Autor Thema: Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung  (Read 408661 times)

Aleksandra

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #1065 am: 31.03.2025 11:44 »
Wenn das Auto nur 2.000 EUR wert ist, würde ich es aber trotzdem verkaufen.
Reallohnverlust seit Dienstantritt: 2,33%
2022: Inflation 6,9% - Verdi 1,8%
2023: Inflation 5,9% - Verdi 0%
2024: Inflation 2,2% - Verdi 9,03%
2025: Inflation 2,4% - Verdi 3,00%
2026/7: Inflation 2,75% - Verdi 3,99%

Philomenia

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« Antwort #1066 am: 31.03.2025 11:51 »

Bei manchen hier ist es so, dass die wirklich die 8 % für ein Jahr wollen.
Aber das ist ja völlig unrealistisch.

Das Ergebnis aus der Schlichtung ist in ganz gut. Klar kann es immer mehr sein, aber 3 % ab April und 2,8 % ab Mai 2026 ist doch vor dem Hintergrund der ganzen Verhandlungen in den letzten 3 Monaten und den Ergebnissen in anderen Bereichen in Ordnung.
Wenn du dein Auto für VB 10.000€ verkaufen willst und der andere bietet erstmal 0€, dann triffst du dich bei 3.000€ und bist wahrscheinlich noch zufrieden damit, oder?
[/quote]

Ein toller Vergleich! Genau so ist es. Und dann feiern sie sich selbst, ob des tollen Handels und der andere lacht sich kaputt.

BAT

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« Antwort #1067 am: 31.03.2025 12:04 »
Wenn das Auto nur 2.000 EUR wert ist, würde ich es aber trotzdem verkaufen.

In dieser Tarifrunde ist mal wieder der Preis nicht das Thema. Ausweislich der Umfragen wollten die Beschäftigten in der Mehrheit kein Auto verkaufen, sondern eine Reise buchen.  ;)

RedDearTiger

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« Antwort #1068 am: 31.03.2025 12:12 »
Wenn das Auto nur 2.000 EUR wert ist, würde ich es aber trotzdem verkaufen.

und wenn es 8.000€ wert ist (Schwacke)? Dennoch für 2.000€ verkloppen?

NelsonMuntz

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« Antwort #1069 am: 31.03.2025 12:20 »
Wenn das Auto nur 2.000 EUR wert ist, würde ich es aber trotzdem verkaufen.

und wenn es 8.000€ wert ist (Schwacke)? Dennoch für 2.000€ verkloppen?

Ha! Wenn man die diversen verdeckten, aber gravierenden Mängel beim Verkaufsgespräch verschwiegen hat, dann vielleicht schon.

Der Vergleich Arbeitnehmer und Gebrauchtwagen ist eigentlich sehr schön ;)

brian

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« Antwort #1070 am: 31.03.2025 12:21 »

der Zusatzbeitrag für die GKV nochmal um 1-1,5% steigen wird.

Das wären dann bei 6.000€ Brutto 150€ mehr Krankenkassenbeiträge ab 2026

Wie kommst du denn auf 150 Euro mehr Krankenkassenbeiträge pro Monat?

Eine Steigerung des Zusatzbeitrags um 1,5 Prozentpunkte bei 6.000 Euro Bruttoverdienst führt zu einem Anstieg der Krankenkassenabzüge von 90 Euro. Da sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Zusatzbeitrag teilen, also zu monatlichen Mehrabzügen von 45 Euro für den Arbeitnehmer und nicht 150 Euro. Aufgrund der Anrechnung der Krankenversicherung bei der Einkommenssteuererklärung entspricht das ca. 25 Euro Netto bei Steuerklasse 1.

Die Bemessungsgrenze wurde ebenfalls erhöht, man zahlt also für einen höheren Anteil die KV-Beiträge, was auch noch was ausmacht. Und die pV ist auch gestiegen. Alles in allem habe ich tatsächlich netto rund 50 Euro weniger als letztes Jahr.

Philomenia

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« Antwort #1071 am: 31.03.2025 12:22 »
Wenn das Auto nur 2.000 EUR wert ist, würde ich es aber trotzdem verkaufen.

