Ihr macht den Fehler auf eine konkrete Regelung zu schauen und das rechtliche Konstrukt nicht abstrakt zu sehen.
Es geht darum, neue Konstrukte aufzunehmen, die es bisher nicht gab, welches immanent eine Rechtsunsicherheit beinhaltet, da die bisherigen Inhalte ausreichen ausgeurteilt sind.
Selbstredend sehe ich keine rechtlichen Probleme, aber man begibt sich unnötig auf möglicherweise wackeligen Boden und vor allem: auf elende Diskussionen auf betrieblicher Ebene (Fristen, Zusammenhang mit Urlaub, Zeitausgleich, etc.)
Aber so tickt Deutschland. Einfach ist schwierig.
Das rechtliche Konstrukt, zusätzliche freie Tage zu erkaufen - außerhalb vom Urlaub - tarifvertraglich festzuschreiben ist auch nicht neu, auch nicht im öffentlichen Dienst:
"Freizeit statt Geld" (§ 6a) im Tarifvertrag des Landes Hessen (TV-H) (dort kann man sich 2 freie Tage zusätzlich erkaufen, aus der JSZ)
Und les mal den Absatz 3 des § 6a:
(3) 1Freizeitausgleich, der nicht innerhalb des in Absatz 2 genannten Zeitraums in
Anspruch genommen wird, verfällt. 2Eine finanzielle Abgeltung des Freizeitausgleichs ist ausgeschlossenLeg mal den Entwurf (beim Bund veröffentlicht) der Tauschtage mal neben § 6a TV-H. Außer das die Hessen ne andere Berechnungsweise für den Kauf der Tage genommen haben und das die die Erstattung ausschließen (wie bei der VKA vorgesehen), findest Du da inhaltlich kaum Unterschiede. Die nennen das nur nicht Tauschtage, sondern Freizeitausgleich.
Die Regelung ist im TV-H seit 2021 in Kraft. Und auch in anderen Tarifverträgen gibt es tarifliche Freistellungstage die man sich erkaufen kann (z.B. Metallbranche, Deutsche Bahn).
auf elende Diskussionen auf betrieblicher Ebene (Fristen, Zusammenhang mit Urlaub, Zeitausgleich, etc.)
Nö, es gibt für diese Bereiche kaum Klagen. Nur im SuE-Bereich gab es ganze drei Klagen, da gings um die Frage "Darf man die Zulage kürzen, wenn der Beschäftigte am Tag der Freistellung krank ist". Mangels Regelung haben die Gerichte gesagt "JA". Daher hat man daraus jetzt gelernt und hat dies für die Tauschtage entsprechend direkt geregelt. Wie man das übrigens im § 10 TVöD auch für die Freizeitausgleiche aus dem Arbeitszeitkonto nach §10 geregelt hat.