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Probleme mit Urlaub von Voll- auf Teilzeit

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MoinMoin:

--- Zitat von: taube24 am 31.03.2025 18:58 ---Und ich würde gern wissen, wie ich weiter verfahren kann?

--- End quote ---
Verweise auf das TzBfG §8 Absatz 4:
(4) Der Arbeitgeber hat der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen.

Und lass dir erklären, wo die betrieblichen Gründe zu finden sind.

BAT:

--- Zitat von: MoinMoin am 01.04.2025 07:28 ---
Der Arbeitgeber hat danach das Arbeitsentgelt fortzuzahlen, das dem Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zusteht. Diesem Prinzip kann nur gerecht werden, wenn der während der Vollzeittätigkeit genommene Urlaub auch mit Vollzeitvergütung bezahlt wird.[/i]

--- End quote ---

Mmmh, ich halte das für Unfug. Entstandene Urlaubstage haben doch ständig durch Tariferhöhung, Stufengewinn und Höhergruppierungen andere Wertigkeiten.

MoinMoin:

--- Zitat von: BAT am 01.04.2025 19:05 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 01.04.2025 07:28 ---
Der Arbeitgeber hat danach das Arbeitsentgelt fortzuzahlen, das dem Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zusteht. Diesem Prinzip kann nur gerecht werden, wenn der während der Vollzeittätigkeit genommene Urlaub auch mit Vollzeitvergütung bezahlt wird.[/i]

--- End quote ---

Mmmh, ich halte das für Unfug. Entstandene Urlaubstage haben doch ständig durch Tariferhöhung, Stufengewinn und Höhergruppierungen andere Wertigkeiten.

--- End quote ---
Tja, du nennst es Unfug und andere nennen es Vollzeit Urlaub ist mit Vollzeitlohn zu bezahlen.

Ob es mit dem Vollzeitlohn beim entstehen oder mit dem Vollzeitlohn beim nehmen gezahlt werden muss, ist gerichtlich mW noch nicht abschließend geklärt, man geht aber davon aus mit dem Vollzeitlohn beim nehmen.

2strong:

--- Zitat von: taube24 am 29.03.2025 20:16 ---Hallo miteinander,

ich wollte schon länger in Teilzeit gehen. Aktuell arbeite ich 5 Tage mit 39 Std. Vollzeit und würde gerne auf entweder 4 volle Tage zu gleicher Tages-Sollzeit wechseln oder in 5 Tage mit geringerer Stundenzahl.

Man begrüßt meine Teilzeitabsicht. Allerdings wurde mein Antrag ab 1.4. nicht genehmigt. Grund ist, dass ich zum Übergang 0 Überstunden haben muss und auch der Urlaub zu dem Zeitpunkt auf 0 stehen muss. Also hätte ich in den Monaten Jan./Feb./März die angefallenen 50 Überstunden und 7,5 Urlaubstage abbauen müssen, um dann ab 1.4. neu zu starten. Zu mir sagte man aber vorher, dass dies nicht nötig ist.

Da ich im August drei Wochen Urlaub benötige, ist es immer komplizierter, vorher jetzt alle Urlaubstage zu nehmen und macht alles viel unflexibler.

Ist das so rechtens oder was gibt es noch für Möglichkeiten?

Ich würde ja zb auch 4 volle Tage arbeiten, dann dürften ja die bisher angefallenen Urlaubsttage stundentechnisch dasselbe sein und Überstd. würde ich so abbauen, dass ich zumindest ab 1.7. auf 0 bin.

Danke für Eure Beiträge und ich hoffe, ich bin verständich.

--- End quote ---
In meinen Augen liegt das Problem bei der Notwendigkeit, Deinen Urlaubsanspruch abschnittsweise zu berechnen. Dies gilt sowohl hinsichtlich der Anzahl der freien Tage als auch - und das ist vorliegend wohl die Krux - hinsichtlich des Vergütungsanspruchs.

Aufgrund der Reduzierung von einer fünd-Tage-Woche auf eine vier-Tage-Woche reduziert sich einerseits die Anzahl an Urlaubstagen, die Dir zusteht. Das ist an und für sich eher unproblematisch. Gleichzeitig reduziert sich für Tage, an denen Du Urlaub nimmst, auch Deine "Lohnfortzahlung". Allerdings nur für solche Urlaubstage (und Gleitzeitstunden), die während der Teilzeitphase erarbeitet wurden. Alter Urlaub aus Deiner Zeit in Vollzeit, ist auch voll zu bezahlen. Diese Zeiten jedoch auseianderzuhalten, kann Arbeitgebern technisch Schwierigkeiten bereiten. Manche Personalsoftware kann das nicht abbilden. Daher wird oft verlangt, alten Urlaub etc. vor der Teilzeitphase abzubauen (ebenso bei Aufstockung). Einen Rechtsanspruch darauf hat der AG meines Wissens zwar nicht, aber wenn Du keinen Anspeuch auf Reduzierung hast, bist Du halt auf seinen good will angewiesen.

BVerfGBeliever:

--- Zitat von: BAT am 01.04.2025 19:05 ---Mmmh, ich halte das für Unfug.

--- End quote ---

Ich bin kein Teilzeit-Experte, aber ist es nicht so, dass man z.B. bei einer Reduzierung auf 50% während der Teilzeit-Phase nur 15 statt 30 Urlaubstage pro Jahr bekommt, aber im Gegenzug für jeden freien Tag auch nur einen halben Urlaubstag nehmen muss (so dass man als Ergebnis ebenfalls auf 30 freie Tage im Jahr kommt)?

Somit müsste man also für jeden Urlaubstag, den man aus der Vollzeit-Phase mit in die Teilzeit-Phase nimmt, zwei Tage in der Teilzeit-Phase frei nehmen können, oder? Das wäre in meinen Augen auch logisch, schließlich wurde der entsprechende Urlaubsanspruch ja auch in der Vollzeit-Phase (mit "doppeltem" Gehalt) erarbeitet.


Wenn es jetzt jedoch darüber hinaus zusätzlich auch noch einen Eurobetrag als Zuschlag für diese Tage gibt, erscheint es auch mir in der Tat ein wenig unlogisch. Aber hey, ich bin der Letzte, der sich über eine arbeitnehmerfreundliche Regelung beschwert..  :)

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