In dieser Tarifrunde ist mal wieder der Preis nicht das Thema. Ausweislich der Umfragen wollten die Beschäftigten in der Mehrheit kein Auto verkaufen, sondern eine Reise buchen.  ;)

Und was hamse bekommen? Die Möglichkeit auf die Reise zu verzichten. Die hatte man schon vorher...

RedDearTiger

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« Antwort #1072 am: 31.03.2025 12:31 »
Wenn das Auto nur 2.000 EUR wert ist, würde ich es aber trotzdem verkaufen.

und wenn es 8.000€ wert ist (Schwacke)? Dennoch für 2.000€ verkloppen?

Ha! Wenn man die diversen verdeckten, aber gravierenden Mängel beim Verkaufsgespräch verschwiegen hat, dann vielleicht schon.

Der Vergleich Arbeitnehmer und Gebrauchtwagen ist eigentlich sehr schön ;)

Der Vergleich ist leider nicht sehr schön, aber zutreffend. Nichts anderes sind wir Bediensteten im öffentlichen Dienst für die Arbeitsgeber. Es wird immer nur soviel Geld investiert, dass es am laufen bleibt. Wenns dann mal kaputt geht am besten abstoßen (outsourcen).
Der Bedienstete als ausführende Person wird leider weder wertgeschätzt noch wird erkannt, dass mit zunehmender Erfahrung der Arbeitsgeber profitiert. So orientiert sich der leistungsfähige Arbeitnehmer mit der Zeit um oder kommt gar nicht erst und übrig bleibt der Gebrauchtwagen kurz vor der Rente und Rudis Resterampe.

JahrhundertwerkTVÖD

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« Antwort #1073 am: 31.03.2025 12:51 »
Wenn das Auto nur 2.000 EUR wert ist, würde ich es aber trotzdem verkaufen.

und wenn es 8.000€ wert ist (Schwacke)? Dennoch für 2.000€ verkloppen?

Ha! Wenn man die diversen verdeckten, aber gravierenden Mängel beim Verkaufsgespräch verschwiegen hat, dann vielleicht schon.

Der Vergleich Arbeitnehmer und Gebrauchtwagen ist eigentlich sehr schön ;)

Was letzte Preis?

MoinMoin

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« Antwort #1074 am: 31.03.2025 13:33 »

Niemand hat die Aufgabe, dass der Lebensstandard gehalten werden können muss -- denn darauf gibt es keinen Rechtsanspruch.



Deine Gründe, warum du den Arbeitsvertrag unterschrieben hast, kann niemand beurteilen; sie haben nur offenbar nichts mit dem zu tun, was du unterschrieben hast. Oder steht in deinem Arbeitsvertrag (oder im Tarifvertrag) eine Klausel, die dir "auskömmliches Gehalt" zusichert?

Also beruht jede "Aufgabe" die es auf der Welt gibt deiner Meinung nach auf einem Rechtsanspruch ?

Hab überlegt hier noch etwas weiter das ganze auszuführen. Aber du kannst einfach mal Chatgpt oder eine andere KI fragen, warum nicht jede "Aufgabe" auf einem Rechtsanspruch beruhen muss. Da kannst du die Antwortlänge auch festlegen. Weiß nicht so recht wie stark deine kognitiven Fähigkeiten ausgebildet sind, deshalb machst du das am besten selbst.
jipp genau.

Es ist Aufgabe der Vertragsparteien eine für die Vertragsparteien akzeptables Ergebnis der gekündigten Vertragsbestandteile neu zu verhandeln.
Auch ohne Rechtsanspruch.
Und die eine Vertragspartei sagt: ich will aber mindestens Reallohnausgleich und die andere sagt, nö zu teuer, für den preis finde ich schon jemanden oder entschließe mich, das die Arbeit nicht benötigt wird.

Und dann einigt man sich.

Die eine Vertragspartei ist übrigens der AN, der sich durch seine AG Wahl durch eine Gewerkschaft vertreten lässt  (Gewerkschafter) oder sich entschlossen hat sich nicht vertreten zu lassen und nimmt was da so kommt und verhandelt individuell nach oder geht (nicht Gewerkschaftler).

