Autor Thema: Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung  (Read 410058 times)

Susu

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #1605 am: 04.04.2025 08:34 »
Die originale Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission:
"
https://zusammen-geht-mehr.verdi.de/++file++67ea49f02b8ff310529bc369/download/Tarifrunde%2520%C3%96D%25202025%2520-%2520Einigungsempfehlung%2520der%2520Schlichtungskommission.pdf

"Voraussetzung für die Übernahme ist, dass keine personen-, verhaltens-, betriebsbedingten oder gesetzlichen Gründe entgegenstehen, insbesondere darf während der gesamten Ausbildungsdauer/Studiendauer kein Zweifel am Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bestehen."

Wenn ich das richtig interpretiere, wird damit bei den Auszubilden eine sogenannte "Gesinnungsprüfung" als Kriterium für die Übernahme empfohlen. Das ist eigentlich ein echter Skandal.
Das ist für mich in keinster Weise ein Skandal sondern eine Selbstverständlichkeit. Schlimm genug, dass man sowas heute überhaupt aufnehmen muss...

Rene

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #1606 am: 04.04.2025 08:38 »
Hallo,

ich habe folgende Aussage zu den Gesprächen zum TVV bekommen:

Wir haben uns im TVV mit einer eigenen Forderung auf den Weg gemacht die Entgelttabelle zu „operieren“ und das aus zwei Gründen,
einmal die Absenkung der Altersstufe 1 zu eliminieren, um ein gutes Anfangsgehalt zu generieren zum anderen die Verbesserung der Altersstufe 6 um die Langjährigen Kolleg*innen zu wertschätzen.
Bis jetzt wurde sich darauf geeinigt, dass wir die Entgelttabelle verändern werden. Dies wird mit dem Volumen des TVöD passieren, sodass wir hier über folgendes Volumen sprechen:
• 6,05% über 27 Monate + 1 Urlaubstag (ab 2027)

Nach meiner Deutung bedeutet dies, dass die Tabelleninhalte der Erfahrungsstufe 1 gelöscht werden und durch die Inhalte aus der Erfahrungsstufe 2 ersetzt werden. Analog für die ES 2,3,4,5. Dann gibt es weiterhin die ES 6 diese jedoch nach der Operation ohne Tabelleninhalt. Dieser wird unter Berücksichtigung des "Volumens" neu "gerechnet".

Onb meine Interpretation hier richtig ist, werden wir am oder nach dem Wochenende erfahren.

Und die in Stufe 2 (alt) sind werden bei Linksverschiebung in Stufe 2 (neu) versetzt oder was soll mit denen passieren?

Jeder wandert einen Platz weiter vermutlich

Halte ich in der Form für unwahrscheinlich, da sich diese Stufenanstiege zwischen ~1% und ~10% bewegen können. Gibt da auch keine Linearität in irgendeiner Form von oben nach unten oder rechts nach links.

Feivel

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #1607 am: 04.04.2025 08:40 »
Die originale Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission:
"
https://zusammen-geht-mehr.verdi.de/++file++67ea49f02b8ff310529bc369/download/Tarifrunde%2520%C3%96D%25202025%2520-%2520Einigungsempfehlung%2520der%2520Schlichtungskommission.pdf

"Voraussetzung für die Übernahme ist, dass keine personen-, verhaltens-, betriebsbedingten oder gesetzlichen Gründe entgegenstehen, insbesondere darf während der gesamten Ausbildungsdauer/Studiendauer kein Zweifel am Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bestehen."

Wenn ich das richtig interpretiere, wird damit bei den Auszubilden eine sogenannte "Gesinnungsprüfung" als Kriterium für die Übernahme empfohlen. Das ist eigentlich ein echter Skandal.
Das ist für mich in keinster Weise ein Skandal sondern eine Selbstverständlichkeit. Schlimm genug, dass man sowas heute überhaupt aufnehmen muss...

Den Passus verstehe ich auch keineswegs.
Damals haben mein AG (Privatwirtschaft) und ich uns nach der Ausbildung darauf geeinigt, dass es nicht weiter geht.
Man kann einem AG doch nicht zwingen, Personen übernehmen zu müssen, auch wenn es offenkundig nicht passen könnte.

