Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Anrechnung Stufenlaufzeit durch Berufserfahrung
Rowhin:
--- Zitat von: Fragmon am 24.03.2025 14:17 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 24.03.2025 12:54 ---
--- Zitat von: TVOEDAnwender am 24.03.2025 11:42 ---
--- Zitat von: bernd35 am 22.03.2025 20:09 ---Meine Partnerin wie wusste das nicht, dass es diese Möglichkeit gibt, wenn der Arbeitgeber dringend eine Fachkraft benötigt, dass man dann in die nächste höhere Stufe beginnen kann. Warum weißt da der Arbeitgeber nicht darauf hin? Findet ihr das in Ordnung? Und mit der Berufserfahrung (vor dem öffentlichen Dienst) kann man jetzt im Nachhinein auch nichts mehr abrechnen lassen, dass doch noch die Stufe 4 möglich wäre?
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Warum sollte der Arbeitgeber einen drauf hinweisen, wie man verhandeln soll? Der Autoverkäufer weist einen ja auch nicht darauf hin, dass er das Auto auch für 2.000 EUR weniger verkaufen würde, wenn man auf den niedrigeren Preis besteht.
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Wir machen das bei Bewerbern, die wir haben wollen. Das ist für mich Grund genug.
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Das sollte dein Beauftragter für den Haushalt aber nicht zu hören bekommen oder wie kannst du das mit dem Haushaltsgrundsatz der Sparsamkeit vereinbaren? Und das Argument, dass die Person aufgrund der Kompetenz auf der anderen Seite durch Effizienz "das Geld wieder reinwirtschaftet" ist nur eine Annahme bzw. Mutmaßung.
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Zwei Bewerbungsrunden oder mehr, und in zweiterer oder letzterer wird generell auf die Möglichkeiten innerhalb des TV-L hingewiesen. So kenne ich es anderswo.
Inwiefern das mit Haushaltsgrundsätzen die mehr schaden als sie nützen zu vereinbaren ist, ist mir nicht geläufig.
sebbo83:
--- Zitat von: MoinMoin am 24.03.2025 14:12 ---
--- Zitat von: sebbo83 am 24.03.2025 13:35 ---
Mich wundert es auch, dass sie als Master überhaupt für diese Stelle in Frage kommt. Ein abgewiesener Bachelor könnte sich zu Recht auf diese Stelle nun einklagen. Bei uns wird dieses Büchse seit einiger Zeit überhaupt erst gar nicht geöffnet.
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Wieso sollte sich jemand einklagen können, weil er einen Bsc hat und der Gewinner zusätzlich ein Msc
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Da gibt es zweierlei Überlegungen, wie ich es mitbekommen habe:
z.B. 1.) sind die Stellen 9x bis E11 üblicherweise laut Tarifvertrag für Bachelor-Absolventen vorgesehen. Ein Master-Absolvent ist womöglich nicht der bestgeeignete Kandidat. Überqualifizierung hat nichts mit Bestenauslese zu tun -> denn er kann sich unterfordert fühlen, sich später womöglich auf eine höhere Stelle einklagen.
Das Landesarbeitsgericht Köln hat schon darauf verwiesen, dass "überqualifizierte" Bewerber nicht eingeladen werden müssen, denn eine "Überqualifizierung" ist nicht mit "besser geeignet" gleichzusetzen.
https://nrwe.justiz.nrw.de/arbgs/koeln/lag_koeln/j2021/6_SaGa_6_20_Urteil_20210408.html
Es ist gleichfalls zulässig, das Bewerberfeld „nach oben“ zu begrenzen, indem höher qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber von vornherein vom Bewerbungsverfahren ausgeschlossen werden.
Gefahr des Verdrängungswettbewerbs „von oben nach unten“; Gefahr von Rangordnungskämpfen; Motivationsprobleme der Überqualifizierten („Bore Out“); Subordinationsprobleme des höher qualifizierten Untergebenen; Einfügungsprobleme in den Kreis gleichrangiger, aber geringer ausgebildeter Kolleginnen und Kollegen; drohende Fluktuation auf den zu besetzenden Stellen.
