Autor Thema: Öffnungsklausel und Beurlaubung ohne Dienstbezüge.  (Read 1385 times)

JürgenMalinski

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Hallo zusammen,

Ich befinde mich in einer etwas vertrackten Situtation.

Vor ca. fünf Monaten wurde ich erstmalig verbeamtet. Allerdings wurde ich direkt für ein Jahr ohne Dienstbezüge beurlaubt. In der Zeit der Beurlaubung (also jetzt) bin ich Angstellter des öffentlichen Dienstes, und damit zur Zeit freiwillig gesetzlich versichert.

Leider werde ich von der Öffnungsklausel gebrauch machen müssen (ich habe das bereits anonym über einen Makler anfragen lassen, und bei meiner Vorerkrankung scheint das unvermeidbar zu sein).

Da sich die Frist für die Öffnungsklausel nach der Aushändigung der Verbeamtungsurkunde richtet, muss ich also jetzt meinen Antrag schreiben. Allerdings ist mir nicht klar, wie ich den Antrag genau datieren soll, da zur Zeit ja mein Beihilfeanspruch wegen der Beurlaubung ruht und ich erst nach der Beurlaubung eine PKV benötige.

Hat jemand von Euch vielleicht Erfahrung mit einer solchen Situation?
Die Beihilfestelle meines Bundeslandes ist leider sehr unkooperativ und kann/möchte mir nicht helfen. Auch für Versicherungsmakler scheint das Wort Öffnungsklausel ein rotes Tuch zu sein, selbst wenn man eine entsprechende Entlohnung anbietet.

Vielen lieben Dank!


MenschGuenther

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Antw:Öffnungsklausel und Beurlaubung ohne Dienstbezüge.
« Antwort #1 am: 27.03.2025 10:41 »
Auf meinem Antrag gabs ein Feld "Beantragte Krankenversicherung - Beginn".

Hast du dir schon eine PKV rausgesucht? Wäre ich in deiner Situation, würde ich den Hörer in die Hand nehmen und bei der Versicherung deiner Wahl den Fall schildern und erfragen.

Ich hatte damals auch noch "ein paar kleine Fragen"... Und egal wen ich gefragt habe (Makler, alte GKV, Internet) ich habe immer andere Antworten bekommen.

Also habe ich direkt bei der Versicherung angerufen und mir eine Antwort geben lassen.

Gewerbler

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Antw:Öffnungsklausel und Beurlaubung ohne Dienstbezüge.
« Antwort #2 am: 27.03.2025 10:51 »
Wenn du schon weißt, dass du für ein Jahr beurlaubt bist und das auch nicht verlängert wird, könnte doch die Lösung sein, die PKV jetzt via ÖA in Anspruch zu nehmen und den Beginn dann auf Oktober (oder wann das Jahr rum ist) zu setzen. Das sollte doch gehen, zumal du bei der GKV ja noch eine Kündigungsfrist hast.

Aber ansonsten wäre eben ein guter Makler zu empfehlen oder, wie @MenschGuenther schreibt, direkt bei der PKV der Wahl nachzufragen.

Saxum

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Antw:Öffnungsklausel und Beurlaubung ohne Dienstbezüge.
« Antwort #3 am: 27.03.2025 14:42 »
Der Beginn einer Krankenversicherung kann, soweit ich weiß, nur höchstes auf 6 Monate vorab datiert werden. Die beste Möglichkeit wäre hier eine (große/kleine) Anwartschaft abzuschließen, das geht auch über die Öffnungsaktion.

Damit sollte theoretisch die beschriebene Problematik erledigt sein, jedoch bitte am besten die Versicherungsbedingungen für die Anwartschaft durchlesen, dass diese diese Möglichkeit anbietet oder einen Optionstarif.

Der wesentliche Punkt ist ja, dass regelmäßig die Anwartschaft gezogen werden "muss" sobald eine der dort benannten Bedingungen nicht mehr erfüllt ist (z.B. Versicherungspflicht oder Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung) - ansonsten verfällt die Anwartschaft "ohne (erneute) Gesundheitsprüfung".

Manche Anwartschaftsversicherungen haben neben den Bedingungen zur gesetzlichen Krankenversicherungspflicht oder der Familienversicherung auch die Möglichkeit das "ein im voraus fest vereinbarter Zeitraum bei vorliegen besonderer Umstände" diese Anwartschaft in der befristeten Form bestehen lassen kann.

