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TVöD 2026: freiwillige Erhöhung der Arbeitszeit
cyrix42:
--- Zitat von: Philipp am 14.04.2025 16:13 ---Bei Tarifangestellten ist der Trick ja, dass es sechs Wochen am Stück sein müssen. Ein Tag Unterbrechung mit normaler Tätigkeit reicht aus.
--- End quote ---
Nö, das reicht nicht, siehe Satz 2 in folgendem Abschnitt des Gesetzes:
--- Zitat ---(1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. Wird der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, so verliert er wegen der erneuten Arbeitsunfähigkeit den Anspruch nach Satz 1 für einen weiteren Zeitraum von höchstens sechs Wochen nicht, wenn
1. er vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig war oder
2. seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist.
--- End quote ---
https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html
MoinMoin:
--- Zitat von: Philipp am 14.04.2025 16:13 ---Jep. Beamten erhalten weiter, außer das Gutachten wirft die länger als sechs Monate aus dem Job. Macht keiner - die Gutachten sind immer drei Monate und dann "Wiedervorstellung".
Bei Tarifangestellten ist der Trick ja, dass es sechs Wochen am Stück sein müssen. Ein Tag Unterbrechung mit normaler Tätigkeit reicht aus.
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Das ist so pauschal Falsch.
MoinMoin:
--- Zitat von: Philipp am 14.04.2025 15:33 ---Es sind Low-Performer die Arbeit erfolgreich abwehren - zum Beispiel mit einem Krankschreibungsverhalten, das keine Übertragung wichtiger Dinge zulässt (die dann Dritte doppelt wieder geradebiegen können). Ständige Krankschreibungen bei Tarifangestellten sind leider hinzunehmen. Einen Beamten hätte ich längst zum Amtsarzt geschickt, aber solange sich der Tarifangestellte an die Vorgaben hält sind 120 Krankheitstage im Jahr Problem der übrigen hart arbeitenden Verwaltung.
Auch die Übertragung weiterer Aufgaben macht da keinen Sinn.
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Auch Angestellte können zum Amtsarzt geschickt werden und 120 ist keine fixe Zahl für eine Kündigung.
Wo bei beiden das Problem ist, sind Personaler und VGs, die mit sowas nicht klar kommen.
Ludi04:
--- Zitat von: mohamed am 11.04.2025 13:37 ---
--- Zitat von: dregonfleischer am 10.04.2025 18:26 ---
--- Zitat von: Ludi04 am 08.04.2025 19:42 ---Zunächst einmal Danke für die Tabelle - Die Idee mit den bis zu 42 Stunden finde ich ok. Es wird sich denke ich bis zum IV. Quartal 25 entscheiden,wie das seitens der AG Akzeptanz findet. Ich könnte mir vorstellen, dass es pro Tag eine 1/2 Stunde längere Öffnungszeiten geben könnte, und die 3 Stunden verpflichtend vor Ort, und nicht im Homeoffice geleistet werden können. Dieses wäre doch für den AG eine annehmbare Lösung. Ich kann mir vorstellen, dass die verlängerte Öffnungszeit natürlich in Hinblick auf die Befristung von 18 Monaten diskutabel ist, aber ich meine, dass die „freiwillige“ höhere Vergütung eine beidseitige Leistung erfordert.
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natuerlich vor ort sonst kann das ja gar nicht kontroliert werden
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wenn du jetzt aber zb. 2 tage homeoffice hast und am ende der woche 3 std. mehr...ist doch total egal ob die im homeoffice entstanden sind oder vor ort. das kann keiner nachprüfen
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Daher 1/2 Stunde mehr Anwesenheit von Mo-Do
UNameIT:
--- Zitat von: Philipp am 14.04.2025 15:33 ---Es sind Low-Performer die Arbeit erfolgreich abwehren - zum Beispiel mit einem Krankschreibungsverhalten, das keine Übertragung wichtiger Dinge zulässt (die dann Dritte doppelt wieder geradebiegen können). Ständige Krankschreibungen bei Tarifangestellten sind leider hinzunehmen. Einen Beamten hätte ich längst zum Amtsarzt geschickt, aber solange sich der Tarifangestellte an die Vorgaben hält sind 120 Krankheitstage im Jahr Problem der übrigen hart arbeitenden Verwaltung.
Auch die Übertragung weiterer Aufgaben macht da keinen Sinn.
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Mir ist nicht bewusst, das ein Arbeitgeber Aufgaben ablehnen kann.
Hier ist ganz klar die Führungskraft in der Verantwortung gegenzusteuern, konstruktive Gespräche zu führen sowie zu motivieren. Warum ist der AN krank, Depressionen, schlechtes Immunsystem, etc. Was motiviert ihn, was demotiviert ihn. Kann ich die Aufgaben im Team umverteilen, das jeder etwas sinnvolles macht. Bore-Out gibt es übrigens auch. Also wenn der Mitarbeiter nicht genügend oder genügend sinnvolle Aufgaben hat, kann ihn das genauso krank machen, wie ein Burn-Out.
Selbst bei 120 Tagen krank, kann man wichtige nicht zeitkritische Aufgaben übertragen.
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