Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Stufe nachträglich nicht "verhandelbar"?
LogiJöw:
Wenn ich das alles so lese, würde ich zusehen, dass ich schnellstens Land gewinne und den AG wechsele. Da gäbe es für mich keine andere Option.
UNameIT:
Ich glaube du machst nichts falsch wenn du gehst. Sachen wie Tastenanschläge anmeckern ist ja schon halbes Mobbing. Genau wie das mit der Unterstellung krank zu feiern.
Kündigung hätte spätestens zu dem Zeitpunkt feststehen müssen, wo dein Chef dich angeschrien hat.
Casa:
Es gibt nun mehrere Möglichkeiten.
1)
Im TV steht, dass die Behörde bei der Zuerkennung von Erfahrungsstufen oder förderlichen Zeiten Ermessen auszuüben hat. Darauf besteht ein einklagbarer Anspruch! Der vertragliche Anspruch ist in § 16 Abs. 2 S. 3 BGB geregelt und kommt zum Tragen, wenn die Zeiten nicht schon als einschlägige Berufserfahrung zu berücksichtigen sind.
--- Zitat ---Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist.
--- End quote ---
2 Voraussetzungen:
- Zur Deckung des Personalbedarfs ist deine Einstellung notwendig,
- die Tätigkeit muss förderlich sein.
Rechtsfolge:
- Ganz oder teilweise Zuerkennung.
Der Zugschreiber ist Mannschafter in der Endstufe oder auch Uffz? Je höher der Dienstgrad, desto stärker spricht dies für eine Anerkennung förderlicher Zeiten.
Es besteht die Möglichkeit auf Ausübung dieses Ermessen zu klagen und eine höhere Eingruppierung zu erreichen. Ob das höhere Entgelt dann ab Beginn der Tätigkeit gezahlt werden muss oder erst ab Geltendmachung innerhalb der 6-monatigen Ausschlussfrist, kann ich spontan nicht sagen. Ich tendiere stark zur Zahlung erst ab Geltendmachung und innerhalb der Ausschlussfrist.
2) Bleibezulage bei Wechselwunsch, wie hier schon angesprochen. Fachkräftegewinnungszulage bei Umsetzung (oder ggf. Neueinstellung 3)).
3) Kündigen und neu einstellen lassen.
4) Arbeitgeber wechseln. In einem Ballungsraum sollte das kein Problem sein. Das Personalproblem verschärft sich die nächsten Jahre deutlich. "Hier" werden im nächsten Jahr etwa 80 % mehr Azubis / Anwärter, als durchschnittlich, eingestellt. Da kriegt man nicht die Besten und der Nachwuchs wird aus qualitativen eher weniger häufig aufsteigen.
Auf was ich mich nicht einlassen würde / a Sowas dauert regelmäßig zu lange. Diese geistig verknöcherten Personen in den entsprechenden Personen haben es sich im öD bequem eingerichtet, woran leider viele Teile des öD leiden. Dazu kommen weitere charakterliche Mängel, die leider niemand angeht.
MoinMoin:
--- Zitat von: Casa am 04.04.2025 16:17 ---Es gibt nun mehrere Möglichkeiten.
1)
Im TV steht, dass die Behörde bei der Zuerkennung von Erfahrungsstufen oder förderlichen Zeiten Ermessen auszuüben hat.
--- End quote ---
Wo steht das er es auszuüben hat?
Es steht dort:
3Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist.
--- Zitat ---Darauf besteht ein einklagbarer Anspruch! Der vertragliche Anspruch ist in § 16 Abs. 2 S. 3 BGB geregelt und kommt zum Tragen, wenn die Zeiten nicht schon als einschlägige Berufserfahrung zu berücksichtigen sind.
--- End quote ---
Du willst damit andeuten, dass die Anwendung dieser kann Regelung eingeklagt werden kann?
Klingt für mich sehr abenteuerlich und höre ich zum ersten mal.
Hast du Urteile dazu?
Fettschwanzmaki:
Bevor ich in den ÖD gewechselt bin, habe ich im Netz auch gelesen, dass man als "Quereinsteiger" max. die dritte Erfahrungsstufe erhalten kann.
Ich bin schon älter, konnte über 20 Jahre Berufserfahrung vorweisen, die bei der Ausübung der Tätigkeit auch sinnvoll eingesetzt werden können (förderliche Erfahrung). Außerdem war die Stelle vakant und muss aufgrund gesetzlicher Vorgaben besetzt sein (Personalbedarf).
Während der Verhandlung habe ich vorgetragen, dass ich mich aufgrund meiner Kenntnisse, Erfahrung und Alter in Stufe X sehe. Nach ca. einem Jahr (ich hatte von dem Stufengedöns wenig Plan) ist mir aufgefallen, dass ich Dummi auch gleich Stufe XX hätte anführen können (wenn es rein nach den Jahren geht).
Nachdem ich das bei einer "guten Gelegenheit" einmal angesprochen habe, wurde mir eine Prüfung durch das PA zugesagt. Schlußendlich wurde Stufe XX zum damaligen Jahresbeginn bewilligt, allerdings nicht rückwirkend zum Zeitpunkt der Einstellung. Für beide Parteien ein fairer Deal.
Als alter weißer Mann bin ich natürlich auch wirklich richtig gut in meinem Job. Kommunikationsstark, charmant und eloquent - ist in wichtigen Gesprächen, auf die ich mich selbstverständlich gut vorbereite, eher von Vorteil. Meine direkten Vorgesetzten sind mit der Leistung zufrieden (keine Beschwerden) und lassen mich weitgehend in Ruhe.
Ab und an wird mir eine gewisse Arroganz nachgesagt, aber ich bin mir sicher, dass das nur mit Kompetenz verwechselt wird.
Kurz: auch im ÖD geht aufgrund des Fachkräftemangels mehr, als die Personalverantwortlichen naturgemäß zugeben wollen. Natürlich liegt es am Arbeitsgebiet und der generellen Stellenlage, aber gegenwärtig hat man, auch im Hinblick auf die weitere Personalentwicklung bis 2030, noch gute Karten.
Diese sollte man halt auch gut vorbereitet ausspielen - und das meine ich sogar ernst.
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