Ich finde es immer lustig, welche Vorstellungen bei den Kolleginnen und Kollegen und auch hier im Forum darüber herrschen, welche "Macht" die Personalräte hätten. Wenn man sich die Personalvertretungsgesetze der Länder und des Bundes anschaut, ist diese Macht doch arg begrenzt. Erstens ist die handelnde Ebene immer die (Personal-)Verwaltung, denn die Maßnahmen muss die Dienststelle auf den Weg bringen – also ob jemand eingestellt wird, ob jemand höhergruppiert wird etc. Das initiiert nicht der Personalrat, sondern der Arbeitgeber. Zweitens: Natürlich unterliegen viele der Maßnahmen – je nach Personalvertretungsgesetz unterschiedlich, aber in der Regel doch ähnlich – zunächst einmal der Zustimmung des Personalrats, bevor sie umgesetzt werden. Aber was passiert in der Endkonsequenz, wenn der Personalrat nicht zustimmt? Die meisten Personalvertretungsgesetze haben seit dem Urteil zum Hamburger Mitbestimmungsgesetz (aus den 90er Jahren) die Regelung, dass ein Einigungsstellenspruch in den meisten (insbesondere den interessanten) Mitbestimmungstatbeständen nur einen empfehlenden Charakter hat – und die Dienststelle sich am Ende darüber hinwegsetzen kann. Auch muss eine Ablehnung ja immer begründet sein, also ein einfaches "Nein" des Personalrats reicht nicht aus. Eine schlaue Personalverwaltung lässt einen Personalrat am "langen Arm verhungern", wenn sie will. Nochmals: Ich finde, die "Macht" eines Personalrats wird aus meiner Sicht, insbesondere von Personen, die noch niemals selbst in der Verantwortung eines PR-Mandates standen, total überschätzt.