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TVöD 2026: freiwillige Erhöhung der Arbeitszeit
Ludi04:
Zunächst einmal Danke für die Tabelle - Die Idee mit den bis zu 42 Stunden finde ich ok. Es wird sich denke ich bis zum IV. Quartal 25 entscheiden,wie das seitens der AG Akzeptanz findet. Ich könnte mir vorstellen, dass es pro Tag eine 1/2 Stunde längere Öffnungszeiten geben könnte, und die 3 Stunden verpflichtend vor Ort, und nicht im Homeoffice geleistet werden können. Dieses wäre doch für den AG eine annehmbare Lösung. Ich kann mir vorstellen, dass die verlängerte Öffnungszeit natürlich in Hinblick auf die Befristung von 18 Monaten diskutabel ist, aber ich meine, dass die „freiwillige“ höhere Vergütung eine beidseitige Leistung erfordert.
broker:
Erhöht die Aufstockung auch die JSZ und die ZVK Umlage?
Kryne:
--- Zitat von: Schokobon am 08.04.2025 19:31 ---Tolle Sache - weiß nur nicht wem und warum ich das gewähren sollte.
Wenn dann nur bei Personalmangel im Bereich. Aber dann helfen die 3 h / Woche auch nicht. Wenn mir eine Vollzeitkraft fehlt müssten mehr als 10 Vollzeitkräfte 3 h / Woche aufstocken.
Und welches Interesse sollte ich als Führungskraft daran haben dies zuzulassen?
Neben dem Umstand, dass meine Mitarbeiter dann mehr verdienen als ich habe ich nach 1 Jahr einen Haufen überarbeiteter Mitarbeiter und trotzdem kein neues Personal.
Bereich Verwaltung
Womöglich sinnvoll wenn mal zeitlich begrenzte Projektaufgaben anstehen, die ZUSÄTZLICH anfallen...
--- End quote ---
Das heißt seit euer Stellenplan vor vermutlich zig Jahren mal aufgestellt wurde, kam nicht eine einzige Aufgabe bei irgendwem "dazu" ? Respekt.
Alleine seit ich 2016 angefangen habe, kamen jedes Jahr neue Aufgaben dazu bei uns. Personal blieb das gleiche.
Aber eventuell habt ihr eine riesige Verwaltung die schon vor 15 Jahren so aufgebläht war, dass auch die Aufgaben Heute noch locker gemacht werden können ?
Oder ihr habt Personal dazu bekommen, für die jährlich hinzukommenden Aufgaben ? Dann wärt ihr eine absolute Ausnahme.
So oder so muss es bei euch aber sehr angenehm sein, wenn alle Aufgaben von den vorhandenen Mitarbeitern in der Regelarbeitszeit erledigt werden können und keine Plusstunden/Gleitzeitstunden/Überstunden oder Mehrarbeit in jeglicher Form anfallen.
Schokobon:
Doch - natürlich sind Aufgaben und Anforderungen an die Qualität hinzugekommen. War mit dem vorhandenen Personal in der Vergangenheit nicht machbar also habe ich Aufgabenkritik betrieben und entschieden welche Aufgaben dann eben nicht mehr erledigt werden und das auch gegenüber der Behördenleitung so vertreten.
In einem gut geführten Bereich muss niemand Mehrarbeit leisten.
Zudem fällt Arbeit häufig in Wellen an. Auf das Hoch (Mehrarbeit) folgt bekanntlich das Tief (Abgleiten).
Denkbare Anwendungsfälle:
- AG möchte längere Öffnungszeiten anbieten
- Zeitlich befristete Zusatzaufgaben / Projekte
- Zur Abarbeitung von Arbeitsspitzen, die über das regelmäßige Maß hinausgehen (Quantifizierbar)
Halte ich aber alles für sehr konstruiert.
Und ich befürchte die meisten AG werden das so sehen (Bereich Verwaltung)
HammerImaSchon:
--- Zitat ---Denkbare Anwendungsfälle:
- AG möchte längere Öffnungszeiten anbieten
- Zeitlich befristete Zusatzaufgaben / Projekte
- Zur Abarbeitung von Arbeitsspitzen, die über das regelmäßige Maß hinausgehen (Quantifizierbar)
--- End quote ---
Wenn es solche Bereiche gibt, die über die regelmäßige Wochenarbeitszeit gehen, kann der Arbeitgeber hierfür auch Überstunden anordnen.
Wieso sollte sich ein Angestellter freiwillig mit nur 25%/10% Zuschlägen zufrieden geben, wenn man stattdessen 30%/15% Zuschläge für angeordnete Überstunden bekommen könnte?
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