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Planstelle nach Elternzeit
Organisator:
--- Zitat von: Beamtin2015 am 04.04.2025 14:12 ---Vielleicht noch ein Zusatz. In Bayern kann man ja auch in der Elternzeit befördert werden. Wenn man doch aber mit der Elternzeit die Planstelle verliert, dann schließt sich das doch aus und würde keinen Sinn ergeben? Also ich finde das leider sehr verwirrend … Und finde es sehr schade, wenn es tatsächlich so ist, dass man sich zwischen Karriere und Familie entscheiden müsste, im Gegensatz zu einem Tarifangestellten, der direkt die Einstufung der Stelle bekommen hätte…
--- End quote ---
Ich verstehe den Zusammenhang nicht. Wenn dich dein Dienstherr befördern möchte macht er das und besorgt rechtzeitig eine passende Planstelle. Auf welcher Planstelle du aktuell geführt wirst hat damit nix zu tun.
Beamtin2015:
Bei uns an der Kommune ist eine Planstelle verknüpft mit der Tätigkeit, also mit einer bestimmten Stelle. Wenn ich nun in Elternzeit bin und jemand (ersatzweise) eingestellt werden würde bzw. die Stelle machen würde, dann wäre diese Stelle doch auch besetzt und ich könnte gar nicht befördert werden, weil auf meiner Stelle ja jemand tätig ist und man ja nicht ohne komplett neues und zusätzliches Aufgabengebiet, welches auch so bewertet wäre, eine Planstelle hätte und zusätzlich neues Aufgabengebiet (was es bisher nicht gibt) auch nicht praxisnah ist?
Ich verstehe deinen Ansatz z.B. bei einer großen Landesbehörde. Und noch dazu muss das doch in irgendeinem Gesetz stehen?
Casa:
Du hast das Statusamt A10. Dein Dienstherr kann dich nahezu beliebig auf einer dem Statusamt entsprechenden Stelle in deiner Laufbahn einsetzen. Wenn er dich befördern will und du die Voraussetzungen erfüllst kannst du befördert werden. Der Dienstherr muss dich nicht befördern und es gibt keinen Anspruch auf Beförderung.
--- Zitat ---Bei uns an der Kommune ist eine Planstelle verknüpft mit der Tätigkeit, also mit einer bestimmten Stelle. Wenn ich nun in Elternzeit bin und jemand (ersatzweise) eingestellt werden würde bzw. die Stelle machen würde, dann wäre diese Stelle doch auch besetzt und ich könnte gar nicht befördert werden, weil auf meiner Stelle ja jemand tätig ist und man ja nicht ohne komplett neues und zusätzliches Aufgabengebiet, welches auch so bewertet wäre, eine Planstelle hätte und zusätzlich neues Aufgabengebiet (was es bisher nicht gibt) auch nicht praxisnah ist?
--- End quote ---
Der Denkfehler besteht darin, dass die vorübergehende Beschäftigung eines Dritten und während du in Elternzeit bist keiner Einweisung in deine Planstelle bedarf. Es darf sogar keine doppelte Einweisung in nur eine Planstelle geben. Personalausgaben sind zudem regelmäßig mit Einsparungen beim Personal deckungsfähig. Dein Vertreter aus Amt 1 wird dann zwar auf deiner Stelle in Amt 2 beschäftigt, haushalterisch gehört er aber immer noch zu Amt 1 oder sonstwohin.
Organisator:
--- Zitat von: Beamtin2015 am 04.04.2025 17:06 ---Bei uns an der Kommune ist eine Planstelle verknüpft mit der Tätigkeit, also mit einer bestimmten Stelle. Wenn ich nun in Elternzeit bin und jemand (ersatzweise) eingestellt werden würde bzw. die Stelle machen würde, dann wäre diese Stelle doch auch besetzt und ich könnte gar nicht befördert werden, weil auf meiner Stelle ja jemand tätig ist und man ja nicht ohne komplett neues und zusätzliches Aufgabengebiet, welches auch so bewertet wäre, eine Planstelle hätte und zusätzlich neues Aufgabengebiet (was es bisher nicht gibt) auch nicht praxisnah ist?
Ich verstehe deinen Ansatz z.B. bei einer großen Landesbehörde. Und noch dazu muss das doch in irgendeinem Gesetz stehen?
--- End quote ---
Die von dir besprochene Verknüpfung ist nur behördeninternes Vorgehen. Auf dich oder mögliche Beförderungen hat das keinen Einfluss. Daher gibts auch keine Rechtsgrundlage für dieses Handeln.
Magda:
Eigene Erfahrung (allerdings anderes Bundesland):
Ich hatte eine A13 Planstelle. Ich wurde in der Elternzeit noch auf A10 befördert und nach der Elternzeit auf eine A10 Planstelle gesetzt.
Du hast tatsächlich nur Anspruch auf eine Stelle deines bis dahin erreichten statusrechtlichen Amtes.
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