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TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Franz3:
--- Zitat von: Aleksandra am 21.07.2025 15:11 ---- höhere Kosten für einen freien Tag als ohnehin tariflich geregelt
[...]
Da beides ohnehin für mich nicht infrage kommt, rege ich mich da auch nicht weiter drüber auf. Aber das ist an dieser Stelle schon ein echt fragwürdiges Verhandlungsergebnis für die Arbeitnehmerseite.
--- End quote ---
Für einen geschiedenen Mann mit hohen Unterhaltsverpflichtungen, für den sich Arbeit gegenüber Bürgergeld ohnehin nicht mehr lohnt (der aber ins Gefängnis käme wenn er nicht mehr arbeiten würde und den Unterhalt ensprechend verringert), ist das ein kleines Geschenk: während dieser Mann keinen Sonderurlaub machen darf (außer er bezahlt diesen seiner Ex), müsste die Verringerung des Jahresentgelts nicht nur dreistellig an Steuern und Versicherungen sparen, sondern auch an Unterhalt.
KlammeKassen:
--- Zitat von: BAT am 18.07.2025 17:02 ---Da fehlt mir die Übersicht in Bezug auf die Zusatzversorgung, dachte, das wäre auch die VBL im VKA - Bereich.
Das Wort "Preis" würde ich aber vermeiden. Der ist ein anderer durch mögliche Ersparnisse an an anderer Stelle (Wegekosten, Kinderbetreeung, etc.). Minderbetrag wäre passender.
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Regional sehr unterschiedlich.
Bei uns in Niedersachsen ist es meistens die VBL.
KlammeKassen:
--- Zitat von: Aleksandra am 21.07.2025 15:11 ---würde zumindest zu den anderen Regelungen passen. Schauen wir zum Beispiel auf die Zuschläge bei der 42h Regel, stellen wir fest, dass die Zuschläge der 42h Option nur etwa halb so hoch sind wie die normalen Zuschläge (iirc).
Also:
- höhere Kosten für einen freien Tag als ohnehin tariflich geregelt und
- niedrigere Zulagen für Überstunden als ohnehin tariflich geregelt.
Da beides ohnehin für mich nicht infrage kommt, rege ich mich da auch nicht weiter drüber auf. Aber das ist an dieser Stelle schon ein echt fragwürdiges Verhandlungsergebnis für die Arbeitnehmerseite.
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Es hat schon einen Grund, warum die VKA das gerne wollte :D.
Da gibt es keine "Geschenke"
UNameIT:
--- Zitat von: Franz3 am 21.07.2025 18:21 ---
--- Zitat von: Aleksandra am 21.07.2025 15:11 ---- höhere Kosten für einen freien Tag als ohnehin tariflich geregelt
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Da beides ohnehin für mich nicht infrage kommt, rege ich mich da auch nicht weiter drüber auf. Aber das ist an dieser Stelle schon ein echt fragwürdiges Verhandlungsergebnis für die Arbeitnehmerseite.
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Für einen geschiedenen Mann mit hohen Unterhaltsverpflichtungen, für den sich Arbeit gegenüber Bürgergeld ohnehin nicht mehr lohnt (der aber ins Gefängnis käme wenn er nicht mehr arbeiten würde und den Unterhalt ensprechend verringert), ist das ein kleines Geschenk: während dieser Mann keinen Sonderurlaub machen darf (außer er bezahlt diesen seiner Ex), müsste die Verringerung des Jahresentgelts nicht nur dreistellig an Steuern und Versicherungen sparen, sondern auch an Unterhalt.
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Da vermischt du grade aber ganz viel und nimmts ein absolutes Extrembeispiel zur Hand, was es so in der Praxis nur selten geben sollte (Fall ohne Kinder)
BAT:
Und ehe nicht einschlägig, da bei nicht voll erfüllten Unterhaltsverpflichtungen selbst die 42 Stunden pro Woche nicht ausreichend Bemühungen zeigen.
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