Leitungsämter, Beförderungsstellen, Fachleitung in NRW

Begonnen von Dominic231, 13.04.2025 14:45

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Max_Muster

Zitat von: Tomb9680 in 17.03.2026 10:06Die Schulleitungen sitzen ja mit im gleichen Boot, vielleicht sollten die dann auch an dem Feuer beteiligt werden.

Das bezweifle ich in keiner Weise. Aber ein bisschen "zwingen" den auf uns ausgeübten Druck auch weiterzugeben werden wir - zumindest an unserer Schule - leider müssen, da unsere Leitung lieber aussitzt statt zu handeln.

LehrerInNRW

Zitat von: Oberstudiendirektor in 18.03.2026 18:38Die Schulleitungen sitzen in der Tat im gleichen Boot! Ich überspitze mal: Wenn alle Lehrer im höheren Dienst befördert werden wollen, fallen die A16er hinten herüber. Oder kommen die dann alle in die B-Besoldung?

Haben wir schon 1. April?

Auf so einen Blödsinn kann man auch nur am Gymnasium kommen.

Die Veränderungen für Lehrkräfte der Sekundarstufe I haben in wie weit Einfluss auf die Ämterlaufbahn an Gymnasien?

Richtig! Gar keinen!

Das fällt gar kein Oberstudiendirektor irgendwo rüber. Der wird wie schon immer und auch in Zukunft als 3. Amt der Laufbahn Oberstudiendirektor.

Wen irgendwo wer hinten runter fällt, sind das z.B. dies Stufenleitungen an Gesamtschulen und Realschulen, die in der Zukunft scheinbar weiterhin in A14 unterwegs sind, während exakt dieselbe Aufgabe am Gymnasium mit A15 besoldet wird.
Oder Schulleitungen an Grundschulen, die als Konrektoren den Job für A13Z machen werden oder als Leitung für A14.


Dominic231

Zitat von: LehrerInNRW in 21.03.2026 16:47Haben wir schon 1. April?

Auf so einen Blödsinn kann man auch nur am Gymnasium kommen.

Die Veränderungen für Lehrkräfte der Sekundarstufe I haben in wie weit Einfluss auf die Ämterlaufbahn an Gymnasien?

Richtig! Gar keinen!

Das fällt gar kein Oberstudiendirektor irgendwo rüber. Der wird wie schon immer und auch in Zukunft als 3. Amt der Laufbahn Oberstudiendirektor.

Wen irgendwo wer hinten runter fällt, sind das z.B. dies Stufenleitungen an Gesamtschulen und Realschulen, die in der Zukunft scheinbar weiterhin in A14 unterwegs sind, während exakt dieselbe Aufgabe am Gymnasium mit A15 besoldet wird.
Oder Schulleitungen an Grundschulen, die als Konrektoren den Job für A13Z machen werden oder als Leitung für A14.



Noch viel schlimmer fand ich, als sich der Philologenverband vor ein paar Jahren gegen die A13-Besoldung für Grundschullehrkräfte in NRW ausgesprochen hat. Ich bin zwar kein Grundschullehrer, aber da habe ich mich schon gefragt: Was sollen sie denn mit einem Masterabschluss verdienen? Was hat das miteinander zu tun? Und was stört sie eigentlich daran?
Vielleicht fehlt es hier ein wenig an sozialer Kompetenz und einem ausgeprägten Gerechtigkeitsempfinden.😬

SuperIngo

Sooo..
Das war es dann wohl!  >:(

https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/nw/nw-v-18-5108.pdf

Das ist ja ganz klasse.

Habe seit 2010 ein Amt mit massiver Mehrbelastung inne. Dann kam 2022 die Beförderung auf A13. Ohne Entlastungsstunden. Die Beförderungsurkunde kann dann in die Tonne, die tägliche Mehrarbeit bleibt, Stundenentlastung wird durch SL verweigert ( da hier das Land reagieren soll).

Ganz Klasse!!

Wehe, die Menschen im 1. Beförderungsamt A13 werden bewusst ausgespart 😞.

Wir haben 140 Kollegen und 1400 SuS an der Gesamtschule. Aber keinen A13 Koordinator als Gesamtschulrektor....!

Unbeantwortet:

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/marcus-optendrenk/fragen-antworten/frage-zum-1-befoerderungsamt-sek1-was-geschieht-mit-denjenigen-die-eine-revision-durchgefuehrt-haben-nach?pk_campaign=share-native&pk_source=native-share



Info zu einem Gesamtschulrektor A13 als Koordinator:

Koordinatorinnen und Koordinatoren

1 Ihnen werden besondere schulische Aufgaben im Sinne von § 2 Absatz 5 der Verordnung zur Ausführung des § 93 Absatz 2 SchulG (BASS 11-11 Nr. 1) übertragen. Die Verteilung von Sonderaufgaben durch die Lehrerkonferenz gemäß § 68 Absatz 3 Nr. 2 SchulG bleibt im Übrigen unberührt.

