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Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion IV - Tarifeinigung
NelsonMuntz:
--- Zitat von: Gruwe am 06.04.2025 20:11 ---Dieses "Einmalzahlungen schlagen sich nicht dauerhaft in der Tabelle" nieder ist zwar prinzipiell richtig, aber auch wieder falsch. Es bedeutet letztlich nicht, dass diese dadurch vermiedenen Tabellenerhöhungen für alle Ewigkeit verloren sind.
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Der Punkt bei jenen Einmalzahlungen (IAP) war, dass die eigentliche, tabellenwirksame Erhöhung sehr spät (und damit auch relativ hoch) erfolgen konnte. Über die Laufzeit gestreckt und ohne die Befreiung von Steuen und Abgaben wäre die Tabellensituation zum Ende der letzten Laufzeit bedeutend schlechter gewesen.
Das war schon eine kluge Sache: a) um eine schnelle Erhöhung der Bezüge zu ermöglichen und b) dies in der Tabelle auch dauerfhaft zu implemtieren.
Aleksandra:
--- Zitat von: Gruwe am 06.04.2025 20:11 ---Nein, das stimmt nur, wenn man die - nicht sehr solide - Annahme trifft, dass die Verhandlungsergebnisse einer Tarifverhandlung gänzlich unabhängig von den Ergebnissen der Vorperiode ist. Dies ist aber weder theoretisch noch empirisch haltbar.
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Also auf theoretischer Ebene ist das ein schwaches Argument. Denn dann könnte man genauso gut sagen, dass die drei Monate "Nullrunde" dann auch bei einer folgenden Tarifverhandlung im Gedächtnis sind, und dann dementsprechend für einen besseren zukünftigen Abschluss sorgen. Das geschilderte Argument läuft dann auf theoretischer Ebene damit ins Leere.
Und auch auf empirischer Ebene sind berechtigte Zweifel angemeldet. Ich kann mich noch gut an die letzte Tarifrunde vor zwei Jahren erinnern. Da gab es für das zweite Jahr (nach einem Jahr "Nullrunde im Tabellenentgelt") eine erhebliche pa-Erhöhung von 200 EUR plus 5,5%. Damals hatten Bedenkenträger geäußert, diese späte und hohe Erhöhung würde dazu führen, dass in der kommenden (jetzigen) Tarifverhandlung keine guten Ergebnisse mehr zu erzielen wären. Weil es habe dann ja jüngst erst eine üppige Erhöhung gegeben. Und nun stehen wir da, mit einer Tabellen-Erhöhung im ersten Jahr von 3%. Also deutlich über Inflation. Das wäre nach der von Dir geschilderten Argumentation der Informationserbung der vorangegangenen Verhandlungen ja gar nicht vorstellbar.
Oder aber wir drehen es noch mehr um und sagen, weil es solch eine üppige Erhöhung in 2024 gegeben hat (200 EUR + 5,5%), in Kombination mit einer weiteren üppigen Erhöhung für dieses Jahr (3%), nehmen wir dann als Ausgleich eine Auszahlungs-Nullrunde von drei Monaten in Kauf. Und zack haben wir uns einmal im Kreis gedreht und stehen wieder am Anfang, bei der Erkenntnis: diese Auszahlungs-Nullrunde von drei Monaten bezogen auf die Erhöhung, stellt nicht das zentrale Problem dar.
Susu:
--- Zitat von: Christian Boxhammer am 06.04.2025 19:38 ---Weiss jemand wie hoch der Abzug ist bei der JSZ (in Prozenten%) wenn man die zusätzlichen 3 Tage Urlaub wählt?
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Schau mal hier gibt es die entsprechenden Tabellen für jeden Tag den du Urlaub nehmen möchtest;
https://www.dbb.de/einkommensrunde/einkommensrunde-2025/ergebnis.html
Babahaft:
--- Zitat von: KlammeKassen am 06.04.2025 18:24 ---
--- Zitat von: Susu am 06.04.2025 18:02 ---
--- Zitat von: KlammeKassen am 06.04.2025 17:57 ---
--- Zitat von: SamwiZobel am 06.04.2025 13:12 ---Zum TVV steht im Flyer im DBB folgendes:
Es ist gelungen, eine neue Tabellenstruktur im Bereich TV-V zu einen, in der sowohl für Einsteiger als
auch für erfahrene Leistungsträger in den Unternehmen spürbare Verbesserungen abgebildet sind.
Die Entgelte erhöhen sich zum 1. Juni 2025 um 5,1 % und zum 1. Juni 2026 um 1,25 %.
Ich bin ja mal auf die neue Tabelle gespannt, insbesondere die neue Stufe 6 kann man daraus ja nicht interpretieren.
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Wenn ich das lese, frage ich mich immer, ob sie TVöD mit TV-V vertauscht haben.
Die Gehälter sind doch insbesondere in den ersten Stufen jetzt schon viel besser (auch EG 9 TV-V zu EG11 TVöD zum Beispiel). Hinzu kommen dann auch noch die 100 % JSZ, sämtliche weitere Benefits.
Ich sag ja, die Kannibalisierung wird weitergehen für Berufsbilder, die beide innehaben: Ingenieure, ITler, Betriebswirte, Buchhalter, Controller, Personalsachbearbeiter, Recruiter, etc.
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Allerdings nur dann wenn die Einstufung in der gleichen Gruppe erfolgt. Was ich in breiter Masse nicht sehe.
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Deshalb sagte ich ja "sogar bei EG9 TV-V zu EG11 TVöD-V"
Meine letzten Beispiele waren hier sogar immer EGTVöD = EG TV-V
Zuletzt hatten bei uns der TV-V Betrieb und die Kommune ausgeschrieben:
Recruiter:
EG10 TVöD-V und auch EG10 TV-V
Controller
EG11 TVöD-V und auch EG11 TV-V
Sachbearbeiter Forderungsmanagement
EG06 TVöD-V und auch EG06 TV-V
Bauingenieure
EG11 TVöD-V und auch EG11 TV-V
Hier gab es auch Kollegen, die das bestätigt haben, dass oftmals sogar so übertariflich eingruppiert wird
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Im TV-V wird der Controller sogar als Beispiel für Tätigkeiten mit EG11 aufgeführt. Da ist also nichts übertariflich…
FearOfTheDuck:
--- Zitat von: Susu am 06.04.2025 19:31 ---
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 06.04.2025 19:27 ---Bei Verdis Zusammenstellung gibt es den Punkt:
"Sonderkündigungsrecht zum 31.12. 2029
für das Gesamtpaket zu Arbeitszeitthemen:
-Freiwillige Arbeitszeiterhöhung
-1 zusätzlicher freier Tag
-Möglichkeit bis zu 3 freie Tage
einzutauschen".
Da frag ich mich: Für wen und was soll das Ganze?
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Dazu sagte Werneke in der PK es sei eine Kdg-Möglichkeit für AN und AG-Seite wenn man sieht, dass die Regelung zu Problemen führt. Verdi wollte das als Schutzfunktion für den Fall, dass vermehrt AG Druck auf ihre Mitarbeiter ausüben.
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Was sagt Werneke ist so schlimm an dem Tag Urlaub (als Ergebnis der eigenen Forderung, dass er zur Disposition gestellt werden kann? ::) Ist doch dilettantisch, findest du nicht?
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