Ansonsten, sofern sich die Möglichkeit bietet, während der Beurlaubung sich bei der Ehepartner*in Familienversichern zu lassen oder eben halt den Beihilfetarif auf "100%" hochsetzen zu lassen und den entsprechenden Beitrag für 100% Leistung zu zahlen.

Wenn etwaige Makler nicht mitziehen, kannst du die Öffnungsaktion ja immer noch direkt mit der gewünschten Krankenversicherung besprechen/beantragen. Verzwickt ist nur die sehr knappe Rest-Zeit von noch einem Monat zu sein, ansonsten hätte ich empfohlen trotzdem anonyme Risikovorabfragen bei verschiedenen Krankenversicherer zu machen, weil jede tatsächlich das ein und gleiche Risiko komplett anderes bewertet.

Also, so wie ich es sehe folgende Optionen:

- Anwartschaft via Öffnungsaktion (wenn Bedingungen passen)
- Familienversicherung über gesetzlich versicherten Ehepartner*in
- Wenn es zeitlich noch hinhaut, Versicherungsbeginn auf 6 Monate (ggf. mehr) datieren lassen
- Private Krankenversicherung für den Zeitraum der Beurlaubung auf 100% Leistungsanspruch setzen

Wichtig ist nur, dass es innerhalb der Fristen für die Öffungsaktion unterschrieben wird, wenn tatsächlich nur diese zur Verfügung steht. Zeitnah noch direkt mit der (gewünschten) Krankenversicherung unmittelbar Kontakt aufnehmen.
« Last Edit: 27.03.2025 14:55 von Saxum »

Casa

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Antw:Öffnungsklausel und Beurlaubung ohne Dienstbezüge.
« Antwort #4 am: 27.03.2025 16:45 »
Mich interessiert, warum eine Verbeamtung erfolgt, wenn im Anschluss sofort eine Beurlaubung für die Arbeit im öD erfolgt.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

JürgenMalinski

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Antw:Öffnungsklausel und Beurlaubung ohne Dienstbezüge.
« Antwort #5 am: 27.03.2025 19:13 »
Erstmal vielen Dank für die prompten Antworten!

Die Erfahrung, dass man von jeder Stelle eine komplett andere Antwort bekommt, mache ich gerade auch.

Ich hatte tatsächlich Kontakt mit der Debeka aufgenommen und wurde dort nach der Erwähnung des Wortes Öffnungsklausel wie ein Aussätziger behandelt. (Im Wortlaut: "Na, typisch, wenn man krank ist kommt man hier bei der Debeka an, dafür sind wir gut genug.") ::)

Auf Eure Anregung habe ich es heute noch einmal bei einem anderen Versicherer probiert. Dort war die Antwort vielversprechender und es wird sich erkundigt, wie sie das dort handhaben können. Ich werde mich dann mit Updates melden.

Die Idee mit der Anwartschaft ist sehr gut.
Zu der Idee mit der freiwilligen PKV. Meines Wissens nach würde hier die Öffnungsaktion nicht greifen, weil sie explizit Angestellte ausschliesst:

"Die erleichterten Bedingungen für Beamtenanfänger gelten
nicht für:
• Beschäftigte des öffentlichen Dienstes mit Anspruch auf
einen Arbeitgeberzuschuss zum Krankenversicherungsbei-
trag, auch wenn sie diesen Anspruch nicht verwirklichen;"


Zu der Frage, warum ich direkt beurlaubt wurde: Ich bin Wissenschaftler und habe für dieses Jahr noch Geld von einer selbst-eingeworbenen Stelle über einen Grant. Die Beamtung ist direkt erfolgt, weil die Stelle zu diesem Datum offiziell begonnen hat, und weil man das Anfangsdatum aus Abrechnungsgründen nicht verschieben konnte. Der übliche bürokratische Wahnsinn eben!
« Last Edit: 27.03.2025 19:25 von JürgenMalinski »

JürgenMalinski

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Antw:Öffnungsklausel und Beurlaubung ohne Dienstbezüge.
« Antwort #6 am: 27.03.2025 19:36 »
Was mir noch zum Thema Vordatieren einfällt:
Die Übergabe der Verbeamtungsurkunde hat sich bei mir um zwei Wochen verzögert. Das heisst es gibt einen Zeitraum von ca. zwei Wochen, in denen ich noch in der Frist zur Oeffnungsklausel bin aber das Ende meiner Beurlaubung weniger als sechs Monate in der Zukunft liegt. Wäre das nicht eine Möglichkeit?