Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Stufe nachträglich nicht "verhandelbar"?
Casa:
--- Zitat ---Hmm, okay. Dann muss ich mir eure Texte erneut durchlesen.
Am Ende des Tages möchte ich mit so wenig Kopfschmerzen wie möglich ein wenig "Gerechtigkeit" wiederherstellen.
--- End quote ---
Es besteht Anspruch darauf, dass der AG Ermessen ausübt, was die förderlichen Zeiten anbetrifft. Das Ermessen ist einklagebar. Hier wirst du wohl klagen müssen. Wir wissen aktuell aber nicht, ob die Voraussetzung für die Ermessensausübung überhaupt vorliegt.
Voraussetzung
- Zur Deckung des Personalbedarfs ist deine Einstellung notwendig,
- die Tätigkeit muss förderlich sein.
Rechtsfolge
- Ganz oder teilweise Zuerkennung (der schon zuor als förderlich festgestellten Zeiten)
Feivel:
--- Zitat von: Fettschwanzmaki am 07.04.2025 19:32 ---
--- Zitat von: Feivel am 07.04.2025 11:19 ---Eine interessante Schilderung von Dir, dass das bei Dir dann funktioniert hat. Ich hatte zur damaligen Zeit aktiv das Gespräch mit der Personalentwicklung gesucht und signalisiert, dass ich weiter möchte. Dabei kam das Thema mit den Stufen auf, welches dann direkt abgeschmettert wurde (wie bereits erwähnt).
--- End quote ---
Ich denke, jede Situation ist da individuell. Was braucht der AG, wie ist die Bewerberlage usw.usf.
--- End quote ---
Eben, aber solange der AG immer noch denkt, dass er machen kann, was er will, weil man so oder so austauschbar sei und sich dann darüber aufregt, dass niemand kommt, da wundert es mich nicht mehr.
Jeder ist ersetzbar, aber die können ja nicht erwarten, dass mit dem Fingerschnippen sofort jemand springt.
--- Zitat ---
--- Zitat ---Ich hatte mich damals gut vorbereitet, jedoch wusste ich irgendwie nicht so ganz, was mich erwartete.
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Wenn Du Dich wirklich gut vorbereitet hättest (^^), wärst Du mit der Anerkennung Deiner fünf Jahre Verwaltungserfahrung in das Gespräch gegangen, hättest auf die Möglichkeit der Stufe 3 bei "Quereinsteiger" hingewiesen (= fünf Jahre) und alles wäre möglicherweise ganz anders verlaufen.
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Na ja, ich sage es mal so: Ich war der Meinung, dass ich gut vorbereitet war, zumindest aus fachlicher Sicht.
Im Vorfeld hatte ich damals ein Gespräch mit den Personalern geführt, die mir von vornherein gesagt haben, dass die Kommune Quereinsteigende ausschließlich in Stufe 1 einstellt. Dazu kam noch, dass das Bewerbungsgespräch online stattfand (total ungewohnt) und ich nach der Bundeswehr ohnehin jetzt nicht so das Selbstbewusstsein ausgestrahlt habe, um das Thema trotzdem breitzuschlagen.
--- Zitat ---Aber korrigiere mich: Deine BW-Zeit näherte sich dem Ende, der Übergang in ein neues Beschäftigungsverhältnis stand an und Du wolltest den Job. Das weiß auch der "neue" AG und nutzt das halt aus - "Du warst jung und brauchtest das Geld". Ich kam aus einem unbefristeten Arbeitsverhältnis zum Gespräch - "Ich kann auch wieder gehen, wenn Sie wollen...", naja, nicht ganz so überheblich, auch ich wollte den Job.
--- End quote ---
Da brauche ich Dich nicht zu korrigieren, das trifft so zu. Ich war verunsichert und wollte schnellstmöglich Anschluss finden, um die Lücke der Arbeitssuche gering zu halten. Der Job hatte für mich von der Tätigkeitsbeschreibung zumindest auch erstmal meine Vorstellungen erfüllt. Das, was Du über Dein Gespräch geschildert hast, hatte ich so ähnlich 2023 auch gehabt, als ich mich intern auf meine Wunschstelle beworben hatte.
--- Zitat ---Nach meiner bisherigen Erfahrung versuchen die kommunalen AG aufgrund der weitverbreiteten desolaten Haushaltslage auch die Personalkosten möglichst gering zu halten. Außerdem müssen sie aus Gründen der Gleichbehandlung das Tarifgefüge innerhalb der Verwaltung im Blick behalten (Personalrat u. a.). Eine Verwaltungsfachangestellte ist leichter zu ersetzen als eine hochspezialisierte Fachkraft - und das meine ich nicht despektierlich.
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Das ist ja nicht despektierlich, sondern bei uns hier auch eine Feststellung. Bis EG8 gibt es genügend Bewerbungen. Ab EG10 wird es schon schwierig. Dazu kommt, dass die Nachbarkommunen (und davon gibt es im Ruhrpott genügend) teilweise mehr zahlen und auch deutlich mehr Vorteile bieten. Regt mein AG sich darüber auf, ändert aber nicht viel dran.