Babahaft

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #1608 am: 04.04.2025 08:41 »
Hallo,

ich habe folgende Aussage zu den Gesprächen zum TVV bekommen:

Wir haben uns im TVV mit einer eigenen Forderung auf den Weg gemacht die Entgelttabelle zu „operieren“ und das aus zwei Gründen,
einmal die Absenkung der Altersstufe 1 zu eliminieren, um ein gutes Anfangsgehalt zu generieren zum anderen die Verbesserung der Altersstufe 6 um die Langjährigen Kolleg*innen zu wertschätzen.
Bis jetzt wurde sich darauf geeinigt, dass wir die Entgelttabelle verändern werden. Dies wird mit dem Volumen des TVöD passieren, sodass wir hier über folgendes Volumen sprechen:
• 6,05% über 27 Monate + 1 Urlaubstag (ab 2027)

Nach meiner Deutung bedeutet dies, dass die Tabelleninhalte der Erfahrungsstufe 1 gelöscht werden und durch die Inhalte aus der Erfahrungsstufe 2 ersetzt werden. Analog für die ES 2,3,4,5. Dann gibt es weiterhin die ES 6 diese jedoch nach der Operation ohne Tabelleninhalt. Dieser wird unter Berücksichtigung des "Volumens" neu "gerechnet".

Onb meine Interpretation hier richtig ist, werden wir am oder nach dem Wochenende erfahren.

Und die in Stufe 2 (alt) sind werden bei Linksverschiebung in Stufe 2 (neu) versetzt oder was soll mit denen passieren?

Das ist die Frage aller Fragen. Im Vorfeld gab es die Aussage, dass es für die in Stufe 6 eine Perspektive geben müsste nochmal zu steigen. Das würde auf eine Verschiebung der kompletten Belegschaft um eine Stufe nach links hindeuten. Könnte aber auch sein, dass dazu alle, die bereits nach verbrachten Zeiten in Stufe 6 einen Aufstieg erfahren hätten, in die neue Stufe 6 kommen.

Meine Vermutung ist, dass alle eine Stufe mit der Tabellenverschiebung nach links absteigen und nur die aktuellen 1er "gewonnen" haben.

Das einfach nur die Tabelle nach links verschoben wird und alle in den Stufen bleiben, ergibt keinen Sinn, da man dort dann keine neue Tabelle gebraucht hätte, sondern einfach mit den Prozenten die gewünschten Beträge hätte erreichen können.

Wie soll man denn mit dem gleichen Volumen, so eine Forderung durchbringen. Das wird doch viel mehr kosten. Wenn z.B. die aktuelle 6.1 jetzt zur 6.2 wird (von 3471€ auf 3667€) =5,6% + noch die 3% drauf sind also 8,6% mehr Gehalt.

Da wird das Volumen doch definitiv nicht reichen?

Oder verstehe ich das falsch

Das könnte dann eine andere Form der Sozialkomponente sein. Die Stufen 2-6 erhalten eine geringere Erhöhung, damit die Absenkung der Stufe 1 im Gesamtvolumen ausgeglichen wird.

Tanathos

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #1609 am: 04.04.2025 08:42 »
Wie soll man denn mit dem gleichen Volumen, so eine Forderung durchbringen. Das wird doch viel mehr kosten. Wenn z.B. die aktuelle 6.1 jetzt zur 6.2 wird (von 3471€ auf 3667€) =5,6% + noch die 3% drauf sind also 8,6% mehr Gehalt.

Da wird das Volumen doch definitiv nicht reichen?

Oder verstehe ich das falsch

Das Mittel der Erhöhung über alle Tarifstufen ohne Berücksichtigung der Verteilung von AN in diesen Stufen liegt bei 5,2%. Die höchsten Anstiege haben hohe EGs und niedrige Stufen. Hohe Stufen und niedrige EGs profitieren hier deutlich weniger, sodass der Schnitt wieder auf die eben erwähnten 5,2% nach unten geht. An der Stelle wird vermutlich eh Spielraum genutzt, damit diese nicht quasi leer ausgehen

Tanathos

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #1610 am: 04.04.2025 08:46 »
Hallo,

ich habe folgende Aussage zu den Gesprächen zum TVV bekommen:

Wir haben uns im TVV mit einer eigenen Forderung auf den Weg gemacht die Entgelttabelle zu „operieren“ und das aus zwei Gründen,
einmal die Absenkung der Altersstufe 1 zu eliminieren, um ein gutes Anfangsgehalt zu generieren zum anderen die Verbesserung der Altersstufe 6 um die Langjährigen Kolleg*innen zu wertschätzen.
Bis jetzt wurde sich darauf geeinigt, dass wir die Entgelttabelle verändern werden. Dies wird mit dem Volumen des TVöD passieren, sodass wir hier über folgendes Volumen sprechen:
• 6,05% über 27 Monate + 1 Urlaubstag (ab 2027)

Nach meiner Deutung bedeutet dies, dass die Tabelleninhalte der Erfahrungsstufe 1 gelöscht werden und durch die Inhalte aus der Erfahrungsstufe 2 ersetzt werden. Analog für die ES 2,3,4,5. Dann gibt es weiterhin die ES 6 diese jedoch nach der Operation ohne Tabelleninhalt. Dieser wird unter Berücksichtigung des "Volumens" neu "gerechnet".

