Autor Thema: TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage  (Read 29969 times)

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Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
« Antwort #90 am: 18.07.2025 23:05 »
ok, "Preis" ist sicherlich nicht perfekt, aber bei "Minderbetrag" verstehen viele Leser nicht auf Anhieb was gemeint ist. Alternativvorschläge? "Abzugsbetrag"?

FearOfTheDuck

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Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
« Antwort #91 am: 19.07.2025 11:27 »
"Abzugsbetrag" wäre ok. Evtl. "Einkommenseinsatz" oder "Aufwendungsbetrag" oder einfach "Gegenwert"?

schnitzelesser

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Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
« Antwort #92 am: 19.07.2025 18:46 »
Man sollte auch nicht vergessen, dass eine Mindereinzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung die Rentenansprüche kürzt. Das betrifft also alle, deren Sonderzahlung min. teilweise die Rentenbeiträge erhöht.

Beispielrechnung für Entgeltgruppe 1, Entgeltstufe 1:

117 Euro Bruttolohn
ca. 120 Euro rentenversicherungspflichtiger Lohn
Angenommenes Jahresdurchschnittseinkommen für einen Rentenpunkt im Jahr 2026: 50.000
Entgangene Rentenpunkte durch einen Zeit-statt-Geld-Tag: 0,0024
Aktueller Wert Rentenpunkt: 40,79 Euro
Rentenausfall bei durchschnittlich 19,5 Jahren Altersrentenbezug als Barwert: 22,91 Euro brutto --> ca. 18 Euro netto.

Je genommenem Zeit-statt-Geld-Tag entgehen also beim niedrigsten Tabellenentgelt neben den ausgewiesenen 63,32 Euro Nettoentgelt auch nach heutigem Preisstand netto weitere 18 Euro bzw. zusätzliche 29 % durch eine niedrigere Rentenzahlung. Der Tag kostet netto also 81,32. Zzgl. VBL kann man dann schon wahrscheinlich von 85 bis 90 Euro netto sprechen.

Nebenbei: Im Rechner auf dieser Seite wird zudem überhaupt nicht dem Umstand Rechnung getragen, dass die Jahressonderzahlung für die Errechnung der Jahresbeiträge für die Sozialversicherung nicht einfach so wirkt, als ob sie in gleichen Teilen zu 1/12 ausgeschüttet würde, sondern halt möglicherweise teilweise durch die besondere Berechnungssystematik die Beitragsbemessungsgrenzen reißt, ohne dass das Gesamtjahresgehalt die Beitragsbemessungsgrenzen überschreitet.
« Last Edit: 19.07.2025 18:58 von schnitzelesser »

TVOEDAnwender

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Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
« Antwort #93 am: 20.07.2025 07:44 »
Man sollte auch nicht vergessen, dass eine Mindereinzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung die Rentenansprüche kürzt. Das betrifft also alle, deren Sonderzahlung min. teilweise die Rentenbeiträge erhöht.

Beispielrechnung für Entgeltgruppe 1, Entgeltstufe 1:

117 Euro Bruttolohn
ca. 120 Euro rentenversicherungspflichtiger Lohn
Angenommenes Jahresdurchschnittseinkommen für einen Rentenpunkt im Jahr 2026: 50.000
Entgangene Rentenpunkte durch einen Zeit-statt-Geld-Tag: 0,0024
Aktueller Wert Rentenpunkt: 40,79 Euro
Rentenausfall bei durchschnittlich 19,5 Jahren Altersrentenbezug als Barwert: 22,91 Euro brutto --> ca. 18 Euro netto.

Je genommenem Zeit-statt-Geld-Tag entgehen also beim niedrigsten Tabellenentgelt neben den ausgewiesenen 63,32 Euro Nettoentgelt auch nach heutigem Preisstand netto weitere 18 Euro bzw. zusätzliche 29 % durch eine niedrigere Rentenzahlung. Der Tag kostet netto also 81,32. Zzgl. VBL kann man dann schon wahrscheinlich von 85 bis 90 Euro netto sprechen.

Nebenbei: Im Rechner auf dieser Seite wird zudem überhaupt nicht dem Umstand Rechnung getragen, dass die Jahressonderzahlung für die Errechnung der Jahresbeiträge für die Sozialversicherung nicht einfach so wirkt, als ob sie in gleichen Teilen zu 1/12 ausgeschüttet würde, sondern halt möglicherweise teilweise durch die besondere Berechnungssystematik die Beitragsbemessungsgrenzen reißt, ohne dass das Gesamtjahresgehalt die Beitragsbemessungsgrenzen überschreitet.

