Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage

<< < (11/31) > >>

TVOEDAnwender:

--- Zitat von: BAT am 30.04.2025 11:51 ---Vielleicht sollte man deswegen explizit regeln, dass diese Tage immer auch im Zusammenhang mit Urlaubstagen genommen werden können, sonst fällt man halt oft auf sehr unterschiedliche betriebliche Regelungen zurück.

--- End quote ---

Wenn man die SuE Regelung für Regenerationstage/Umwandlungstage übernimmt, ist das nicht notwendig. In der SuE Regelung steht drin, dass eine Ablehnung nur aufgrund dringender dienstlichen Gründen möglich ist - die gleiche Formulierung wie im Urlaubsrecht. D.h. für den Arbeitgeber ist die Hürde der Ablehnung dann schon recht hoch.

BAT:
Es geht ja nicht um Ablehung, sondern um zusammenhängende Gewährung.

Gerade weil der Urlaub zusammenhängend genehmigt werden soll, ergibt sich für freie Tage diese Regelungen nicht.
Gibt schlimmeres, würde mich halt nur interessieren, warum sich mit dieser Regelung nicht einfach die Urlaubstage erhöhen.

Zudem die Frage, wieviel ein Tag wert ist. Bei den AZV - Tagen der Beamten wird ja auf das betreffende Soll am Tag der Befreiung geschaut.

MoinMoin:
Wahrscheinlich, weil es für Urlaube besondere gesetzliche Regelungen gibt oder geben wird, denen man sich nicht unterwerfen möchte.

BAT:
Na dann warten wir mal die Redaktionsverhandlungen hierzu ab.

schnitzelesser:

--- Zitat von: BVerfGBeliever am 13.04.2025 16:25 ---
--- Zitat von: schnitzelesser am 13.04.2025 15:29 ---Wer seinen Vollzeitvertrag auf Teilzeit mit 35,1 Stunden/5 Tage umstellt und trotzdem 39 Stunden/5 Tage arbeitet, baut lediglich Stunden auf, die man an rein rechnerisch ca. 22 Tagen pro Jahr abbummeln kann. Dass sich das Jahresbruttoentgelt um 10 % reduziert, liegt hingegen in der Natur der Sache, da man nur noch verpflichtet ist, 90 % der Arbeitsstunden zu leisten.

--- End quote ---

So so.

- Angenommen, du verdienst 5.000 € im Monat bzw. 60.000 € im Jahr.
- Laut deiner eigenen Aussage bekommst du für 10% deines Jahresgehalts (also für 6.000 €) zusätzlich 22 freie Tage.
- Jeder dieser 22 freien Tage kostet dich also knapp 273 Euro (6.000 € / 22).

- Im Gegensatz dazu kostet dich ein "Zeit-statt-Geld"-Tag, genau wie du schreibst, das 7,8-fache deines Stundensatzes.
- Bei einem Gehalt von 5.000 € beträgt dein Stundensatz laut § 24 TVöD: 5.000 € / (4,348 * 39) = 29,49 €.
- Somit kostet dich ein "Zeit-statt-Geld"-Tag also nur 230 Euro (7,8 * 29,49 €).


Also hör bitte damit auf, ständig hanebüchenen Blödsinn zu posten!

--- End quote ---

Inwiefern trägt diese Vermischung zweier Sachverhalte auch nur ansatzweise dazu bei, deine vollumfänglich falsche Behauptung, der sog. "Zeit-statt-Geld-Tag" sei günstiger als unbezahlter Urlaub, zu untermauern?

Wer seine Arbeitszeit um 10 % kürzt, verdient 10 % weniger pro Jahr. Wer nur einzelne Tage unbezahlt wegbleibt, bekommt hingegen die Jahressonderzahlung nicht gekürzt. Keine Ahnung, wo hier dein Verständnisproblem liegt. Ich gehe im Übrigen davob aus, dass bei deinem Arbeitszeitmodell auch das Jahresgehalt um 10 % gekürzt wird.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version