2) Das ganze nun von hinten aufgespannt würde auch den Schluss zulassen, dass sich ein Bachelor auf eine E9b Stelle einklagen kann, wenn diese durch einen Master-Absolventen aufgrund des Prinzips der vermeidlichen "Bestenauslese" besetzt wurde. Es mag sein, dass der der Master-Absolvent die bessere Wahl war, es ist aber schwer nachzuweisen, ob diese Aussagen anhand des Abschlusses oder der eigentlichen beruflichen Qualifikation getroffen wurde. Also, auf den Fall des Arbeitsgericht oben angesprochen: wenn es ein Master nicht schafft sich auf eine Stelle zum Bürosachbearbeiter einzuklagen - wäre im umgekehrten Fall es möglich, dass sich ein Bachelor oder geringerer Abschluss sich auf die Stelle klagen könnte, wo ein Master-Absolvent einen "geringer-wertigen" Posten bekommen hat?
Ich möchte erwähnen, dass ich nur die Erwägungen des Personalreferats versuche nachzuvollziehen. Die genaue Begründungen habe ich nicht mehr im Kopf. Aber seit Jahren werden bei uns keine Bewerbungen von Master-Absolventen mehr auf solche Stellen, wie vom Thread-Ersteller beschrieben, berücksichtigt.
Folglich die Überlegung:
Ein Master-Absolvent, der auf eine Stelle mit einer Einstufung von 9b (eine Einstufung, die eher mit einem Bachelor-Abschluss vereinbar ist) besetzt wurde, könnte als überqualifiziert gelten, da seine Qualifikationen möglicherweise nicht erforderlich oder zu hoch für die Position sind. Ein solcher Bewerber könnte schnell unterfordert sein oder das geforderte Kompetenzniveau überschreiten, was in der Praxis möglicherweise nicht zu ein gutes "fitting in position" führt. Auf Basis dessen lies sich für den klagenden Bachelor-Absolventen nachweisen, dass die "Überqualifikation" des Master-Absolventen im Vergleich zur Anforderungsstruktur der Stelle als irrelevant oder sogar nachteilig angesehen werden kann. Sollte also die Behörde den Master-Absolventen bevorzugt haben, ohne eine sachliche und nachvollziehbare Begründung zu liefern, könnte der Bachelor-Absolvent dies als ungerechtfertigte Diskriminierung anführen. In diesem Fall könnte der Bachelor-Absolvent vor Gericht darlegen, dass der Master-Absolvent aufgrund seiner Überqualifikation nicht der bestgeeignete Kandidat für diese Position war, und könnte damit tatsächlich Chancen auf eine erfolgreiche Klage haben.
Ein direktes Urteil habe ich nicht gefunden. Wie schon gesagt, ich versuche nur die Erwägungen unseres Personalreferats nachzuvollziehen und da gibt es zweierlei Sichtweisen - der Master, der sich am Ende überqualifiziert sieht, sich wegbewirbt oder eine neue Entgelteinordnung verlangt; oder der klagende Bachelor, auf der anderen Seite, wie dargestellt.
MoinMoin:
--- Zitat von: Fragmon am 24.03.2025 14:17 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 24.03.2025 12:54 ---
--- Zitat von: TVOEDAnwender am 24.03.2025 11:42 ---
--- Zitat von: bernd35 am 22.03.2025 20:09 ---Meine Partnerin wie wusste das nicht, dass es diese Möglichkeit gibt, wenn der Arbeitgeber dringend eine Fachkraft benötigt, dass man dann in die nächste höhere Stufe beginnen kann. Warum weißt da der Arbeitgeber nicht darauf hin? Findet ihr das in Ordnung? Und mit der Berufserfahrung (vor dem öffentlichen Dienst) kann man jetzt im Nachhinein auch nichts mehr abrechnen lassen, dass doch noch die Stufe 4 möglich wäre?
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Warum sollte der Arbeitgeber einen drauf hinweisen, wie man verhandeln soll? Der Autoverkäufer weist einen ja auch nicht darauf hin, dass er das Auto auch für 2.000 EUR weniger verkaufen würde, wenn man auf den niedrigeren Preis besteht.
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Wir machen das bei Bewerbern, die wir haben wollen. Das ist für mich Grund genug.
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Das sollte dein Beauftragter für den Haushalt aber nicht zu hören bekommen oder wie kannst du das mit dem Haushaltsgrundsatz der Sparsamkeit vereinbaren? Und das Argument, dass die Person aufgrund der Kompetenz auf der anderen Seite durch Effizienz "das Geld wieder reinwirtschaftet" ist nur eine Annahme bzw. Mutmaßung.
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Du solltest dich mal mit Tarifrecht auseinandersetzen. Denn wieso wäre da der Haushaltsgrundsatz der Sparsamkeit verletzt?
Kleiner Tipp: Wir nehmen doch trotzdem nur den besten Kandidaten, der am billigsten ist.