18 Eur auf 19.5 Jahre ist weniger als 1 Eur im Jahr(!!!). Das ist doch nicht ernsthaft der Rede wert.
Da finde ich die Rentenverluste beim Fahrradleasing  viel gravierender.
« Last Edit: 20.07.2025 07:53 von TVOEDAnwender »

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Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
« Antwort #94 am: 20.07.2025 13:49 »
Man sollte auch nicht vergessen, dass eine Mindereinzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung die Rentenansprüche kürzt. Das betrifft also alle, deren Sonderzahlung min. teilweise die Rentenbeiträge erhöht.

Danke für den Hinweis! Wir haben das nun ergänzt:

"
Jeder Tauschtag mindert natürlich nicht nur Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, sondern führt auch zu etwas
geringeren Anwartschaften zur Rentenversicherung und Zusatzversorgung.
"

Zitat
Nebenbei: Im Rechner auf dieser Seite wird zudem überhaupt nicht dem Umstand Rechnung getragen, dass die Jahressonderzahlung für die Errechnung der Jahresbeiträge für die Sozialversicherung nicht einfach so wirkt, als ob sie in gleichen Teilen zu 1/12 ausgeschüttet würde, sondern halt möglicherweise teilweise durch die besondere Berechnungssystematik die Beitragsbemessungsgrenzen reißt, ohne dass das Gesamtjahresgehalt die Beitragsbemessungsgrenzen überschreitet.

Haben Sie ein Beispiel in welchem Szenario das auftritt?

schnitzelesser

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Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
« Antwort #95 am: 20.07.2025 15:17 »
18 Eur auf 19.5 Jahre ist weniger als 1 Eur im Jahr(!!!). Das ist doch nicht ernsthaft der Rede wert.
Da finde ich die Rentenverluste beim Fahrradleasing  viel gravierender.
Entweder man betrachtet die Kosten ganzheitlich oder man kann es auch gleich sein lassen. Ein Verlust, der unterm Strich quasi 50 % höher ist als das einfache Nettominderentgelt, ist zumindest nicht unerheblich, auch wenn er sich auf x Jahre aufteilt.

MoinMoin

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Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
« Antwort #96 am: 20.07.2025 15:58 »
18 Eur auf 19.5 Jahre ist weniger als 1 Eur im Jahr(!!!). Das ist doch nicht ernsthaft der Rede wert.
Da finde ich die Rentenverluste beim Fahrradleasing  viel gravierender.
Entweder man betrachtet die Kosten ganzheitlich oder man kann es auch gleich sein lassen. Ein Verlust, der unterm Strich quasi 50 % höher ist als das einfache Nettominderentgelt, ist zumindest nicht unerheblich, auch wenn er sich auf x Jahre aufteilt.
Absolut korrekt, dann sollte man aber entweder den Gesamtverlust oder den monatlich darstelle und nicht ein mix matsch.
Und du hast korrekterweise drauf hin gewiesen, dass man monatlich rund 10 Cent weniger Rente hat durch die Umwandlung.

schnitzelesser

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Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
« Antwort #97 am: 20.07.2025 16:10 »
Haben Sie ein Beispiel in welchem Szenario das auftritt?


schnitzelesser

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Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
« Antwort #98 am: 20.07.2025 16:13 »
18 Eur auf 19.5 Jahre ist weniger als 1 Eur im Jahr(!!!). Das ist doch nicht ernsthaft der Rede wert.
Da finde ich die Rentenverluste beim Fahrradleasing  viel gravierender.
Entweder man betrachtet die Kosten ganzheitlich oder man kann es auch gleich sein lassen. Ein Verlust, der unterm Strich quasi 50 % höher ist als das einfache Nettominderentgelt, ist zumindest nicht unerheblich, auch wenn er sich auf x Jahre aufteilt.
Absolut korrekt, dann sollte man aber entweder den Gesamtverlust oder den monatlich darstelle und nicht ein mix matsch.
Und du hast korrekterweise drauf hin gewiesen, dass man monatlich rund 10 Cent weniger Rente hat durch die Umwandlung.

