Hallo!
Ich möchte keinen neuen Thread beginnen, deswegen erhoffe ich mir hier eventuell eine Antwort auf meine Frage zum gleichen Thema.
Wie ist ein Leiter eines Ordnungsamtes einer Gemeinde mit etwa 10.000 Einwohnern in Sachsen einzugruppieren, der keinerlei Verwaltungsausbildung oder Hochschulstudium vorzuweisen hat? Die Stelle ist bewertet nach EG 10 TVöD / A11. Die Frage, wie man ohne entsprechende Qualifikation so eine Stelle besetzen kann stelle ich mir übrigens auch. Nehmen wir an derjenige hat eine handwerkliche Ausbildung und sonst nichts.
20 Jahre Berufserfahrung im öD liegen nicht vor.
Man könnte vermuten in die nächst niedrigere EG 9c... Aber dann bräuchte doch keiner mehr ein Studium absolvieren und man besetzt solche Stellen einfach eine EG niedriger in Zukunft.
Ich hoffe auf eine Antwort von TVöDAnwender
Danke!