Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-H (Hessen)

Nebengewerbe - Meldepflicht Verdienst?

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c3p0:
Genau steht so drin, aber am Ende bin ich weiterhin Angestellter.

Aus meiner Sicht auch nicht dazu verpflichtet gewerbliche Einkünfte anzugeben, bin ja effektiv kein Beamter der Sklave des Landes ist ...

Casa:

--- Zitat ---Genau steht so drin, aber am Ende bin ich weiterhin Angestellter.

Aus meiner Sicht auch nicht dazu verpflichtet gewerbliche Einkünfte anzugeben, bin ja effektiv kein Beamter der Sklave des Landes ist ...
--- End quote ---


--- Zitat ---Für die Nebentätigkeiten der Beschäftigten finden die für die Beamtinnen und Beamten des
Landes jeweils geltenden Bestimmungen sinngemäß Anwendung.
--- End quote ---

https://www.gew-hessen.de/fileadmin/user_upload/4_tarif_besoldung/entgelttabellen/09_tarifvertrag_hessen.pdf


Wo bestehen noch Fragen? Die Regeln finden sinngemäß Anwendung. Das heißt, die Regelungen für Beamte gelten sinngemäß für Beschäftigte / sind für Beschäftigte sinngemäß anzuwenden.

Es wurde einfach nur darauf verzichtet alle Regeln zur Nebentätigkeit für Beamte in den TV zu schreiben.

c3p0:
Wenn ich aber selbes recht wie Beamte in dieser Sache haben soll, dann sollen die mich auch wie einen Beamten verdienen lassen …
Safe alles nicht rechtens auch wenn es natürlich so im TV-H drinsteht. Altmodischer Müll der noch nie überarbeitet wurde.

2strong:
Dann zeig die Tätigkeit halt einfach nicht an. Problem gelöst.

c3p0:
Was ist „besser“ Tätigkeit nicht anzeigen oder falsche Zahlen melden.

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