1.1 Ihnen können im Rahmen des (Beförderungs-)Amtes nach der Bes.Gr. A 13 LBesO insbesondere folgende Aufgaben übertragen werden:

- Planung, Aufbau und Verwaltung umfangreicher Sammlungen und Medieneinrichtungen,

- Planung und Durchführung der Berufsorientierung in der Schule,

- Planung und Durchführung besonderer Schulveranstaltungen und kleinerer Schulversuche,

- Koordination der Arbeit in einzelnen Fächern und Lernbereichen,

- Mitarbeit bei der Erstellung von Stunden-, Aufsichts- und Vertretungsplänen.

Chartsurfer

...von den Mittelbehörden (Bezirksregierungen) wird relativ offen kommuniziert, dass die Landesregierung dieses Thema in dieser Legislatur (Wahl 2027) nicht mehr anpacken wird.
Ferner sieht man es in der Landeshauptstadt wohl so, dass A13 für alle auch Zusatzaufgaben für alle bedeuten soll (auch wenn einem das relativ utopisch vorkommen mag), das Dienstrecht wird genau in diese Richtung weiterentwickelt. Das, was wenige vorher gegen Beförderung geleistet  haben, soll nun einfach auf alle "beordert" werden (mit der Gießkanne).

Max_Muster

Zitat von: Chartsurfer in 16.05.2026 20:32...von den Mittelbehörden (Bezirksregierungen) wird relativ offen kommuniziert, dass die Landesregierung dieses Thema in dieser Legislatur (Wahl 2027) nicht mehr anpacken wird.
Ferner sieht man es in der Landeshauptstadt wohl so, dass A13 für alle auch Zusatzaufgaben für alle bedeuten soll (auch wenn einem das relativ utopisch vorkommen mag), das Dienstrecht wird genau in diese Richtung weiterentwickelt. Das, was wenige vorher gegen Beförderung geleistet  haben, soll nun einfach auf alle "beordert" werden (mit der Gießkanne).

Das habe ich auch als Antwortschreiben auf meinen Widerspruch erhalten. Auf der anderen Seite erfüllen viele von uns "Lehrer:innen A13" exakt die Voraussetzungen und Aufgaben von Gesamtschulrektor:innen, vom Stundenaufwand zum Teil sogar mehr, die Revision ist ohnehin deckungsgleich.
Ich persönlich werde den Versuch unternehmen mein Amt in das Amt des Gesamtschulrektors zu überführen. Sollte das scheitern, dann werde ich meine Aufgaben, die ich seit 22 Jahren ausübe, zur Verfügung stellen. Bezahlt werde ich für die Betreuung der gesamten IT an unserer Schule ohnehin nur für die letzten 10 Jahre. Ich bin gespannt wer gewillt ist sich das Fachwissen anzueignen und hobbymäßig in etlichen Zusatzstunden diese Aufgabe zu übernehmen. Nachdem ich meine Schule gewechselt hatte ließ sich für mich kein Ersatz finden. Niemand wollte diese Position haben, nicht für eine Beförderungsstelle und nicht für Anrechnungsstunden.

LehrerInNRW

Die Revision für Rektoren ist eine andere als für normale Beförderungen.
Sie ist wesentlich umfangreicher.

Ich bin durch beide gegangen.
Die (Di-)Rektoren Revision war um einiges mehr an Vorbereitung.

Das ist ändert aber nichts an dem grundsätzlichen Blödsinn, der da gerade verzapft wird.

Max_Muster

Zitat von: LehrerInNRW in 17.05.2026 11:54Die Revision für Rektoren ist eine andere als für normale Beförderungen.
Sie ist wesentlich umfangreicher.

Ich bin durch beide gegangen.
Die (Di-)Rektoren Revision war um einiges mehr an Vorbereitung.

Das ist ändert aber nichts an dem grundsätzlichen Blödsinn, der da gerade verzapft wird.

Ich habe die Revision für das erste Beförderungsamt und dann die als stellvertretender Schulleiter gemacht. Die unterscheiden sich natürlich stark, schließlich sind es auch unterschiedliche Positionen.
Hast Du eine Revision zum Gesamtschulrektor gemacht? Woraus besteht sie?

LehrerInNRW

Die ist die selbe Revision wie für A15 Koordinatorenstellen. Ich habe sie nur bei Kollegen erlebt.

1 Stunde (+1 Stunde vorweg)
1 kollegiale Fallberatung
1 Teilkonferenzleitung
1 Prüfungskolloquium


Max_Muster

Zitat von: LehrerInNRW in 17.05.2026 21:35Die ist die selbe Revision wie für A15 Koordinatorenstellen. Ich habe sie nur bei Kollegen erlebt.

1 Stunde (+1 Stunde vorweg)
1 kollegiale Fallberatung
1 Teilkonferenzleitung
1 Prüfungskolloquium


Ich konnte einen Freund fragen nach der Revision zum Gesamtschulrektor.

