Mit welcher objektiven Begründung man mehr als ein Reallohnausgleich fordern kann, ist mir persönlich im öD an vielen Stellen eher ein Rätsel
Von welchem Reallohn sprichst du?
Von diesem Monat?
Vom letzten Monat?
Vom letzten Jahr?
Zunächst einmal bin ich froh, dass doch einige hier sind die das ähnlich sehen wie ich.
Auf die Frage nach der objektiven Begründung für Reallohnerhöhungen im ÖD, könnte ich jetzt ausufernd antworten, lasse es aber bleiben.
Wir verlieren den Wettbewerb um qualifiziertes Personal, weil unsere Gehälter nicht konkurrenzfähig sind – besonders für Akademiker bzw. ab EG10. Junge Leute kommen oft nur wegen familiärer Prägung oder der Jobsicherheit in den öffentlichen Dienst.
Gleichzeitig wachsen die Aufgaben, während in den nächsten zehn Jahren 30–40 % der Beschäftigten in den Ruhestand gehen. Der Arbeitsdruck steigt, es werden immer mehr betriebswirtschaftliche Strukturen geschaffen (richtigerweise), und die müssen sich aber auch lohnen.
Eine starke Verwaltung ist essenziell für Infrastruktur, Bildung und Sicherheit – alles Krisenbereiche. Faire Bezahlung wäre ein wichtiger Hebel, um den öffentlichen Dienst wettbewerbsfähiger zu machen. Er wird nie mit Spitzengehältern locken, aber ein angemessenes Gehalt bleibt unverzichtbar.
Ich hätte noch mehr, aber wollte ja nicht ausufern...

Nun das meiste was du dort beschreibst sind Tätigkeitsänderungen, die zu einer höheren EG führen sollten.
Worauf ich hinaus wollte ist, wie mehr als ein Reallohnausgleich begründen, wenn sich nichts getan hat auf der AN Seite.
Ich persönlich erlebe ständig, dass meine Tätigkeit die Produktivität der Kollegen erhöht, weil ich die stumpfsinnigen Dinge automatisiere, dass ist messbar und begründbar.
Aber quer für hunderttausend AN gleichermassen?
Die Konkurrenz zum Mitbewerber um gute AN ist auch messbar und begründet, nur leider kein Thema für verdi.
Daher aber auch der Gedanke mit den Rentenpunkten, als objektives Kriterium, was auch BILD verstehen könnte