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TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
SusiE:
--- Zitat von: BAT am 10.04.2025 13:50 ---Weil ich etwa 87 Prozent einer Vollzeitstelle arbeite, ja. Habe mich aber ansonsten geistig nicht wirklich damit beschäftigt, verlass mich mal auf ungefähre Werte. Geht ja sowieso erst zu Ende 26 und mich würde immer noch die Frist zur Inanspruchnahme interessieren.
--- End quote ---
Ich denke das wird möglichst kompliziert. Vielleicht analog den Regenerationstagen des SuE.
Beantragung 4 Wochen vorher, etc.
Da aber die Bemessungsgrundlage für die JSZ J/A/S sind könnte ich mir vorstellen, man muß in dem Zeitraum irgendwie Signal geben (beantragen, mitteilen).
BAT:
Ich meinte nicht die Frist für den Antrag, sondern für die Inanspruchnahme dieser freien Tage. Im Regelfall muss ein Anspruch eines Kalenderjahres bis 31.12. genommen sein...
schnitzelesser:
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 10.04.2025 20:27 ---
--- Zitat von: schnitzelesser am 10.04.2025 20:13 ---Beide Sätze sagen haargenau dasselbe aus.
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Wieder falsch.
Ein "Zeit-statt-Geld"-Tag kostet dich weniger als ein Urlaubstag, den du dir z.B. per Teilzeit "kaufst".
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Grober Unfug. Ein unbezahlter Urlaubstag kostet dich 7,8 Stundenlöhne. Ein sogenannter "Zeit-statt-Geld"-Tag kostet dich 7,8 Stundenlöhne. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.
Und, um hier noch auf Andere einzugehen: Am sogenannten "kurzen Freitag" fallen 7,8 Arbeitsstunden an. Von daher werden bei Stundenabbau auch bis zu 7,8 Arbeitsstunden (Letzteres wenn man den ganzen Tag frei nimmt und nicht einfach nach 4 Stunden geht) vom Zeitkonto abgezogen.
schnitzelesser:
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 11.04.2025 10:13 ---
--- Zitat von: BAT am 11.04.2025 08:51 ---Urlaubstag ist ja nicht gleich Urlaubstag.
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Bei uns gibt es auch die (Teilzeit-)Option eines sogenannten flexiblen Freistellungskontingents. Man arbeitet ganz normal, bekommt aber zusätzliche freie Tage. Wenn man z.B. auf 90% Arbeitszeit geht, erhält man 26 freie Teilzeit-Tage, im Gegenzug reduziert sich der normale Urlaubsanspruch von 30 auf 27 Tage.
- Wenn man z.B. 100K im Jahr verdient, kostet ein solcher Teilzeit-Tag rund 435 Euro.
- Ein "Zeit-statt-Geld"-Tag würde hingegen bei gleichem Verdienst nur rund 383 Euro kosten.
Daran sieht man gut, wie falsch die Aussage von @schnitzelesser war.
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Auch hierzu kann man nur den Kopf schütteln. Aus welchem Grund sollte sich bei einer 5-Tage-Woche der tarifliche Urlaubsanspruch um 10 % reduzieren? Die Anzahl der Urlaubstage hat nichts mit der vertraglichen Stundenzahl zu tun, sondern einzig und allein mit der Anzahl der Arbeitstage pro Woche.
Wer seinen Vollzeitvertrag auf Teilzeit mit 35,1 Stunden/5 Tage umstellt und trotzdem 39 Stunden/5 Tage arbeitet, baut lediglich Stunden auf, die man an rein rechnerisch ca. 22 Tagen pro Jahr abbummeln kann. Dass sich das Jahresbruttoentgelt um 10 % reduziert, liegt hingegen in der Natur der Sache, da man nur noch verpflichtet ist, 90 % der Arbeitsstunden zu leisten.
BVerfGBeliever:
--- Zitat von: schnitzelesser am 13.04.2025 15:29 ---Wer seinen Vollzeitvertrag auf Teilzeit mit 35,1 Stunden/5 Tage umstellt und trotzdem 39 Stunden/5 Tage arbeitet, baut lediglich Stunden auf, die man an rein rechnerisch ca. 22 Tagen pro Jahr abbummeln kann. Dass sich das Jahresbruttoentgelt um 10 % reduziert, liegt hingegen in der Natur der Sache, da man nur noch verpflichtet ist, 90 % der Arbeitsstunden zu leisten.
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So so.
- Angenommen, du verdienst 5.000 € im Monat bzw. 60.000 € im Jahr.
- Laut deiner eigenen Aussage bekommst du für 10% deines Jahresgehalts (also für 6.000 €) zusätzlich 22 freie Tage.
- Jeder dieser 22 freien Tage kostet dich also knapp 273 Euro (6.000 € / 22).
- Im Gegensatz dazu kostet dich ein "Zeit-statt-Geld"-Tag, genau wie du schreibst, das 7,8-fache deines Stundensatzes.
- Bei einem Gehalt von 5.000 € beträgt dein Stundensatz laut § 24 TVöD: 5.000 € / (4,348 * 39) = 29,49 €.
- Somit kostet dich ein "Zeit-statt-Geld"-Tag also nur 230 Euro (7,8 * 29,49 €).
Also hör bitte damit auf, ständig hanebüchenen Blödsinn zu posten!
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