Hallo zusammen,
ich habe den Vorbereitungsdienst der L1, EG2 erfolgreich mit der Note "gut" abgeschlossen und wurde danach als Angestellter übernommen.
Aufgrund von "Haushaltsproblemen" könne man mich nicht weiter verbeamten hieß es.
Nun zu meiner eigentlichen Frage. Ich konnte bisher nichts zu solchen Präzedenzfällen finden.
Grundsätzlich hat mein Arbeitgeber mich nach §16a TVAöD übernommen, also Azubis werden auf 12 Monate befristet übernommen.
Meine eigentliche Stelle die ich nun inne habe, ist mit einer EG9a vergütet, ich bekomme aber während der Befristung nur eine EG8 Stufe 1. Ein Vermerk im Arbeitsvertrag sagt jedoch, dass nach einem Jahr bei einer Weiterbeschäftigung ich die EG9a Stufe 2 bekomme.
Mit der neuen Änderung im TVöD und TVAöD habe ich mich gefragt, ob ich jetzt Anspruch darauf habe, in ein unbefristetes Verhältnis umgewandelt zu werden aufgrund meiner guten Abschlussnote.
Denn in der Tarifänderung heißt es ja jetzt: "Auszubildende nach dem TVAöD und dual Studierende nach dem TVSöD und
dem TVHöD, die ihre Abschlussprüfung mit mindestens der Gesamtnote „Befriedigend“ abgeschlossen haben, werden bei dienstlichem bzw. betrieblichem Bedarf im Anschluss an die Ausbildung bzw. das Studium in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen, ..."
Ich habe bereits nachgefragt, da hieß es dann, man wüsste es nicht, weil das ja mit der vorherigen Verbeamtung kompliziert wäre etc., aber ich wurde ja auch schon nach dem TVAöD eingestellt?
Ebenso habe ich mich auch bereits gefragt, ob ich Anspruch auf die Abschlussprämie nach §17 TVAöD habe.
Vielleicht weiß hier jemand mehr und kann mir diesbezüglich weiterhelfen.
Danke