Besoldungsrunde 2025 Bund

Begonnen von Admin, 09.04.2025 14:18

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Blinkaa

Ich habe 7 Jahre bei einer abrechnenden Stelle (GZD) gearbeitet. Wenn die Bezügemitteilung eingestellt ist, ist der Rechnungslauf samt Vortag mit Korrekturtag ( was die Möglichkeit von Rückruf oder Abschlägen bereit hält) verstrichen.

Ein bereits zur Zahlung angewiesener Abrechnungslauf ( eingestellte Bezügemitteilung), der korrigiert wird ist mir nicht bekannt.

Ist auch nicht regulär vorgesehen.


xap

Wie viel Kauderwelsch will man ein einer Mitteilung unterbringen? BAV: Hold my beer. Was ist das für eine dämliche Meldung?

bebolus

Was sind wir nur für ein Hochtechnologieland. Unglaublich.. Ich hoffe fast, dass es ein Cyberangriff war.

Umzug 1

Aufgrund eines technischen Fehlers.... so ist der Verlautbarung zu entnehmen.

Kein Kommentar dazu.

emdy

Haha, mit Sicherheit werden die Zweimarkfufzich, die es im November zu früh gibt, dann im Dezember wieder abgezogen. Wenn es gegen die Belegschaft geht, sind wir ja ganz genau.

Organisator

Zitat von: OliverS in 18.10.2025 15:15
Könnte das damit zusammenhängen?:

https://www.bav.bund.de/DE/3_Dienstleistungen/03_Bezuegeservice/02_Besoldung/Informationen_Merkblaetter/17102025_Kundeninformation/17102025_Kundeninformation.html?nn=208580

Wer solche Sätze verfasst:

"Das bedeutet, dass nur für die Besoldungs- und Versorgungsempfängerinnen und -empfänger, für die eine rückwirkende Stammdatenerfassung/Stammdatenänderung (z.B. eine Beförderung etc.) vorgenommen wurde, eine Nachzahlung der Differenzbeträge für die Vormonate bis zum individuellen Rückrechenanstoß, maximal nach April 2025 erfolgt."

gehört in eine Schulung für verständliches Schreiben. Wer solche Mitteilungen freigibt, gehört versetzt.

Citee

Den Absatz danach finde ich noch grausamer:

Der fehlende Rückrechenanstoß auf Grundlage der Übertragung des Ergebnisses der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst auf die Bundesbesoldung und -versorgung (ausgenommen Amtsträgerinnen und Amtsträger) erfolgt für alle betroffenen Personalfälle wie geplant im Abrechnungsmonat Dezember 2025 und führt zur Nachzahlung der Differenzbeträge für den Zeitraum April - Oktober 2025 mit den Dezemberbezügen für die Personalfälle, für die kein Rückrechenanstoß aufgrund einer manuellen Erfassung im Abrechnungsmonat November erfolgt ist.

Das ist ein(!) Satz.

Aufgrund eines technischen Fehlers finde ich aber auch gut. Bei uns heißt das Büroversehen oder jemand ist mausgerutscht  :P

SwenTanortsch

Zitat von: Organisator in 20.10.2025 09:25
Zitat von: OliverS in 18.10.2025 15:15
Könnte das damit zusammenhängen?:

https://www.bav.bund.de/DE/3_Dienstleistungen/03_Bezuegeservice/02_Besoldung/Informationen_Merkblaetter/17102025_Kundeninformation/17102025_Kundeninformation.html?nn=208580

Wer solche Sätze verfasst:

"Das bedeutet, dass nur für die Besoldungs- und Versorgungsempfängerinnen und -empfänger, für die eine rückwirkende Stammdatenerfassung/Stammdatenänderung (z.B. eine Beförderung etc.) vorgenommen wurde, eine Nachzahlung der Differenzbeträge für die Vormonate bis zum individuellen Rückrechenanstoß, maximal nach April 2025 erfolgt."

gehört in eine Schulung für verständliches Schreiben. Wer solche Mitteilungen freigibt, gehört versetzt.

Ich fordere gemeinsam mit Bundesjogi einen Rückrechenanstoß für das Mexikospiel bei der WM 2018. Denn es liegt doch auf der Hand, dass wir das Spiel nur wegen eines technischen Fehlers verloren haben.

Knecht

Weiß man denn nun eigentlich, ob der Betrag der kurzzeitig eingestellten Bezügemitteilung ausgezahlt wird? Ich muss die Komplexität dieses Auszahlungsvorgangs wirklich maximal unterschätzen...

Durgi

das schreibt das BAV....trifft das fuer alle zu? Gibt es was vergleichbares bei der BVA auch?


Dobrindt, 12.01.2026:
,,[...] Die Besoldung spiegelt den Leistungsgedanken wider."

William Shakespeare – Julius Caesar, Akt I, Szene 2 (1599):
,,Das Auge sieht sich selbst nicht, als nur im Spiegel."