Und wenn zwei Kandidaten einigermaßen gleichauf sind, dann wird eben der billigere genommen, bzw. "verhandelt", und dem anderen etwas besseren die Chance gegeben auch für weniger zu kommen.
Und wenn der im Tarifrecht unkundige Menschen im VG die Regel erklärt werden, dann betrifft das never den Haushaltsgrundsatz der Sparsamkeit
MoinMoin:
--- Zitat von: sebbo83 am 24.03.2025 15:26 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 24.03.2025 14:12 ---Wieso sollte sich jemand einklagen können, weil er einen Bsc hat und der Gewinner zusätzlich ein Msc
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Da gibt es zweierlei Überlegungen, wie ich es mitbekommen habe:
z.B. 1.) sind die Stellen 9x bis E11 üblicherweise laut Tarifvertrag für Bachelor-Absolventen vorgesehen. Ein Master-Absolvent ist womöglich nicht der bestgeeignete Kandidat. Überqualifizierung hat nichts mit Bestenauslese zu tun -> denn er kann sich unterfordert fühlen, sich später womöglich auf eine höhere Stelle einklagen.
Das Landesarbeitsgericht Köln hat schon darauf verwiesen, dass "überqualifizierte" Bewerber nicht eingeladen werden müssen, denn eine "Überqualifizierung" ist nicht mit "besser geeignet" gleichzusetzen.
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Und in wie fern könnte jemand sich deswegen jetzt einklagen?
Wenn die Bewerberauswahl fehlerhaft ist, dann ja. Aber nur weil ein Msc nicht genommen wurde weil ein Bsc genommen wurde, weil er eben der bessere war, was natürlich durch ein Dokumentation der VGs belegbar ist, dann gibt es da mit der Begründung nichts einzuklagen.
--- Zitat ---
2) Das ganze nun von hinten aufgespannt würde auch den Schluss zulassen, dass sich ein Bachelor auf eine E9b Stelle einklagen kann, wenn diese durch einen Master-Absolventen aufgrund des Prinzips der vermeidlichen "Bestenauslese" besetzt wurde. Es mag sein, dass der der Master-Absolvent die bessere Wahl war, es ist aber schwer nachzuweisen, ob diese Aussagen anhand des Abschlusses oder der eigentlichen beruflichen Qualifikation getroffen wurde.
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Und in wie fern könnte jemand sich deswegen jetzt einklagen?
Wenn die Bewerberauswahl fehlerhaft ist, dann ja. Aber nur weil ein Bsc nicht genommen wurde weil ein Msc genommen wurde, weil er eben der bessere war, was natürlich durch ein Dokumentation der VGs belegbar ist, dann gibt es da mit der Begründung nichts einzuklagen
--- Zitat ---Ein direktes Urteil habe ich nicht gefunden. Wie schon gesagt, ich versuche nur die Erwägungen unseres Personalreferats nachzuvollziehen und da gibt es zweierlei Sichtweisen - der Master, der sich am Ende überqualifiziert sieht, sich wegbewirbt oder eine neue Entgelteinordnung verlangt; oder der klagende Bachelor, auf der anderen Seite, wie dargestellt.
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Man kann sich also nicht einklagen, weil der Master genommen wurde, obwohl nur ein Bsc gefordert wurde.
So wie sich der Master nicht einklagen kann, weil der Bsc genommen wurde.
Man kann sich einklagen, wenn man nachweisen kann, dass das Bewerbungsverfahren fehlerhaft war und nicht der Beste Kandidat genommen wurde. Und da könnte sich auch ein Schulabbrecher gegenüber einem Master durchsetzen, weil er nachweisbar die bessere Besetzung ist.
sebbo83:
Na ja, deine Argumente mögen ebenfalls richtig sein. Ich beschreibe nur die Situation, dass es in der Personalabteilung meiner Behörde vor etwa 5 Jahren ein Paradigmenwechsel gab und vor allem bei Stellen zwischen E9b bis E11 konnte ich genau beobachten, dass zwingend erforderlich:
"ein abgeschlossenes Bachelor- oder Diplomstudium (FH) in den Fachrichtungen XY..." war und Bewerbungen von Master Absolventen in den selbigen Fachrichtungen nicht mehr berücksichtigt wurden mit einem Verweis auf ein Urteil. Dieser Verweis stand dann auf der internen Bewertung (für den ÖPR) der abgelehnten Bewerber mit Masterabschluss. Welcher Verweis, Begründung und/oder Urteil es war, kann ich aus dem Stehgreif grad nicht reproduzieren.
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