Onb meine Interpretation hier richtig ist, werden wir am oder nach dem Wochenende erfahren.

Und die in Stufe 2 (alt) sind werden bei Linksverschiebung in Stufe 2 (neu) versetzt oder was soll mit denen passieren?

Jeder wandert einen Platz weiter vermutlich

Halte ich in der Form für unwahrscheinlich, da sich diese Stufenanstiege zwischen ~1% und ~10% bewegen können. Gibt da auch keine Linearität in irgendeiner Form von oben nach unten oder rechts nach links.

Im TVV ist der stärkste Gehaltsanstieg in den unteren Stufen, daher gibt es durch Überführung der Stufe 1 in die 2 für Berufseinsteiger eh schon eine größere Erhöhung als für langjährige Angestellte. Es wird vermutlich Mindestbeträge geben um das zu kompensieren aber am Ende werden doch der ein oder andere mehr profitieren.

KeuleMS

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #1611 am: 04.04.2025 08:47 »
Wie soll man denn mit dem gleichen Volumen, so eine Forderung durchbringen. Das wird doch viel mehr kosten. Wenn z.B. die aktuelle 6.1 jetzt zur 6.2 wird (von 3471€ auf 3667€) =5,6% + noch die 3% drauf sind also 8,6% mehr Gehalt.

Da wird das Volumen doch definitiv nicht reichen?

Oder verstehe ich das falsch

Wenn dann kann ich es mir nur so vorstellen, dass es keine lineare Erhöhung gibt sondern einfach nur die Tabellenverschiebung. Würde bei mir heißen, dass meine "neue" EG 13/4 dann die jetzige EG 13/5 wäre. Bedeutet eine Erhöhung von 5,58%. Würde soweit also zu den linearen Erhöhungen passen. In den vorderen Stufen sieht e s natürlich anders aus, also deutlich höher. Dann gibt es aber auch das zeitliche Problem. Angenommen es wird zum 01.06.2025 umgesetzt. Jemand ist zum 01.07.2025 sowieso mit einem Stufenaufstieg dran, bekommt dann also innerhalb von 1 Monat quasi 2 Aufstiege? Kann ich mir nicht vorstellen. Fängt die Stufenlaufzeit am 01.06.2025 neu an hätte er ja gar nichts gewonnen. Also das zeitliche kann ich mir da schwer vorstellen.

Tanathos

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #1612 am: 04.04.2025 08:53 »
Die originale Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission:
"
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"Voraussetzung für die Übernahme ist, dass keine personen-, verhaltens-, betriebsbedingten oder gesetzlichen Gründe entgegenstehen, insbesondere darf während der gesamten Ausbildungsdauer/Studiendauer kein Zweifel am Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bestehen."

Wenn ich das richtig interpretiere, wird damit bei den Auszubilden eine sogenannte "Gesinnungsprüfung" als Kriterium für die Übernahme empfohlen. Das ist eigentlich ein echter Skandal.
Das ist für mich in keinster Weise ein Skandal sondern eine Selbstverständlichkeit. Schlimm genug, dass man sowas heute überhaupt aufnehmen muss...

Ja das klingt alles erstmal richtig und gut, aber was bedeutet das am Ende? Keine Zweifel am Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung ist einfach unglaublich schwammig. Im heutigen gesellschaftlichen Klima würde einem ein Tesla vermutlich schon zum Verhängnis. Das Grundgesetz schützt aus gutem Grund deine Meinung, auch wenn Sie falsch ist. Weil niemand festlegen darf was richtig und falsch ist und allein die (politische) Unterscheidung in eine solche den Weg in die Diktatur geebnet hat.

blanket

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #1613 am: 04.04.2025 08:54 »
Jetzt geht´s in spannende und entscheidende Wochenende.

Auf geht´s Verdi!

Susu

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #1614 am: 04.04.2025 08:59 »
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"Voraussetzung für die Übernahme ist, dass keine personen-, verhaltens-, betriebsbedingten oder gesetzlichen Gründe entgegenstehen, insbesondere darf während der gesamten Ausbildungsdauer/Studiendauer kein Zweifel am Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bestehen."

