Leitungsämter, Beförderungsstellen, Fachleitung in NRW

Begonnen von Dominic231, 13.04.2025 14:45

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Max_Muster

Zitat von: Tomb9680 in 17.03.2026 10:06Die Schulleitungen sitzen ja mit im gleichen Boot, vielleicht sollten die dann auch an dem Feuer beteiligt werden.

Das bezweifle ich in keiner Weise. Aber ein bisschen "zwingen" den auf uns ausgeübten Druck auch weiterzugeben werden wir - zumindest an unserer Schule - leider müssen, da unsere Leitung lieber aussitzt statt zu handeln.

LehrerInNRW

Zitat von: Oberstudiendirektor in 18.03.2026 18:38Die Schulleitungen sitzen in der Tat im gleichen Boot! Ich überspitze mal: Wenn alle Lehrer im höheren Dienst befördert werden wollen, fallen die A16er hinten herüber. Oder kommen die dann alle in die B-Besoldung?

Haben wir schon 1. April?

Auf so einen Blödsinn kann man auch nur am Gymnasium kommen.

Die Veränderungen für Lehrkräfte der Sekundarstufe I haben in wie weit Einfluss auf die Ämterlaufbahn an Gymnasien?

Richtig! Gar keinen!

Das fällt gar kein Oberstudiendirektor irgendwo rüber. Der wird wie schon immer und auch in Zukunft als 3. Amt der Laufbahn Oberstudiendirektor.

Wen irgendwo wer hinten runter fällt, sind das z.B. dies Stufenleitungen an Gesamtschulen und Realschulen, die in der Zukunft scheinbar weiterhin in A14 unterwegs sind, während exakt dieselbe Aufgabe am Gymnasium mit A15 besoldet wird.
Oder Schulleitungen an Grundschulen, die als Konrektoren den Job für A13Z machen werden oder als Leitung für A14.


Dominic231

Zitat von: LehrerInNRW in 21.03.2026 16:47Haben wir schon 1. April?

Auf so einen Blödsinn kann man auch nur am Gymnasium kommen.

Die Veränderungen für Lehrkräfte der Sekundarstufe I haben in wie weit Einfluss auf die Ämterlaufbahn an Gymnasien?

Richtig! Gar keinen!

Das fällt gar kein Oberstudiendirektor irgendwo rüber. Der wird wie schon immer und auch in Zukunft als 3. Amt der Laufbahn Oberstudiendirektor.

Wen irgendwo wer hinten runter fällt, sind das z.B. dies Stufenleitungen an Gesamtschulen und Realschulen, die in der Zukunft scheinbar weiterhin in A14 unterwegs sind, während exakt dieselbe Aufgabe am Gymnasium mit A15 besoldet wird.
Oder Schulleitungen an Grundschulen, die als Konrektoren den Job für A13Z machen werden oder als Leitung für A14.



Noch viel schlimmer fand ich, als sich der Philologenverband vor ein paar Jahren gegen die A13-Besoldung für Grundschullehrkräfte in NRW ausgesprochen hat. Ich bin zwar kein Grundschullehrer, aber da habe ich mich schon gefragt: Was sollen sie denn mit einem Masterabschluss verdienen? Was hat das miteinander zu tun? Und was stört sie eigentlich daran?
Vielleicht fehlt es hier ein wenig an sozialer Kompetenz und einem ausgeprägten Gerechtigkeitsempfinden.😬

SuperIngo

Sooo..
Das war es dann wohl!  >:(

https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/nw/nw-v-18-5108.pdf

Das ist ja ganz klasse.

Habe seit 2010 ein Amt mit massiver Mehrbelastung inne. Dann kam 2022 die Beförderung auf A13. Ohne Entlastungsstunden. Die Beförderungsurkunde kann dann in die Tonne, die tägliche Mehrarbeit bleibt, Stundenentlastung wird durch SL verweigert ( da hier das Land reagieren soll).

Ganz Klasse!!

Wehe, die Menschen im 1. Beförderungsamt A13 werden bewusst ausgespart 😞.

Wir haben 140 Kollegen und 1400 SuS an der Gesamtschule. Aber keinen A13 Koordinator als Gesamtschulrektor....!

Unbeantwortet:

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/marcus-optendrenk/fragen-antworten/frage-zum-1-befoerderungsamt-sek1-was-geschieht-mit-denjenigen-die-eine-revision-durchgefuehrt-haben-nach?pk_campaign=share-native&pk_source=native-share



Info zu einem Gesamtschulrektor A13 als Koordinator:

Koordinatorinnen und Koordinatoren

1 Ihnen werden besondere schulische Aufgaben im Sinne von § 2 Absatz 5 der Verordnung zur Ausführung des § 93 Absatz 2 SchulG (BASS 11-11 Nr. 1) übertragen. Die Verteilung von Sonderaufgaben durch die Lehrerkonferenz gemäß § 68 Absatz 3 Nr. 2 SchulG bleibt im Übrigen unberührt.

1.1 Ihnen können im Rahmen des (Beförderungs-)Amtes nach der Bes.Gr. A 13 LBesO insbesondere folgende Aufgaben übertragen werden:

- Planung, Aufbau und Verwaltung umfangreicher Sammlungen und Medieneinrichtungen,

- Planung und Durchführung der Berufsorientierung in der Schule,

- Planung und Durchführung besonderer Schulveranstaltungen und kleinerer Schulversuche,

- Koordination der Arbeit in einzelnen Fächern und Lernbereichen,

- Mitarbeit bei der Erstellung von Stunden-, Aufsichts- und Vertretungsplänen.