Ob andere davon einen Nachteil erhalten, interessiert die Leitung nicht.
Vielleicht ne Sache für Euren Personalrat?
Der ist involviert. Das Thema taucht bei uns öfter auf. Daraufhin kamen ja die Aussagen vom GF.
Neid steht niemanden. Ich weiß, dass allein so ein Tonfall bei uns schon eher die Tür für Ausnahmen schließen würde. Solange die Kollegin die Zeiten für die Gassi-Runde von der Arbeitszeit abzieht oder in den entsprechenden Pausen Gassi geht, ist doch alles in Ordnung.
"macht worauf er Bock hat" - Sie hat, so wie du es dargestellt hast eine Ausnahmegenehmigung. Somit ist das weit entfernt von "worauf sie Bock hat." Sich keinen Hund anzuschaffen, ist übrigens leichter, als einen bestehenden Hund "abzuschaffen". Somit ist es verständlich, warum die Ausnahme Bestandschutz hat.
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Würdest Du richtig lesen, wüsstest Du , dass sie NICHT in den Pausen Gassi geht und diese auch nicht stempelt. Das wird nur von der Leitung nicht gesehen. Und, dass sich mein Tonfall etwas erhärtet ist in meinen Augen verständlich. Dem GF trete ich sachlich aber bestimmt gegenüber auf. Sollte hier aber auch kein Thema sein.
Würde es auch als Neid betitelt werden, wenn der eine ne Stunde und der andre nur ne halbe Stunde Pause bekommen würde?
Ich habe nach sachlichen Einschätzungen gefragt, nicht nach moralischen, die kann hier nämlich keiner beurteilen.
Die "Ausnahmeregelung" galt für einen alten, kranken Hund. Und nur für den, aber der wurde dann einfach klammheimlich durch neue ersetzt. Somit übergeht Sie damit in gewisserweise ihren Vorgesetzten, der aber halt nun auch nicht mehr hier arbeitet seit geraumer Zeit.
Aber gut, da ich auf die Moralpredigt verzichten kann, bin ich hier auch wieder weg.
Habt einen schönen (hundefreien) Tag

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Nach dem, was ich von dir gelesen habe, würde ich dir ebenfalls keine Ausnahmegenehmigung erteilen.
Und vielen Dank, dass du wieder weg bist.