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TVöD 2026: freiwillige Erhöhung der Arbeitszeit
Der Geograph:
--- Zitat von: NelsonMuntz am 09.04.2025 09:21 ---
--- Zitat von: Organisator am 09.04.2025 09:16 ---
--- Zitat von: Der Geograph am 09.04.2025 09:06 ---Mal angenommen ich geh auf 42 Stunden hoch …hab noch 100+ Überstunden - kann ich so wöchentlich 3 Stunden abbauen und meine Überstunden nach und nach auf 0 setzen ?
Arbeite also effektiv nur 39 Stunden und baue so mit einer offiziellen 42 Stunden Woche ab.
Wären ein paar 100 € jeden Monat ohne wirkliche Mehrarbeit.
Ist sowas durchsetzbar?
--- End quote ---
Überstunden müssen ohnehin ausgezahlt werden, wenn sich nicht kurzfristig abgebaut werden. Insoweit nein.
--- End quote ---
Ich glaube, hier sind freiwillige "Überstunden" gemeint (Gleitzeitkonto). Damit wäre zumindest technisch denkbar, eine AZ von 42h zu vereinbaren, aber im weiteren Verlauf dieses Stundenkonto durch entsprechend früheres Gehen zu reduzieren.
Aber: Das muss der AG natürlich auch so mitmachen.
--- End quote ---
Richtig - sind freiwillige Überstunden…da ich in Projektarbeiten bin lässt sich das leider nicht vermeiden.
BAT:
--- Zitat von: Molestar am 09.04.2025 09:42 ---
VKA: 429,67 EUR
--- End quote ---
Zum Vergleich: bei mir eine Woche Bereitschaft 24/7 sind in E10/ 6 mit 34 Stunden Teilzeit ca. 750 € Brutto
Konkrete Einsätze werden mit Stunden gutgeschrieben
Flying:
--- Zitat von: Der Geograph am 09.04.2025 09:43 ---
--- Zitat von: NelsonMuntz am 09.04.2025 09:21 ---
--- Zitat von: Organisator am 09.04.2025 09:16 ---
--- Zitat von: Der Geograph am 09.04.2025 09:06 ---Mal angenommen ich geh auf 42 Stunden hoch …hab noch 100+ Überstunden - kann ich so wöchentlich 3 Stunden abbauen und meine Überstunden nach und nach auf 0 setzen ?
Arbeite also effektiv nur 39 Stunden und baue so mit einer offiziellen 42 Stunden Woche ab.
Wären ein paar 100 € jeden Monat ohne wirkliche Mehrarbeit.
Ist sowas durchsetzbar?
--- End quote ---
Überstunden müssen ohnehin ausgezahlt werden, wenn sich nicht kurzfristig abgebaut werden. Insoweit nein.
--- End quote ---
Ich glaube, hier sind freiwillige "Überstunden" gemeint (Gleitzeitkonto). Damit wäre zumindest technisch denkbar, eine AZ von 42h zu vereinbaren, aber im weiteren Verlauf dieses Stundenkonto durch entsprechend früheres Gehen zu reduzieren.
Aber: Das muss der AG natürlich auch so mitmachen.
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Richtig - sind freiwillige Überstunden…da ich in Projektarbeiten bin lässt sich das leider nicht vermeiden.
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Wenn dein AG das mitmacht, dann ist das denkbar.
Organisator:
--- Zitat von: Der Geograph am 09.04.2025 09:43 ---
--- Zitat von: NelsonMuntz am 09.04.2025 09:21 ---
--- Zitat von: Organisator am 09.04.2025 09:16 ---
--- Zitat von: Der Geograph am 09.04.2025 09:06 ---Mal angenommen ich geh auf 42 Stunden hoch …hab noch 100+ Überstunden - kann ich so wöchentlich 3 Stunden abbauen und meine Überstunden nach und nach auf 0 setzen ?
Arbeite also effektiv nur 39 Stunden und baue so mit einer offiziellen 42 Stunden Woche ab.
Wären ein paar 100 € jeden Monat ohne wirkliche Mehrarbeit.
Ist sowas durchsetzbar?
--- End quote ---
Überstunden müssen ohnehin ausgezahlt werden, wenn sich nicht kurzfristig abgebaut werden. Insoweit nein.
--- End quote ---
Ich glaube, hier sind freiwillige "Überstunden" gemeint (Gleitzeitkonto). Damit wäre zumindest technisch denkbar, eine AZ von 42h zu vereinbaren, aber im weiteren Verlauf dieses Stundenkonto durch entsprechend früheres Gehen zu reduzieren.
Aber: Das muss der AG natürlich auch so mitmachen.
--- End quote ---
Richtig - sind freiwillige Überstunden…da ich in Projektarbeiten bin lässt sich das leider nicht vermeiden.
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Na dann geht das schon jetzt. Verzichte auf den freiwilligen Aufbau von Gleitzeitguthaben und lass dir Überstunden anordnen, dann gibt auch jetzt schon einen Zuschlag.
erdieee:
Weiß jemand ob die Stunden Erhöhung Einkommensteuerfrei sein wird. Der Koalitionsvertrag wurde heut veröffentlicht und dort steht auf S. 18
"Damit sich Mehrarbeit auszahlt, werden Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte beziehungsweise an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgehen, steuerfrei gestellt. Als Vollzeitarbeit soll dabei für tarifliche Regelungen eine Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden, für nicht tariflich festgelegte oder vereinbarte Arbeitszeiten von 40 Stunden gelten."
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