Wenn ich das richtig interpretiere, wird damit bei den Auszubilden eine sogenannte "Gesinnungsprüfung" als Kriterium für die Übernahme empfohlen. Das ist eigentlich ein echter Skandal.
Das ist für mich in keinster Weise ein Skandal sondern eine Selbstverständlichkeit. Schlimm genug, dass man sowas heute überhaupt aufnehmen muss...

Ja das klingt alles erstmal richtig und gut, aber was bedeutet das am Ende? Keine Zweifel am Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung ist einfach unglaublich schwammig. Im heutigen gesellschaftlichen Klima würde einem ein Tesla vermutlich schon zum Verhängnis. Das Grundgesetz schützt aus gutem Grund deine Meinung, auch wenn Sie falsch ist. Weil niemand festlegen darf was richtig und falsch ist und allein die (politische) Unterscheidung in eine solche den Weg in die Diktatur geebnet hat.
Du bist auch weiterhin geschützt. Niemand zeigt dich an.
Aber ein AG hat das Recht zu sagen er möchte dich als AN nicht. Was ich legitim finde. Ich würde auch keine Reichsbürger weitwrbeschäftigen müssen -> nur mal so als Beispiel.
Das Angestellte des Staates an die Grundlagen des Staates glauben kann man schlichtweg erwarten

cyrix42

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« Antwort #1615 am: 04.04.2025 09:00 »
Ja das klingt alles erstmal richtig und gut, aber was bedeutet das am Ende? Keine Zweifel am Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung ist einfach unglaublich schwammig. Im heutigen gesellschaftlichen Klima würde einem ein Tesla vermutlich schon zum Verhängnis. Das Grundgesetz schützt aus gutem Grund deine Meinung, auch wenn Sie falsch ist. Weil niemand festlegen darf was richtig und falsch ist und allein die (politische) Unterscheidung in eine solche den Weg in die Diktatur geebnet hat.

Die Formulierung „Kein Zweifel“ ist auch tatsächlich ungünstig gewählt, denn dies würde die Nachweispflicht, dass ein potentiell geäußerter Zweifel unbegründet ist, auf den Auszubildenden verlagern; er müsste also begründen, warum er nicht von der Übernahme ausgeschlossen werden soll — entgegen der üblichen Regelung, dass Negativ-Entscheidungen durch die sie aussprechende Stelle (die ja hier auch in einer Machtposition gegenüber dem Auszubildenden ist) zu begründen wären.

Man müsste es m.E. umdrehen und kann die Übernahme höchstens daran koppeln, dass nicht unübersehbare Hinweise vorliegen, dass der Auszubildende sich nicht mit der FDGO identifiziert. Denn natürlich muss es für den Staatsdienst Voraussetzung sein, dass man den Staat nicht untergraben und umstürzen will. Die Nachweispflicht muss aber bei der Behörde liegen, nicht beim Auszubildenden.

martin92

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #1616 am: 04.04.2025 09:12 »
Ja das klingt alles erstmal richtig und gut, aber was bedeutet das am Ende? Keine Zweifel am Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung ist einfach unglaublich schwammig. Im heutigen gesellschaftlichen Klima würde einem ein Tesla vermutlich schon zum Verhängnis. Das Grundgesetz schützt aus gutem Grund deine Meinung, auch wenn Sie falsch ist. Weil niemand festlegen darf was richtig und falsch ist und allein die (politische) Unterscheidung in eine solche den Weg in die Diktatur geebnet hat.

Die Formulierung „Kein Zweifel“ ist auch tatsächlich ungünstig gewählt, denn dies würde die Nachweispflicht, dass ein potentiell geäußerter Zweifel unbegründet ist, auf den Auszubildenden verlagern; er müsste also begründen, warum er nicht von der Übernahme ausgeschlossen werden soll — entgegen der üblichen Regelung, dass Negativ-Entscheidungen durch die sie aussprechende Stelle (die ja hier auch in einer Machtposition gegenüber dem Auszubildenden ist) zu begründen wären.

Man müsste es m.E. umdrehen und kann die Übernahme höchstens daran koppeln, dass nicht unübersehbare Hinweise vorliegen, dass der Auszubildende sich nicht mit der FDGO identifiziert. Denn natürlich muss es für den Staatsdienst Voraussetzung sein, dass man den Staat nicht untergraben und umstürzen will. Die Nachweispflicht muss aber bei der Behörde liegen, nicht beim Auszubildenden.

