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Pflicht zur Stellenausschreibung nach Neubewertung einer Stelle - Stelleninhaber
MoinMoin:
--- Zitat von: Steffi am 17.04.2025 13:40 ---Ja, das ist auch bei uns so üblich und wird sogar seitens des PR gefordert. Ein "Schutzanspruch" ist mir nicht bekannt.
--- End quote ---
Doofe Frage:
Wie wird dieses Problem bei euch gelöst:
Da ist @EStein aus Bereich A mit den EG9b Tätigkeiten, die einen Zuwachs zur 9c Tätigkeiten hat.
Deiner Meinung nach muss es ausgeschrieben werden.
Der liebe Kollege Dumpfbacke mit EG8 bewirbt sich darauf. Ist als einziger Bewerber der Gewinner. Er bekommt die Tätigkeiten übertragen und macht dann vollumfänglich die 9c Tätigkeiten von @EStein.
Was passiert mit @Estein? Die Aufgaben von Dumpfbacke kann der AG ihm nicht übertragen, da sie nicht 9b sind.
Also muss der AG irgendwelche anderen 9b Tätigkeiten finden, die gerade freigeworden sind oder neue definieren.
Die dann jedoch abermals ausgeschrieben werden müssen, könnte ja sich jemand drauf bewerben Zugang zum öD und so weiter blabla.
Merkste schon, dass das nicht funktioniert.
Also die These, das Tätigkeitsänderungen immer neu ausgeschrieben werden müssen ist ein Märchen.
Tätigkeitsänderungen die zu einer Höhergruppierung führen müssen nicht öffentlich ausgeschrieben werden.
MoinMoin:
--- Zitat von: totoughtotame am 17.04.2025 14:45 ---Nein, den gibt es nicht. Umgekehrt ist es sogar so, dass es einen verfassungsrechtlich geschützten Anspruch auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern gibt (was auch Stellen für Tarifbeschäftigte beinhaltet). Es muss also auch grundsätzlich jedermann die Möglichkeit haben, sich auf eine neue Stelle bewerben zu können.
--- End quote ---
Fehler: Es ist keine neue Stelle! Es ist eine Tätigkeitszuwachs auf einer alten "Stelle".
Das klingt bei dir arg nach Beamten gedöns.
Wenn in einem Amt durch Umstrukturierung ein neue Arbeitsplatz entsteht, dann stimmt das.
--- Zitat --- Wenn es zu einer Anpassung im GVP gekommen und dies hier sogar offenbar besoldungsrelevant ist, muss diese neu ausgeschrieben werden. Ich kenne es sogar so, dass man ansonsten eine solche Ausschreibung einklagen könnte.
--- End quote ---
Wir sind im Arbeitsrecht und Tarifrecht.
Nicht im Beamtenrecht.
Also nix mit besoldungsrelevant.
Was für ein grandioser Scheiß wäre das, wenn man bei jedem Tätigkeitszuwachs der zu einer HG führt ausschreiben müsste.
[/quote]
Grundsätzlich könnte es also so sein, dass der bisherige Stelleninhaber an ein Bewerbungsverfahren teilnimmt und aus welchen Gründen auch immer unterliegt. Das kommt sehr selten, aber alle Jubeljahre einmal vor. Dann könnte man ganz theoretisch bei Angestellten das Arbeitsverhältnis beenden,[/quote]
Oh Backe! Nein!
Du redest verdammt viel Unfug, was mit Arbeitsrecht nicht viel gemein hat.
Du behauptest ernsthaft, dass wenn ein AG einem AN die Tätigkeiten ohne Not wegnimmt, dass er dann eine betriebsbedingte Kündigung machen könnte.
Geiler Bullshit.
--- Zitat --- was aber nie passieren wird, sondern der Betroffene müsste neue Aufgaben bekommen. Bei Angestellten ist das insofern spannend, als dass diese nicht einfach versetzt werden können,
--- End quote ---
Nächste falsche Aussage!
Auch Angestellte können nach belieben versetzt werden, (sofern sie einzelvertraglich nicht was anderes vereinbart haben)
und zwar quer durch die Kommune und nur wenn der Arbeitsortes sich ändert ist man anzuhören.
--- Zitat ---sondern dass nur mit deren Zustimmung passiert.
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Ein Tätigkeitsänderung, die mit einer Herab oder Heraufgruppierung zusammenfällt kann nur einvernehmlich erfolgen. Aber ansonsten bedarf es da keine Zustimmung.
Und wenn innerhalb der Dienststelle passiert(so wie hier) dann ist es keine Versetzung!
--- Zitat --- Da das Ganze insofern alles gar nicht so unkompliziert ist, wird eine Personalstelle einen Teufel tun und den Stelleninhaber nicht einfach auf seiner Stelle belassen.
--- End quote ---
Aber der Stelleninhaber muss sich nicht bewerben!
Was macht denn da der Arme verbamtete Personaler, der die Paragraphen nicht kennt.
Also NEIN Tätigkeitsänderungen die zu einer HG führen müssen nicht öffentlich ausgeschrieben werden.
Das ist für mich solange Unsinn, solange ich nicht ein erfolgreiches Urteil hierzu finde.
BAT:
Danke für die Aufklärung, Moin Moin.
Aber warum sind wir nicht im Beamtenrecht? Ich denke, jede Verwaltung wird auch Beamte haben, die sich bei Ausschreibung auf diese Stelle bewerben könnte. Es sei denn, an der Besoldungsgruppe ändert sich nichts?
MoinMoin:
Wie kommst du darauf, dass jeder Stelle mit einem Beamten besetzt werden muss?
Und wir sind hier im Tarifrechtsforum.
Und es ging um die Tätigkeitsänderung eines Angestellten.
BAT:
Nicht besetzt, ausgeschrieben.
Bitte deutlich lesen.
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