Also ist es nicht Aufgabe des AGs, sondern des AN, dass man ein Reallohnausgleich sich erarbeitet.
Aufgabe des AGs ist es seine Aufgaben zu erledigen und dafür gut zu verhandeln.

MoinMoin

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« Antwort #1075 am: 31.03.2025 13:36 »
Wie kann man diese Vorschläge nur als "gut" empfinden??  :o

https://perspektive-online.net/2025/03/tvoed-schlichtungskommission-veroeffentlicht-vorschlag-fuer-massive-reallohnsenkung/

Die Hälfte der Argumente in den Artikel stimmt nicht. Lebensmittel sind beispielsweise keine 34% gestiegen, etc.

Außerdem bedeutet der Abschluss 7,1% auf 2 Jahre plus 1 Urlaubstag, wert von ca 0,48% somit sind wir bei 7,5% auf 27 Monate. Und das ohne die Erhöhung und teilweise Verdoppelung der zulagen. Das einzig schlechte an dem Vorschlag ist, das die oberen egs nur 10% Zuschlag erhalten.
Außerdem steht da, dass von der JSZ besonders Beschäftigte in den niedrigen EG profitieren. Noch nicht einmal innerhalb der eigenen Argumentationskette passt das... :D
Dann steht da noch, dass für 25/26 mit einer Inflation von 4-5% gerechnet wird, also müsse man mindestens 9% erhalten, um diese Inflation auszugleichen. Öhm, ja klar.

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Die 4-5% gelten für 2 Jahre zusammengenommen. Also etwa 2,2%+2,6%. ;)
erstens hab ich nicht das Gegenteil behauptet und zweitens: wie kommt man da auf 9% ?

Der Rest soll der fehlende Ausgleich der letzten Jahre sein.
Da fehlen uns trotz der hohen letzten Erhöhung noch ca. 4%.
alles eine Frage des Zeit Horizontes.  8) dem einen fehlen 4% dem anderen 7 dem dritten 0%

UNameIT

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« Antwort #1076 am: 31.03.2025 13:46 »
Dafür kann Dein AG genau so viel bzw. genau so wenig für wie Du.
Gerade der Bund kann hier sogar sehr viel.


Aber Steuer- und Abgabenerhöhungen auszugleichen ist nicht die Aufgabe des Arbeitgebers.
Na sicher.
Es ist Aufgabe der Gewerkschaft dies zu fordern und anschließend die Aufgabe dies zu bezahlen.
Früher gabs sogar regelmäßig mehr Geld als die Inflation, als die Abgaben und Steuererhöhung und obendrauf noch ein Reallohnzuwachs.
Kannst dir ja mal ein Spaß machen und prüfen wie hoch dein Gehalt wäre, wenn es die letzten 50 Jahre nur ein Inflationsausgleich gegeben hätte.

Bei manchen hier ist es so, dass die wirklich die 8 % für ein Jahr wollen.
Aber das ist ja völlig unrealistisch.

Das Ergebnis aus der Schlichtung ist in ganz gut. Klar kann es immer mehr sein, aber 3 % ab April und 2,8 % ab Mai 2026 ist doch vor dem Hintergrund der ganzen Verhandlungen in den letzten 3 Monaten und den Ergebnissen in anderen Bereichen in Ordnung.
Wenn du dein Auto für VB 10.000€ verkaufen willst und der andere bietet erstmal 0€, dann triffst du dich bei 3.000€ und bist wahrscheinlich noch zufrieden damit, oder?

Kommt drauf an , macht 10.000€ Sinn? Sagen wir ähnliche Autos werden für ca. 4.000€ verkauft. Bekomme ich niemals 10.000€ . Insoweit waren auch die 8% auf 12Monate übertrieben plus co. Daher finde ich es schon beachtlich das ung. die Hälfte 7,5% plus Verdoppelung der Zulagen auf 27 Monate rausgekommen ist.

Bin ich am Ende mit dem Angebot unzufrieden, kann ich mich entscheiden, dass Auto wem anders zu verkaufen. Das gleiche mit meiner Arbeitsleistung.