Bundesjogi

Zitat von: SwenTanortsch in 20.10.2025 11:06
Zitat von: Organisator in 20.10.2025 09:25
Zitat von: OliverS in 18.10.2025 15:15
Könnte das damit zusammenhängen?:

https://www.bav.bund.de/DE/3_Dienstleistungen/03_Bezuegeservice/02_Besoldung/Informationen_Merkblaetter/17102025_Kundeninformation/17102025_Kundeninformation.html?nn=208580

Wer solche Sätze verfasst:

"Das bedeutet, dass nur für die Besoldungs- und Versorgungsempfängerinnen und -empfänger, für die eine rückwirkende Stammdatenerfassung/Stammdatenänderung (z.B. eine Beförderung etc.) vorgenommen wurde, eine Nachzahlung der Differenzbeträge für die Vormonate bis zum individuellen Rückrechenanstoß, maximal nach April 2025 erfolgt."

gehört in eine Schulung für verständliches Schreiben. Wer solche Mitteilungen freigibt, gehört versetzt.

Ich fordere gemeinsam mit Bundesjogi einen Rückrechenanstoß für das Mexikospiel bei der WM 2018. Denn es liegt doch auf der Hand, dass wir das Spiel nur wegen eines technischen Fehlers verloren haben.
Dem stimme ich zu, auch wenn ich wohl eher nicht gemeint war...

bebolus

Zitat von: Bundesjogi in 20.10.2025 17:19
Zitat von: SwenTanortsch in 20.10.2025 11:06
Zitat von: Organisator in 20.10.2025 09:25
Zitat von: OliverS in 18.10.2025 15:15
Könnte das damit zusammenhängen?:

https://www.bav.bund.de/DE/3_Dienstleistungen/03_Bezuegeservice/02_Besoldung/Informationen_Merkblaetter/17102025_Kundeninformation/17102025_Kundeninformation.html?nn=208580

Wer solche Sätze verfasst:

"Das bedeutet, dass nur für die Besoldungs- und Versorgungsempfängerinnen und -empfänger, für die eine rückwirkende Stammdatenerfassung/Stammdatenänderung (z.B. eine Beförderung etc.) vorgenommen wurde, eine Nachzahlung der Differenzbeträge für die Vormonate bis zum individuellen Rückrechenanstoß, maximal nach April 2025 erfolgt."

gehört in eine Schulung für verständliches Schreiben. Wer solche Mitteilungen freigibt, gehört versetzt.

Ich fordere gemeinsam mit Bundesjogi einen Rückrechenanstoß für das Mexikospiel bei der WM 2018. Denn es liegt doch auf der Hand, dass wir das Spiel nur wegen eines technischen Fehlers verloren haben.
Dem stimme ich zu, auch wenn ich wohl eher nicht gemeint war...

OT vom Mod.. Naja..

SwenTanortsch

Zitat von: Bundesjogi in 20.10.2025 17:19
Zitat von: SwenTanortsch in 20.10.2025 11:06
Zitat von: Organisator in 20.10.2025 09:25
Zitat von: OliverS in 18.10.2025 15:15
Könnte das damit zusammenhängen?:

https://www.bav.bund.de/DE/3_Dienstleistungen/03_Bezuegeservice/02_Besoldung/Informationen_Merkblaetter/17102025_Kundeninformation/17102025_Kundeninformation.html?nn=208580

Wer solche Sätze verfasst:

"Das bedeutet, dass nur für die Besoldungs- und Versorgungsempfängerinnen und -empfänger, für die eine rückwirkende Stammdatenerfassung/Stammdatenänderung (z.B. eine Beförderung etc.) vorgenommen wurde, eine Nachzahlung der Differenzbeträge für die Vormonate bis zum individuellen Rückrechenanstoß, maximal nach April 2025 erfolgt."

gehört in eine Schulung für verständliches Schreiben. Wer solche Mitteilungen freigibt, gehört versetzt.

Ich fordere gemeinsam mit Bundesjogi einen Rückrechenanstoß für das Mexikospiel bei der WM 2018. Denn es liegt doch auf der Hand, dass wir das Spiel nur wegen eines technischen Fehlers verloren haben.
Dem stimme ich zu, auch wenn ich wohl eher nicht gemeint war...

Wen sollt ich sonst gemeint haben...

Umlauf

Zitat von: Durgi in 20.10.2025 11:16
das schreibt das BAV....trifft das fuer alle zu? Gibt es was vergleichbares bei der BVA auch?

Ja, ein ähnliches Schreiben gibt es auch vom BVA. Es wurde bei uns im Intranet eingestellt.
Es klingt etwas geschliffener und formuliert den Sachverhalt werbend positiv und erwähnt den Fehler nicht.

Es soll noch ein 2. Schreiben mit dem Fehler geben. Aber das wurde hier nicht veröffentlicht.

Ich vermute den Fehler beim K-PVS im ITZ.