Sehe ich auch so. Was ist denn so ein "Zweifel"? Der kann schon gegeben sein wenn man 1x an einer Demonstration  teilnimmt, an der auch politisch radikale in irgendeiner Form mitgewirkt haben. 
Das kann auch ein einziger Beitrag bei Facebook sein, den man mal geteilt hat .

Formulierung ist viel zu schwammig und ermöglicht willkürliche Ablehungen. Und erklärt das später mal einer anderen Dienststelle, warum du trotz note 2 nicht übernommen wurdest. Damit bist du faktisch raus aus dem öD.

Tanathos

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« Antwort #1617 am: 04.04.2025 09:13 »
Die originale Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission:
"
https://zusammen-geht-mehr.verdi.de/++file++67ea49f02b8ff310529bc369/download/Tarifrunde%2520%C3%96D%25202025%2520-%2520Einigungsempfehlung%2520der%2520Schlichtungskommission.pdf

"Voraussetzung für die Übernahme ist, dass keine personen-, verhaltens-, betriebsbedingten oder gesetzlichen Gründe entgegenstehen, insbesondere darf während der gesamten Ausbildungsdauer/Studiendauer kein Zweifel am Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bestehen."

Wenn ich das richtig interpretiere, wird damit bei den Auszubilden eine sogenannte "Gesinnungsprüfung" als Kriterium für die Übernahme empfohlen. Das ist eigentlich ein echter Skandal.
Das ist für mich in keinster Weise ein Skandal sondern eine Selbstverständlichkeit. Schlimm genug, dass man sowas heute überhaupt aufnehmen muss...

Ja das klingt alles erstmal richtig und gut, aber was bedeutet das am Ende? Keine Zweifel am Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung ist einfach unglaublich schwammig. Im heutigen gesellschaftlichen Klima würde einem ein Tesla vermutlich schon zum Verhängnis. Das Grundgesetz schützt aus gutem Grund deine Meinung, auch wenn Sie falsch ist. Weil niemand festlegen darf was richtig und falsch ist und allein die (politische) Unterscheidung in eine solche den Weg in die Diktatur geebnet hat.
Du bist auch weiterhin geschützt. Niemand zeigt dich an.
Aber ein AG hat das Recht zu sagen er möchte dich als AN nicht. Was ich legitim finde. Ich würde auch keine Reichsbürger weitwrbeschäftigen müssen -> nur mal so als Beispiel.
Das Angestellte des Staates an die Grundlagen des Staates glauben kann man schlichtweg erwarten

Du hast schlichtweg ein Instrument das zum Missbrauch einlädt. Dein Ausbilder mag keine Muslime? Kann ja behaupten der Azubi zeigt salafistische Tendenzen. Es geht den AG nichts an was in den Köpfen der AN vorgeht!

Und nur weil es für dich opportun ist, macht es das nicht richtig. Stelle dir nur mal vor wie das ganze in einem AfD Deutschland aussehen würde und gegen dich verwendet werden könnte.

VielUnterwegs

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #1618 am: 04.04.2025 09:18 »
Stelle dir nur mal vor wie das ganze in einem AfD Deutschland aussehen würde und gegen dich verwendet werden könnte.

Was ist ein AfD-Deutschland?

NelsonMuntz

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #1619 am: 04.04.2025 09:21 »
Ja das klingt alles erstmal richtig und gut, aber was bedeutet das am Ende? Keine Zweifel am Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung ist einfach unglaublich schwammig. Im heutigen gesellschaftlichen Klima würde einem ein Tesla vermutlich schon zum Verhängnis. Das Grundgesetz schützt aus gutem Grund deine Meinung, auch wenn Sie falsch ist. Weil niemand festlegen darf was richtig und falsch ist und allein die (politische) Unterscheidung in eine solche den Weg in die Diktatur geebnet hat.

Das gilt in der von Dir formulierten Absolutheit so nicht.

Ein Beispiel:

"Die Politiker sind alle so doof, man sollte den Reichstag stürmen und niederbrennen! Ich fänd das richtig gut und würde auch das Benzin spendieren."

Mal von der Frage abgesehen, ob es sich hier nicht um einen impliziten Aufruf zur Gewalt handelt, wäre eine solche Meinung sicher schwierig für Personen, die sich beruflich um die Sicherheit des Reichstagsgebäudes kümmern sollen.

Bei "Keine Zweifel am Bekenntnis ..." habe ich aber auch Schwierigkeiten wegen der darin liegenden Unschärfe bei gleichzeitiger Totalität.