SimsiBumbu

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« Antwort #1077 am: 31.03.2025 13:53 »
Wie kann man diese Vorschläge nur als "gut" empfinden??  :o

https://perspektive-online.net/2025/03/tvoed-schlichtungskommission-veroeffentlicht-vorschlag-fuer-massive-reallohnsenkung/

Die Hälfte der Argumente in den Artikel stimmt nicht. Lebensmittel sind beispielsweise keine 34% gestiegen, etc.

Außerdem bedeutet der Abschluss 7,1% auf 2 Jahre plus 1 Urlaubstag, wert von ca 0,48% somit sind wir bei 7,5% auf 27 Monate. Und das ohne die Erhöhung und teilweise Verdoppelung der zulagen. Das einzig schlechte an dem Vorschlag ist, das die oberen egs nur 10% Zuschlag erhalten.
Außerdem steht da, dass von der JSZ besonders Beschäftigte in den niedrigen EG profitieren. Noch nicht einmal innerhalb der eigenen Argumentationskette passt das... :D
Dann steht da noch, dass für 25/26 mit einer Inflation von 4-5% gerechnet wird, also müsse man mindestens 9% erhalten, um diese Inflation auszugleichen. Öhm, ja klar.

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Die 4-5% gelten für 2 Jahre zusammengenommen. Also etwa 2,2%+2,6%. ;)
erstens hab ich nicht das Gegenteil behauptet und zweitens: wie kommt man da auf 9% ?

Der Rest soll der fehlende Ausgleich der letzten Jahre sein.
Da fehlen uns trotz der hohen letzten Erhöhung noch ca. 4%.
alles eine Frage des Zeit Horizontes.  8) dem einen fehlen 4% dem anderen 7 dem dritten 0%
Und wer im Februar 2024, dem Monat vor der Anpassung der Tabelle, eine Stelle angetreten hat, der hat je nach Entgeltgruppe Stand heute noch zwischen 5,6 % (E15S6) und 14,3 % (E1S2) Reallohnzuwachs übrig.

BVerfGBeliever

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« Antwort #1078 am: 31.03.2025 14:03 »
Weil das Thema Kaufkraft bzw. Reallohnverlust jetzt mehrfach erwähnt wurde, hier mal eine konkrete Beispielbetrachtung.

Die Tabelle zeigt für April jedes Jahres den entsprechenden Verbraucherpreisindex (VPI), das nominale Jahresbrutto in E12/6 sowie das resultierende reale Jahresbrutto (also in Preisen von 2020):

           VPI    nom.     real
04/2010   88,1   58349   66.230
04/2011   89,8   58699   65.366
04/2012   91,6   61057   66.656
04/2013   92,6   61912   66.860
04/2014   93,9   64662   68.863
04/2015   94,7   66214   69.920
04/2016   94,6   67803   71.673
04/2017   96,2   69396   72.137
04/2018   97,5   71402   73.233
04/2019   99,4   73407   73.850
04/2020  100,4   74115   73.820
04/2021  102,4   75153   73.392
04/2022  108,8   76506   70.318
04/2023  116,6   76506   65.614
04/2024  119,2   83414   69.978
04/2025  121,4   85917   70.772
04/2026  124,2   85917   69.176
04/2027  126,8   89012   70.199



Wie man sieht, gab es in den 2010er Jahren durchaus Reallohnsteigerungen. Als Ergebnis lag das reale E12/6-Gehalt in den Jahren 2018 bis 2021 immer oberhalb von 73.000 Euro (in Preisen von 2020 gerechnet).

Seitdem war die Entwicklung jedoch leider ziemlich "mau". Laut Schlichtungsvorschlag wird das reale Gehalt auch im Jahr 2027 vermutlich immer noch knapp fünf Prozent niedriger sein als 2019 und 2020.

ACDSee

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« Antwort #1079 am: 31.03.2025 14:16 »
@BVerfGBeliever

Rechne jetzt mal noch die Effekte der Steuerprogression und der gestiegenen Krankenkassen- und Rentenbeiträge mit rein.