Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion IV - Tarifeinigung

<< < (304/309) > >>

Aleksandra:
Die realen Abzuüge vom Brutto sind ja in der Reealität noch höher und liegen bei den meisten merklich über 50%. Denn für die Sozialversicherungen zahlt man ja das doppelte von dem was ausgewiesen wird. Na klar, das Narrativ lautet, das zahle der Arbeitgeber. Aber das ist nur ein Taschenspielertrick. Denn am Ende geht es dann doch zulasten des Arbeitnehmernettos. Arbeitgeber kalkulieren immer mit dem Arbeitgeberbrutto, wenn sie sich entscheiden ob sie eine Stelle besetzen können oder nicht. Und alles was dort an Abzügen runter geht steht dann dem Arbeitnehmer am Ende netto nicht mehr zur Verfügung. Ganz gleich an welcher Stelle, und von welchem Buchungskonto es abgezogen wird.

Bei einer E12/6 mit RZVK liegt das Arbeitgeberbrutto bei 106.352 EUR pa. Die Abzüge hiervon sind 57.020 EUR. Das ergibt eine Abgabenbelastung von 53,6%.

Diese Unterscheidung zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil ist in der jetzigen Zeit nichts als Augenwischerei und beschönigt nur das Problem der Abgabenhöhe.

BAT:
Aber das kann man sich doch schön rechnen ;) ::)

KlammeKassen:

--- Zitat von: Organisator am 18.07.2025 10:24 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 18.07.2025 10:11 ---
--- Zitat von: KlammeKassen am 18.07.2025 08:16 ---Ist die Frage, ob sich das rechnet bei den üblen Abzügen in Deutschland. Unter der BBG gehen ja um die 50 % direkt an den Staat.

--- End quote ---
Wenn du die Krankenversicherung, Kirche, Rentenversicherung etc.  als Staat betrachtest......

--- End quote ---

also bei einer E13/4 Bund sind es 41 %, die an den Staat gehen. Inklusive knapp 2% Betriebsrente. Das ist noch einigermaßen weit weg von 50%; zumal davon auszugehen ist, dass auch die Beiträge zur Sozialversicherung bei einem nichtstaatlichen Träger in nicht wesentlich drunter liegen dürften.

--- End quote ---
???

BBG = Beitragsbemessungsgrenze.
Unterhalb dieser und mit VBL (=1,81 % vom eigenen Gehalt für ZKV; gibt ja auch ZKV ohne Eigenanteil) und mit Kirche bleiben keine 50 % bei einer Erhöhung übrig.
Ich beziehe mich natürlich auf den "voreingestellten Fall" hier im Gehaltsrechner mit Single, Steuerklasse I, keine Kinder. Ohne Kirche bleiben vielleicht 51 % übrig, mit definitiv keine 50 % unterhalb von 5.512,50 Euro.

Dass das in Steuerklasse III und mit Kindern anders aussieht, versteht sich wohl von selbst.

Und ja, mit EG13/4 bist du wohl über der BBG, dann bleiben pro Euro ja schon etwa 10 % mehr übrig (gut, ein  Teil wird durch höhere Steuer wieder aufgefressen, aber nicht so viel, wie die Ersparnis der Wegfalls von KK und PV ist)

KlammeKassen:

--- Zitat von: MoinMoin am 18.07.2025 17:27 ---
--- Zitat von: BAT am 18.07.2025 17:00 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 18.07.2025 16:38 ---
Ja, eine niedrigere Belastung von Arbeit durch eine höhere Belastung anderer steuerlich weniger oder überhaupt nicht belasteten Bereich würde jeden Arbeitnehmer freuen. Dumm nur das viele Arbeitnehmer das auch nicht wollen (höhere Erbschaftssteuer z.B.)


--- End quote ---

Ist es auch für dich so schwer zu verstehen, dass es Konsens ist, dass die Belastung von Arbeit zu hoch ist? Es geht um den Konsens, nicht um das Sachthema.

Alternativ prägenden Ansichten bitte posten.

--- End quote ---
Leider ist es für viele so schwer zu verstehen, dass anderswo die Arbeit weniger direkt belastet wird, dafür der Arbeitnehmer aber trotzdem so viel wie wir an Steuern und Abgaben an den Staat abführt wie wir Deutsche und er deswegen einen höheren Lohn benötigt.

mit eine Hebung der Mehrwertsteuer auf 25% könnte man die Lohnsteuer sicherlich stark entlasten.

--- End quote ---

Kroatien lässt grüßen, dort ist die MWST bei 25 %.
Hat den Vorteil (?), dass das alle tragen und nicht nur die SV-pflichtigen Arbeitnehmer.
Beamte würden das daher sicherlich nicht so geil finden

KlammeKassen:

--- Zitat von: Aleksandra am 21.07.2025 13:47 ---Die realen Abzuüge vom Brutto sind ja in der Reealität noch höher und liegen bei den meisten merklich über 50%. Denn für die Sozialversicherungen zahlt man ja das doppelte von dem was ausgewiesen wird. Na klar, das Narrativ lautet, das zahle der Arbeitgeber. Aber das ist nur ein Taschenspielertrick. Denn am Ende geht es dann doch zulasten des Arbeitnehmernettos. Arbeitgeber kalkulieren immer mit dem Arbeitgeberbrutto, wenn sie sich entscheiden ob sie eine Stelle besetzen können oder nicht. Und alles was dort an Abzügen runter geht steht dann dem Arbeitnehmer am Ende netto nicht mehr zur Verfügung. Ganz gleich an welcher Stelle, und von welchem Buchungskonto es abgezogen wird.

Bei einer E12/6 mit RZVK liegt das Arbeitgeberbrutto bei 106.352 EUR pa. Die Abzüge hiervon sind 57.020 EUR. Das ergibt eine Abgabenbelastung von 53,6%.

Diese Unterscheidung zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil ist in der jetzigen Zeit nichts als Augenwischerei und beschönigt nur das Problem der Abgabenhöhe.

--- End quote ---

Kommen ja auch noch Unfallversicherung, Insolvenzgeld etc hinzu, was nur der AG zahlt.  :D

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version