Zumindest ich habe ja keinen "mix matsch" dargestellt, sondern die Gesamtsumme. Die Herunterrechnung auf einen Monatsbetrag hinsichtlich der Rente dient hingegen lediglich der Verunglimpfung.

TVOEDAnwender

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Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
« Antwort #99 am: 21.07.2025 14:03 »
Beide Sätze sagen haargenau dasselbe aus.

Wieder falsch.

Ein "Zeit-statt-Geld"-Tag kostet dich weniger als ein Urlaubstag, den du dir z.B. per Teilzeit "kaufst".

Nochmal das Thema aufgemacht, vielleicht habe ich einen Denkfehler, aber m.M. nach ist ein Tag unbezahlter Urlaub günstiger als die Umwandlung der JSZ in freie Tage:

Aber wenn ich einen Tag Arbeitsbefreiung bzw. SU ohne Bezüge nehme, wird mein Gehalt nach § 24 Abs. 3 Satz 1 TVöD gekürzt:

Zitat
8.6.1 Anspruch auf Entgelt für einen Teil des Monats

Besteht nicht für alle Tage eines Kalendermonats Anspruch auf Entgelt, so wird nur der "auf den Anspruchszeitraum" entfallende Teil gezahlt. Bei der Berechnung des anteiligen Entgelts werden die Kalendertage mit Anspruch auf Entgelt (nicht nur die tatsächlichen Arbeitstage) ins Verhältnis gesetzt zu der Zahl der Kalendertage des jeweiligen Kalendermonats (§ 24 Abs. 3 Satz 1 TVöD)[1]; eine Berechnungsformel "30 geteilt durch Anzahl der Kalendertage im Monat" haben die Tarifvertragsparteien nicht vereinbart. Demzufolge sind 30 bzw. 31, beim Februar entweder 28 oder 29 (Schaltjahr) Kalendertage zugrunde zu legen.

 
Praxis-Beispiel
Der Beschäftigte wird am 15.10.2018 neu eingestellt. Er hat Anspruch auf 17/31 des monatlichen Entgelts.

Der Anwendungsbereich des § 24 Abs. 3 Satz 1 TVöD erfasst nicht nur die Begründung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sondern auch die Fälle, in denen der Beschäftigten bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis für einen Teil des Kalendermonats keinen Entgeltanspruch hat. In Betracht kommen insoweit z. B. folgende Fallgestaltungen:

Ablauf der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (§ 22 TVöD),
Gewährung von Sonderurlaub unter Verzicht auf die Fortzahlung des Entgelts (§ 28 TVöD),
Gewährung von Arbeitsbefreiung unter Verzicht auf die Fortzahlung des Entgelts (§ 29 Abs. 3 Satz 2 TVöD),

Beginn der Mutterschutzfrist (§ 13 MuSchG),
Unberechtigtes Fernbleiben von der Arbeit
Zu beachten ist, dass § 24 Abs. 3 Satz 1 TVöD für die Berechnung eines Anspruchs auf Entgelt für nicht alle Tage eines Kalendermonats auf den jeweiligen Anspruchszeitraum des konkreten Monats abstellt und dabei pauschal auch die dabei auf Wochenenden fallenden Tage mit einbezieht. Diese Vorgehensweise kann sich je nach Lage der geleisteten Arbeitstage zu Gunsten oder auch zu Ungunsten des Arbeitnehmers auswirken[2].

 
Praxis-Beispiel
Eine Beschäftigte erhält vom 13.9.2021 bis 28.9.2021 12 Tage Sonderurlaub. In den Zeitraum des Sonderurlaubs fallen zwei ansonsten arbeitsfreie Wochenenden. Diese gelten aufgrund der pauschalierenden Regelung des § 24 Abs. 3 Satz 1 TVöD als ausgefallene Tage, so dass der Beschäftigten im September 14/30 des monatlichen Entgelts zustehen (12/30 für den Zeitraum vom 1.9.2021 bis 12.9.2021 sowie 2/30 für den Zeitraum vom 29.9.2021 bis 30.9.2021).

§ 24 Abs. 5 TVöD bestimmt, dass die aufgezeigte Berechnungsmethode auch Anwendung findet, wenn die Anspruchsvoraussetzungen für eine Zulage im Laufe eines Kalendermonats wegfallen.

