Gut, dann passe ich. Und gebe Dir Recht.
(kann mir aber weiterhin nicht erklären, warum man bei "passenden" Stellen nicht für Beamte ausschreibt oder ausschreiben sollte)
Können kann man alles, müssen muss man nichts und Sinn macht es doch nur, wenn man komplett neu besetzt oder jemanden die höherwertigen Tätigkeiten auf der Stelle, auf der er sitzt nicht, zutraut.
Absoluter Unverständlich ist es zu glauben, dass man grundsätzlich Ausschreiben sollte, weil sich irgendwelche Tätigkeiten erweitern/verändern.
Und das sich Beamte da auf eine Stelle einklagen könnten und den TBler von der Stelle schubsen könnten.
Aber umgekehrt gilt auch, dass der AN es nicht verhindern kann, wenn der AG das macht.
Aber es gibt auch keine Rechtsvorschrift im Arbeitsrecht, die den AG dazu zwingt es zu machen.
Und das war eigentlich das Thema hier im Thread.