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Höhergruppierung auf E9a TVöD - Zwang Verwaltungslehrgang/A1-Lehrgang zu machen
Fragmon:
--- Zitat von: Cheyenne am 23.03.2025 13:12 ---Die aktuelle Arbeit macht meiner Mutter sehr viel Spaß. Den Verwaltungslehrgang macht meiner Mutter Angst. Sie hatte vor 5 Jahren freiwillig versucht den Lehrgang zu machen, hat jedoch den Einstellungstest sehr schlecht abgeschlossen.
--- End quote ---
Wenn bereits der Einstellungstest schlecht ausgefallen ist, dann sollte man sich Gedanken machen, ob man die Kompetenzen für die Tätigkeit überhaupt mitbringt. Wenn der Arbeitgeber dies als Voraussetzung sieht, dann sollte man auch den Lehrgangseingangstest schaffen. Anderenfalls wird dann eventuell die benötige Arbeitsqualität aufgrund fehlender Kompetenzen nicht erreicht.
Cheyenne:
--- Zitat von: Fragmon am 24.03.2025 12:55 ---
--- Zitat von: Cheyenne am 23.03.2025 13:12 ---Die aktuelle Arbeit macht meiner Mutter sehr viel Spaß. Den Verwaltungslehrgang macht meiner Mutter Angst. Sie hatte vor 5 Jahren freiwillig versucht den Lehrgang zu machen, hat jedoch den Einstellungstest sehr schlecht abgeschlossen.
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Wenn bereits der Einstellungstest schlecht ausgefallen ist, dann sollte man sich Gedanken machen, ob man die Kompetenzen für die Tätigkeit überhaupt mitbringt. Wenn der Arbeitgeber dies als Voraussetzung sieht, dann sollte man auch den Lehrgangseingangstest schaffen. Anderenfalls wird dann eventuell die benötige Arbeitsqualität aufgrund fehlender Kompetenzen nicht erreicht.
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Ihre Arbeit macht sie aber unabhängig von der Qualifizierung gut. Sie hat ein sehr gutes Mitarbeitergespräch mit der Teamleitung gehabt und wird als Leistungsträgerin gesehen und hat 2 neue Mitarbeiter*innen eingearbeitet.
Fragmon:
--- Zitat von: Cheyenne am 24.03.2025 12:58 ---
--- Zitat von: Fragmon am 24.03.2025 12:55 ---
--- Zitat von: Cheyenne am 23.03.2025 13:12 ---Die aktuelle Arbeit macht meiner Mutter sehr viel Spaß. Den Verwaltungslehrgang macht meiner Mutter Angst. Sie hatte vor 5 Jahren freiwillig versucht den Lehrgang zu machen, hat jedoch den Einstellungstest sehr schlecht abgeschlossen.
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Wenn bereits der Einstellungstest schlecht ausgefallen ist, dann sollte man sich Gedanken machen, ob man die Kompetenzen für die Tätigkeit überhaupt mitbringt. Wenn der Arbeitgeber dies als Voraussetzung sieht, dann sollte man auch den Lehrgangseingangstest schaffen. Anderenfalls wird dann eventuell die benötige Arbeitsqualität aufgrund fehlender Kompetenzen nicht erreicht.
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Ihre Arbeit macht sie aber unabhängig von der Qualifizierung gut. Sie hat ein sehr gutes Mitarbeitergespräch mit der Teamleitung gehabt und wird als Leistungsträgerin gesehen und hat 2 neue Mitarbeiter*innen eingearbeitet.
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Wenn das zutrifft, sollte das Erreichen des AL1 mühelos möglich sein. Schließlich erfordert eine E9a Tätigkeit vielseitige Fachkenntnisse und selbstständige Leistungen. Deine Mutter muss daher Urteilsvermögen (Ermessensentscheidungen bei rechtlichen Entscheidungen anwenden. Wenn man dazu in der Lage ist und sogar zu den Besten gehört, sollte der AL1 keine Herausforderung darstellen.
Sollte er es doch, dann steht das für mich in einen nicht auflösbaren Widerspruch.
maxtante:
Hier stellt sich wieder mal schön das übliche Jobcenter-Problem dar: vergleichbare (also mit der gleichen Tätigkeit) bei der BA beschäftigte Mitarbeitende brauchen keine solche Fortbildung. Hier zählt ausschließlich die Eignung. Für mich ist aber dennoch fraglich, ob der Kreis, der bei einer dem Jobcenter zugewiesenen Mitarbeiterin überhaupt den AL1 einfordern kann. Denn laut SGB II hat der AG nur noch über Beginn und Beendigung des AV zu entscheiden. Alles andere obliegt der Geschäftsführung des JC.
2strong:
--- Zitat von: Cheyenne am 24.03.2025 10:11 ---Meine Mutter ist seit 2013 im Jobcenter als Teamassistentin angestellt. Seit 2 Jahren ist sie als Sachbearbeiterin im gleichen Jobcenter tätig. Vorher war sie mal für 2 Jahre bei der Agentur für Arbeit und ansonsten in der freien Wirtschaft tätig.
--- End quote ---
Die Beschäftigungsdauer ist zu kurz, um sich auf die ausnahmsweise mögliche Befreiung von dieser Ausbildungs- und Prüfungspflicht zu berufen. Dafür müsste Deine Mutter bereits 20 Jahre dabei sein. Diese Frist auszusitzen, dürfte ebenfalls nicht attraktiv sein.
Praktisch könnte Deine Mutter mal das Gespräch mit dem Geschäftsführer suchen. Wenn dieser sie für derzeit unabkömmlich hält und nicht für den Lehrgang anmeldet, kriegt sie die Zulage fortgezahlt, ohne den Lehrgang zu besuchen.
Wenn das nicht geht, muss sie in den sauren Apfel beißen und den Lehrgang besuchen. Von dem blöden Test soll sie sich nicht verunsichern lassen. An Lern- und Prüfungssituationen gewöhnt sie sich schnell. Der ganze Kurs ist ja ursprünglich überhaupt speziell für Personen wie Deine Mutter eingerichtet worden.
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