Autor Thema: Künftige Hochgruppierung  (Read 2676 times)

allhit

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 7
Künftige Hochgruppierung
« am: 27.03.2025 08:55 »
Hallo zusammen,

ich bin seit 2 Jahren im ÖD tätig und ursprünglich als Anwendungsbetreuer SAP in die EG 10 Stufe 2 eingruppiert worden. Im Laufe der Zeit wurden mir jedoch immer mehr Aufgabenbereiche und mehr Verantwortung übertragen.

Mittlerweile bin ich der Leiter eines eigenen Projektes im Bereich Digitalisierung, sowie Teilprojektverantwortlicher für ein weiteres Digitalisierungsprojekt im Krankenhaus, bei dem ich als technischer Partner fungiere. In diesem Projekt habe ich mehrere technische Aufgaben vom Projektleiter übernommen. Zu meinen Aufgaben gehören unter anderem die Bearbeitung von Incidents sowie die Schulung von Endanwendern in einem System, das ab 2026 bei uns ein führendes System sein wird und für dessen Implementierung ich verantwortlich sein werde. Zusätzlich bin ich die Vertretung für einen Kollegen, der eines der größten Verwaltungssysteme bei uns im Geschäft verantwortet.

Vor kurzem war ich außerdem in einer Schulung für ein viertes System, bei dem ich als Vertretung für zwei andere Hauptverantwortliche agieren werde.

Im Mai steht mein Entwicklungsgespräch mit dem Chef an, bei dem ich die Möglichkeit einer Hochgruppierung in die EG 11 ansprechen möchte.

Was denkt ihr – ist eine Hochgruppierung in diesem Fall realistisch?

Ich freue mich auf eure Meinungen und Erfahrungen!

PS. TVÖD VKA

Herbert Meyer

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 568
Antw:Künftige Hochgruppierung
« Antwort #1 am: 27.03.2025 09:06 »
Die Entgeltgruppe folgt unmittelbar aus den übertragenen Aufgaben. Wenn die von dir beschriebenen und an dich übertragenen Aufgaben zu keiner höheren Entgeltgruppe geführt haben, dann ist es unwahrscheinlich, dass ein "Entwicklungsgespräch" zu einer Hochgruppierung (den Begriff kennt der TVöD auch gar nicht) führen wird.

Aber es kann natürlich im Entwicklungsgespräch vereinbart werden, dass dir weitere, höherwertige Tätigkeiten übertragen werden, die dann dem Aufgabenspektrum einer EG 11/12/13 entsprechen.

Der Geograph

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 58
Antw:Künftige Hochgruppierung
« Antwort #2 am: 27.03.2025 09:19 »
Es kommt drauf an,wie die zeitliche Aufteilung der Aufgaben aussieht und ob sie bereits in deiner Stellenbeschreibung sind (Hürde 1).
Zudem müssen sie mit mehr Verantwortung und Komplexität einhergehen (Hürde 2).

Alles in allem musst du dafür um von 10 auf 11 zu kommen eine ganze Menge mehr vorweisen.

So wie das für mich aussieht bleibt es eher bei der 10 - mir viel Glück die 11.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,424
Antw:Künftige Hochgruppierung
« Antwort #3 am: 28.03.2025 07:13 »
Was denkt ihr – ist eine Hochgruppierung in diesem Fall realistisch?
Du musst zunächst sicherstellen, dass die Aufgaben die du machst, auch tatsächlich von der Personalstelle wirksam übertragen wurden/werden. Also Frage dort nach deinen auszuübenden Tätigkeiten nach und korrigiere  das Wissen über deine ausgeübten bei denen.

Und dann musst du einfach schauen, wo diese Tätigkeiten eingruppiert sind und dein Entgelt verlangen, falls die Personalstelle anderer Meinung ist, was die Eingruppierung dieser Tätigkeiten angeht.

Dein Chef kann idR nur die Personalstelle bitten dir Tätigkeiten die zu einer höheren EG führen zu übertragen, der Rest nennt sich Tarifautomatik, die leider manchmal erst vor Gericht automatisch funktioniert.

Grob gesagt könnte es sein, dass du schon Tätigkeiten der EG11 oder gar der EG12 ausübst, aber noch nicht übertragen bekommen hast.

Stew91

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 8
Antw:Künftige Hochgruppierung
« Antwort #4 am: 28.03.2025 21:53 »
Die Tätigkeiten entsprechen deiner Tätigkeitsbeschreibung sprich Stellenbeschreibung (GVP). Fordere von deiner Personalstelle diesen an und vergleiche Ihn mit deinen ausführenden Tätigkeiten.

Du kannst ebenfalls Stellenausschreibungen anderer Nachbarkommunen gleicher Größenordnung nehmen um ebenfalls die Höhe der EG zu vergleichen. Da hier aber alles sehr beschnitten wiedergegeben wird dient dir das ggf. nur begrenzt.

Letztendlich bleibt dir daher nur eine Auflistung und Aufforderung zur Stellenneubewertung auf Antrag hin über.

Je nach Größe des AG kann es aber sehr gut sein dass du schon Chancen auf 11/12 hast je nachdem wie hoch die Aufgaben/auszuübenden Tätigkeitsmerkmale sind.

allhit

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 7
Antw:Künftige Hochgruppierung
« Antwort #5 am: 20.04.2025 15:01 »
Bei uns wurde eine neue Stelle ausgeschrieben, in der genau meine Tätigkeiten – jedoch für eine andere Software – aufgeführt sind. Diese Tätigkeiten entsprechen jedoch genau denen, die ich aktuell übernommen habe. Die neue Stelle wurde mit EG11 bewertet. Kann ich diese Stellenausschreibung als Grundlage für eine Höhergruppierung von EG10 auf EG11 verwenden?

Danke und frohe Ostern!🐣

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,424
Antw:Künftige Hochgruppierung
« Antwort #6 am: 20.04.2025 19:35 »
Bei uns wurde eine neue Stelle ausgeschrieben, in der genau meine Tätigkeiten – jedoch für eine andere Software – aufgeführt sind. Diese Tätigkeiten entsprechen jedoch genau denen, die ich aktuell übernommen habe. Die neue Stelle wurde mit EG11 bewertet. Kann ich diese Stellenausschreibung als Grundlage für eine Höhergruppierung von EG10 auf EG11 verwenden?

Danke und frohe Ostern!🐣

Du kannst diese Stellenausschreibung und die damit verbundene (geänderte?) Rechtsmeinung deines AGs bzgl. der Eingruppierung ähnlicher Tätigkeiten zum Anlass nehmen, dass dir zustehende Entgelt einzufordern, sofern der AG sich bzgl. deiner aktuellen auszuübenden Tätigkeiten irrt.