--- Zitat ---Das führt mich zum vorletzten Punkt:
Du schreibst, dass Du (mittlerweile) der Einzige bist, der einen bestimmten Arbeitsbereich abdecken kann. Außerdem kennt der AG Dich und deine Arbeitsleistung mittlerweile. Ich würde erneut das Gespräch suchen, dann aber nicht auf eine Höhergruppierung hinarbeiten, sondern auf die "richtige" Einstufung hinwirken. Das allerdings für die Gegenwart bzw. Zukunft. D. h., fiktive Einstufung mit 3 zu Vertragsbeginn, ab dann normale Stufenlaufzeit und Anpassung zum 01.01.2025 oder 01.04.2025 in der jetzt erreichten und tatsächlichen Erfahrungsstufe.
Der AG hat in der Vergangenheit "gespart" und bekommt gesichtswahrend die Möglichkeit, eine Neubewertung der Situation durchzuführen, einen wichtigen Mitarbeiter für die Zukunft leistungsgerecht zu entlohnen und zu behalten.
--- End quote ---
Die Verwaltung und Betreuung der Anwendung (der genannte Arbeitsbereich) hatte schon vor mir nur eine Person gemacht. Ich habe es übernommen und musste mich dann auch erstmal durch Wursten. Ich habe dafür aber eine gewisse Affinität. Das Gespräch hatte ich bereits gesucht, sowohl bei der Eingruppierung (lief über die FBL) bis zur Einstufung (Personalentwicklung). Beides ohne Ergebnis.
Als ich nun signalisiert habe, mich vom AG weg zu bewerben, fand ja das Personalentwicklungsgespräch mit dem Personalchef statt. Die wissen, dass ich aufsteigen möchte und liegt nun bei denen, mir baldigst entgegenzukommen, da ich mitgeteilt habe, dass nach der Kommunalwahl in ein paar Monaten Schluss für mich ist.
--- Zitat ---Last but not least:
Du kommst ja aus der BW und da ist Anschreien vllt. noch "normal". Wenn Dein Vorgesetzter im ÖD Dich anschreit, verhält sich das etwas anders. "Sie dürfen mich gern abmahnen, aber Sie dürfen mich nicht anschreien. Ich verbiete mir das für die Zukunft, andernfalls werde ich den PR (u. a.) darüber in Kenntnis setzen.".
Das sorgt für etwas Missstimmung, aber die kann sich legen. Das Verhalten des Vorgesetzten oder auch MA wird sich ohne Intervention sehr wahrscheinlich nicht legen...
--- End quote ---
Die Intervention hatte ich bereits in Einzelgesprächen. Ich drücke es mal in ähnlichen Worten aus: Ich bin der Jungspund (m36) und alle hier könnten meine Eltern oder Großeltern sein, haben in allen Belangen mehr Erfahrung und und und...
Feivel:
--- Zitat von: Casa am 08.04.2025 13:29 ---
--- Zitat ---Hmm, okay. Dann muss ich mir eure Texte erneut durchlesen.
Am Ende des Tages möchte ich mit so wenig Kopfschmerzen wie möglich ein wenig "Gerechtigkeit" wiederherstellen.
--- End quote ---
Es besteht Anspruch darauf, dass der AG Ermessen ausübt, was die förderlichen Zeiten anbetrifft. Das Ermessen ist einklagebar. Hier wirst du wohl klagen müssen. Wir wissen aktuell aber nicht, ob die Voraussetzung für die Ermessensausübung überhaupt vorliegt.
Voraussetzung
- Zur Deckung des Personalbedarfs ist deine Einstellung notwendig,
- die Tätigkeit muss förderlich sein.
Rechtsfolge
- Ganz oder teilweise Zuerkennung (der schon zuor als förderlich festgestellten Zeiten)
--- End quote ---
Gut, bis das Ergebnis vorliegen würde, wäre ich eh schon weg. Meine jetzige Tätigkeit will ich auf keinen Fall 2026 weiter ausführen.
Von daher werde ich bei Bewerbungsgesprächen einfach die Möglichkeit ergreifen, das Thema neu aufzurollen.
Casa:
--- Zitat ---Gut, bis das Ergebnis vorliegen würde, wäre ich eh schon weg. Meine jetzige Tätigkeit will ich auf keinen Fall 2026 weiter ausführen.
Von daher werde ich bei Bewerbungsgesprächen einfach die Möglichkeit ergreifen, das Thema neu aufzurollen.
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Zumindest kannst du dir einige Ansprüche für die Vergangenheit und bis zum Verlassen der Verwaltung sichern. Du musst für dich entscheiden, was du willst und was nicht.
Teuer ist der RA, der nicht zwingend benötigt wird. Die Gerichtskosten halten sich vermutlich in Grenzen, schlimmstenfalls liegt der Streitwert ge,- § 42 Abs. 2 S. 2 GKG bei ca. 21.000 € und die Gerichtskosten betragen ca. 1.050 €, bei Klagerücknahme oder Vergleich ein Drittel. Ggf. ist ein niedrigerer Streitwert (Auffangstreitwert) anzusetzen, da müsste ich nachlesen.
UNameIT:
--- Zitat von: Feivel am 08.04.2025 13:42 ---Die Intervention hatte ich bereits in Einzelgesprächen. Ich drücke es mal in ähnlichen Worten aus: Ich bin der Jungspund (m36) und alle hier könnten meine Eltern oder Großeltern sein, haben in allen Belangen mehr Erfahrung und und und...
--- End quote ---
Und doch ist Erfahrung kein Grund jemanden anzuschreien. Respektlosigkeit ist nie in Ordnung.
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