Hallo, meine Partnerin war von 2020 - 2024 im öffentlichen Dienst in der Entgeltgruppe 9c tätig. Zuvor war sie in der freien Wirtschaft tätig. Sie hat Bachelor und Master und ist im Bereich Personal tätig. Nach dem Master war sie 3 Jahre (bei 2 verschiedenen Arbeitgeber) im Bereich Personal tätig. Danach fing sie im öffentlichen Dienst in der Stufe 1 in der 9cTVöD an. Nach 4 Jahren (davon knapp 2 Jahren in Elternzeit hat sie jetzt eine neue Stelle bei einem anderen Arbeitgeber begonnen. Hier wurde sie in der Entgeltgruppe 9b Stufe 3 TV-L eingruppiert. Eine Arbeitskollegin meiner Partnerin sagte ihr jetzt, wenn sie bei der Einstellung gefragt hätte, ob eine hätte, ob sie in der Stufe 4 beginnen kann, da der Arbeitgeber dringend eine Fachkraft gesucht hatte, hätte sie diese bekommen. Nun, nach 5 Monaten ab Beschäftigungsbeginn wäre dies nun nicht mehr möglich.
Ist die Aussage der Kollegin korrekt, dass man in eine höhere Stufe beginnen kann, wenn man weiß, dass der Arbeitgeber dringend jemanden braucht? Wenn ja, ist dies tatsächlich im Nachhinein nicht mehr möglich? Bei dem vorhergehenden Arbeitgeber wurde sie meines Erachtens auch nicht korrekt eingestuft, da sie ja schon Berufserfahrung hatte und trotzdem in der Stufe 1 eingestuft wurde. Kann man da aufgrund der Berufserfahrung jetzt noch was machen im Nachhinein bei dem jetzigen Arbeitgeber?
Danke für eure Antworten.