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Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion IV - Tarifeinigung

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SoSo66:
freiwillige Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf bis zu 42 Wochenstunden möglich, sofern der Arbeitgeber zustimmt. Das Entgelt erhöht sich entsprechend zuzüglich eines Zuschlags auf das Tabellenentgelt der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe:
E 1 bis E 9b: 25%

Wie rechnet man das aus? EG 9a, Stufe 6, Steuerklasse 1
Danke 🙏🏻

monkey:
Ich finde gut, dass man 42 Stunden erst nach der Probezeit vereinbaren kann. Das negiert einen Kritikpunkt meinerseits. Bleibt aber die Situation bzgl. neuer Stelle bei internen Bewerbungen offen.

Susu:

--- Zitat von: SoSo66 am 06.04.2025 16:35 ---freiwillige Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf bis zu 42 Wochenstunden möglich, sofern der Arbeitgeber zustimmt. Das Entgelt erhöht sich entsprechend zuzüglich eines Zuschlags auf das Tabellenentgelt der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe:
E 1 bis E 9b: 25%

Wie rechnet man das aus? EG 9a, Stufe 6, Steuerklasse 1
Danke 🙏🏻

--- End quote ---
Einfachste Variante... Nutz den Entgeltrechner und setz die Arbeitszeit auf 108%

Aleksandra:
Aus dem Einigungspapier, welches beim DBB gelistet wurde, in Bezug auf die 42h-Erhöhung:
"Erhöhungsstunden sind keine Überstunden im Sinne von § 7 Abs. 7 und Abs. 8 TVöD."

Jemand ne Ahnung warum das da reingeschrieben wurde und was das bedeutet?

Die Union wird ja wahrscheinlich ohnehin nur die Überstundenzuschläge steuerfrei stellen, nicht jedoch die Überstunden an sich. Womit das ganze Modell irrelevant wird. Trotzdem würde mich interessieren, was dieser Passus  des Tarifergebnis genau bewirkt und was dahinter steckt.

cyrix42:

--- Zitat von: SoSo66 am 06.04.2025 16:35 ---freiwillige Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf bis zu 42 Wochenstunden möglich, sofern der Arbeitgeber zustimmt. Das Entgelt erhöht sich entsprechend zuzüglich eines Zuschlags auf das Tabellenentgelt der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe:
E 1 bis E 9b: 25%

Wie rechnet man das aus? EG 9a, Stufe 6, Steuerklasse 1
Danke 🙏🏻

--- End quote ---

Genauer heißt es im Einigungspaper:


--- Zitat ---Beschäftigte mit einer erhöhten Arbeitszeit erhalten das Tabellenentgelt und sonstige Entgeltbestandteile in dem Umfang, der dem Anteil der individuell vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit im Verhältnis zur regelmäßigen Arbeitszeit gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 TVöD entspricht, soweit tarifvertraglich nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist. Für Arbeitsstunden, die über die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von Vollbeschäftigten hinausgehen (Erhöhungsstunden), erhalten Beschäftigte einen Zuschlag in den Entgeltgruppen
1 bis 9b in Höhe von 25 Prozent und
in den Entgeltgruppen 9c bis 15 in Höhe von 10 Prozent
des auf die Stunde entfallenden Anteils des Tabellenentgelts der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe.

--- End quote ---

Also: Wenn du in der EG9a von 39 auf 42 Stunden deine regelmäßige Arbeitszeit erhöhst (und dein AG hier mitmacht), dann erhältst du
*) 42/39 deines bisherigen Gehalts (inkl. aller entsprechenden Entgeltbestandteile) und zusätzlich
*) 25% von 3/39 des Tabellenentgelts der EG 9a Stufe 3.

(Letzteres -- der Zuschlag -- wird eventuell irgendwann von der neuen Regierung steuerfrei gestellt; aber da es dort noch nicht mal einen Koalitionsvertrag, geschweige denn eine Gesetzesvorlage dazu gibt, kann man damit derzeit noch nicht rechnen.)

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