleiben doch klamm ;)
Nicht um sich werfen, aber sinnvoll einsetzen, wenn sie schlau sind und feststellen, dass es billiger ist, als externe zu Beauftragen um ihren Pflichten nachzukommen.
Und wenn nicht Gelsenkirchen, dann halt Zwisel.

Und da es bisher tariflich nicht solche Möglichkeiten gibt, können sie es auch nicht umsetzen.
Und da selbst Angestellte dagegen sind, kann man erkennen, was für ein Problembewusstsein und kreative Lösungskompetenz in den Kommen herrscht.
Man will eine Regelung nicht, die etwas gutes für den AN ermöglicht, weil man glaubt sie würde niemals eingesetzt werden.

itseme

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« Antwort #299 am: 25.03.2025 15:18 »
Bruttolohn 6000€, Entgelterhöhung 3% = 180€
Bruttolohn 3500€, Entgelterhöhung 3% = 105€

Was ist daran unfair wenn beide 180€ Erhöhung bekommen???
Wenn beide die gleiche Entgelterhöhung bekommen wird die Tabelle immer mehr gestaucht und Leistung und Qualifikation lohnen sich nicht mehr.

Was hat das mit Leistung zu tun? Qualifikation kann ich ja noch verstehen aber Leistung

Von Arbeit mit 9 Jahren Schulbildung zu 3 Jahren Berufsausbildung zu 13 Jahren Schulbildung und ~4 Jahren Studium ist mal der Grundstein "Leistung" erbracht. Das bei "mehr" auch etwas besseres herauskommt ist wieder ein anderes Thema.

Ich selbst bin kein Studierter, "fair" sind aber 180€ Erhöhung für einen Quereinsteiger ohne die passende Berufsausbildung zu einem Studierten Architekten dann aber auch nicht.