 
Praxis-Beispiel
Dem Beschäftigten wurde vorübergehend eine höherwertige Tätigkeit übertragen, die Anspruch auf eine Zulage nach § 14 Abs. 3 TVöD begründet. Die Übertragung endet am 27.4.2018. Von der Zulage werden für April 27/30 ausbezahlt.
Quelle: Haufe

Beispiel:

Beschäftigter (VKA) in EG 5 Stufe 1, Vollzeit, 39 Stunden, 7,8 h tägliche Sollarbeitszeit (5 Tage-Woche), Basis: Tabellenentgelt ab 01.05.2026, Monat mit 31 Tagen:

Berechnung unbezahlter Urlaubstag nach § 29 (SU) oder § 28 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 24 Abs. 3 Satz 1 TVöD:

3.124,08 EUR / 31 Tage * 30 Tage = 3.023,30 EUR
Also kostet mich der Tag unbezahlter Sonderurlaub/Arbeitsbefreiung nach der bisherigen Regelung 100,78 EUR/brutto.

Berechnung eines Tauschtages:

3.124,08 EUR / 169,57 * 7,8 h = 143,70 EUR (Entspricht auch dem Wert der DBB Tabelle)

Der Vorteil bei den Tauschtagen ist jedoch, dass hierauf ein tarifvertraglicher Anspruch besteht. Das habe ich beim unbezahlten Sonderurlaub bzw. Arbeitsbefreiung natürlich nicht (vorliegen wichtiger Grund § 28 / begründeten Fällen ...kann gewährt werden, § 29 Abs. 3 Satz 2).

Aleksandra

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Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
« Antwort #100 am: 21.07.2025 15:11 »
würde zumindest zu den anderen Regelungen passen. Schauen wir zum Beispiel auf die Zuschläge bei der 42h Regel, stellen wir fest, dass die Zuschläge der 42h Option nur etwa halb so hoch sind wie die normalen Zuschläge (iirc).

Also:
- höhere Kosten für einen freien Tag als ohnehin tariflich geregelt und
- niedrigere Zulagen für Überstunden als ohnehin tariflich geregelt.

Da beides ohnehin für mich nicht infrage kommt, rege ich mich da auch nicht weiter drüber auf. Aber das ist an dieser Stelle schon ein echt fragwürdiges Verhandlungsergebnis für die Arbeitnehmerseite.
Reallohnverlust seit Dienstantritt: 2,33%
2022: Inflation 6,9% - Verdi 1,8%
2023: Inflation 5,9% - Verdi 0%
2024: Inflation 2,2% - Verdi 9,03%
2025: Inflation 2,4% - Verdi 3,00%
2026/7: Inflation 2,75% - Verdi 3,99%

Franz3

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Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
« Antwort #101 am: 21.07.2025 15:58 »
Ist das erste Jahr in dem eine Umwandlung der Jahressonderzahlung in freie Tage möglich ist nun 2026 (wie es im Einigungspapier steht) oder erst 2027 (wie es verdi schreibt)?

MoinMoin

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Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
« Antwort #102 am: 21.07.2025 16:21 »
2026 kriegste weniger JSZ, dafür 2027 die freien Tage.

Du zahlst erst und im Folge Jahre bekommste deine Tage.

So habe ich das verstanden.

MoinMoin

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Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
« Antwort #103 am: 21.07.2025 16:51 »
Beispiel:

Beschäftigter (VKA) in EG 5 Stufe 1, Vollzeit, 39 Stunden, 7,8 h tägliche Sollarbeitszeit (5 Tage-Woche), Basis: Tabellenentgelt ab 01.05.2026, Monat mit 31 Tagen:

Berechnung unbezahlter Urlaubstag nach § 29 (SU) oder § 28 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 24 Abs. 3 Satz 1 TVöD:

3.124,08 EUR / 31 Tage * 30 Tage = 3.023,30 EUR
Krass.
Besseres Beispiel:
nehmen wir September 2025 22 Arbeitstage 30 Kalendertage.
Er nimmt 21 Arbeitstage SU und erhält für den einen Arbeitstag dann 937,22€ ausgezahlt.

Ob das so im Sinne des Erfinders war.

BAT

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Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
« Antwort #104 am: 21.07.2025 17:54 »
Die Tauschtage sind ja nur drin, weil man sich an ein echtes Optionsmodell nicht rangetraut hat oder sich hierauf einigen konnte.