Beim Gesamtschulrektor A13 sieht (sah?) die Revision so aus:

2 Stunden (zeigen + Besprechen mit SL)
1 Prüfungskolloquium (mit BezReg)

Entspricht also der Revision zum "Lehrer A13"

LehrerInNRW

Hab jetzt mal nachgelesen und muss mich korrigieren @Max.

Dann ist der einzige Unterschied, dass der Dezernent*in Teile des Bewerbungsverfahren begleitet.

Dann fehlen einem die Worte

Alurn

Dann möchte ich mich auch mal zu Wort melden. Ich bin "in der Tat" ein Koordinator als Gesamtschulrektor. Einer von den ca. 510 in NRW. Forciert hatte ich es nie, eine Funktionsstelle zu bekommen. Schulleitung und Schulaufsicht hatten es so eingerichtet, da ich der SL einen Teil der Arbeit abnehmen sollte. Mit der Bezeichnung konnte ich mir bisher nichts kaufen. Auch gab es wie bei anderen Beförderten im gehobenen Dienst bisher A13. Die Besonderheit liegt in der Stelle selbst. Sie besteht hälftig aus gehobenen und hälftig aus höherem Dienst.
 
Die Revision war leicht anders.Ich brauchte zunächst einen UB mit SL. Anschließende Reflexion und dann fertigte man einen Leistungsbericht an, der zur BezReg ging. Was folgte war ein kleiner Revisionstag mit dem Dezernenten. UB, Reflexion und schulfachliches Gespräch. Nach Ablauf der Probezeit gab es dann die Urkunde.
Größter Nachteil war immer die Bindung an die Schule. Normal Beförderte konnten die Schule mit ihrer Beförderung einfach wechseln.
Ich hoffe etwas Licht in die Sache gebracht zu haben.

Max_Muster

Zitat von: Alurn in 18.05.2026 19:03Dann möchte ich mich auch mal zu Wort melden. Ich bin "in der Tat" ein Koordinator als Gesamtschulrektor. Einer von den ca. 510 in NRW. Forciert hatte ich es nie, eine Funktionsstelle zu bekommen. Schulleitung und Schulaufsicht hatten es so eingerichtet, da ich der SL einen Teil der Arbeit abnehmen sollte. Mit der Bezeichnung konnte ich mir bisher nichts kaufen. Auch gab es wie bei anderen Beförderten im gehobenen Dienst bisher A13. Die Besonderheit liegt in der Stelle selbst. Sie besteht hälftig aus gehobenen und hälftig aus höherem Dienst.
 
Die Revision war leicht anders.Ich brauchte zunächst einen UB mit SL. Anschließende Reflexion und dann fertigte man einen Leistungsbericht an, der zur BezReg ging. Was folgte war ein kleiner Revisionstag mit dem Dezernenten. UB, Reflexion und schulfachliches Gespräch. Nach Ablauf der Probezeit gab es dann die Urkunde.
Größter Nachteil war immer die Bindung an die Schule. Normal Beförderte konnten die Schule mit ihrer Beförderung einfach wechseln.
Ich hoffe etwas Licht in die Sache gebracht zu haben.

Danke dir.
Es wird ja noch absurder, wenn.man bedenkt, dass Sek II Lehrer mit Funktionsstelle A14 erhalten. Davon gibt es bei uns an der Schule erstaunlich viele mit teils sehr fragwürdigen Aufgabenfeldern.
Ich neide es ihnen nicht, erwarte aber dass wir A13 Funktionsstelleninhaber:innen im Zuge der Anpassung gleich gestellt werden.

Chrisdus

Zitat von: Alurn in 18.05.2026 19:03Die Besonderheit liegt in der Stelle selbst. Sie besteht hälftig aus gehobenen und hälftig aus höherem Dienst.
 

Das ist eine interessante Aussage.
Es gibt keine Stellen, die dem ehemals gehobenen Dienst, jetzt Laufbahngruppe 2 erstes Eingangsamt, und dem ehemals höheren Dienst, jetzt Laufbahngruppe 2 zweites Eingangsamt, hälftig zugeordnet sind.

A13 war ein sogenanntes Verzahnungsamt, das sowohl als Endamt gehobener Dienst - Laufbahngruppe 2.1 - oder Einstiegsamt höherer Dienst - Laufbahngruppe 2.2 - diente. Wenn man mit A12 gestartet ist, bleibt man in der Laufbahngruppe 2.1 bei der Beförderderung nach A13, was auch entsprechend auf der Besoldungsmitteilung aufgeführt ist.

Die Art und Weise und Zuständigkeit bei der Revision sowie die dazu erforderlichen Leistungensfelder sind in den Beurteilungsrichtlinien (BASS 21-02 Nr. 2) 2018 grundsätzlich festgelegt worden. Dort kann man alles nachlesen.