Autor Thema: Pflicht zur Stellenausschreibung nach Neubewertung einer Stelle - Stelleninhaber  (Read 3183 times)

oberhaeo

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Hmmm ... interessant, interessant ...

Damit meine ich eigentlich nicht die Beantwortung der Frage des TE, sondern Eure Interaktion ... :)

Na gut ... zurück zum Thema. Was passiert eigentlich mit all den Fallkonstellationen ... bitte passt genau auf, denn es ist "fall"entscheidend ... wenn in China ein Sack Reis umfällt?

#duck´und wegrenn´# :)

Habt Euch lieb ... :)

KlammeKassen

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DU fängst ja wieder mit dem konkreten Sachverhalt an.

Natürlich ist das Beamtenrecht betroffen, solange man im Betrieb Beamte hat. Wegen des Grundsatzes der sparsamen Haushaltsführung ist zu prüfen, ob es bei einer entsprechenden Besoldungsgruppe - im Gegensatz zur Entgeltgruppe - evtl. keine höhere Gruppe gegeben hätte.

Beamtenrecht ist insofern IMMER betroffen, und sei es nur bei einer kurzen Gedankenführung wie zum o. g. Vergleich.

Wenn wir auf Sparsamkeit gehen, sollte der Arbeitgeber wohl nur Beamte einstellen. Das Brutto ist deutlich höher und die Sozialabgaben deutlich höher bei den Angestellten.

Problematisch ist dann natürlich nur die Pension (und ggf. vorher schon die Zuführung zu den Rückstellungen hierfür) = Aufwand; aber Zahlungswirksamkeit ja erst später.

Ideal wären also Beamte, die am besten unmittelbar vor der Pension diese Welt verlassen  ??? - wenn man es überspitzt mit der Sparsamkeit ausdrücken möchte

BAT

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Es ist beim ganzen Personalkörper ständig auf Sparsamkeit zu achten. Sei es bei Einstellung/ Ernennung, Beförderung/ Höhergruppierung - Ausschreibung oder auch Verrentung.

MoinMoin

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Richtig und wer rechnen kann ist im Vorteil.
Die Rechnung habe ich dir aufgezeigt.
Davon ab:
Und wir sind damit immer noch nicht im Beamtenrecht oder in der Situation, dass ein Beamter sich einklagen könnte.

BAT

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Gut, dann passe ich. Und gebe Dir Recht.

(kann mir aber weiterhin nicht erklären, warum man bei "passenden" Stellen nicht für Beamte ausschreibt oder ausschreiben sollte)

MoinMoin

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Gut, dann passe ich. Und gebe Dir Recht.

(kann mir aber weiterhin nicht erklären, warum man bei "passenden" Stellen nicht für Beamte ausschreibt oder ausschreiben sollte)
Können kann man alles, müssen muss man nichts und Sinn macht es doch nur, wenn man komplett neu besetzt oder jemanden die höherwertigen Tätigkeiten auf der Stelle, auf der er sitzt nicht, zutraut.

Absoluter Unverständlich ist es zu glauben, dass man grundsätzlich Ausschreiben sollte, weil sich irgendwelche Tätigkeiten erweitern/verändern.
Und das sich Beamte da auf eine Stelle einklagen könnten und den TBler von der Stelle schubsen könnten.

Aber umgekehrt gilt auch, dass der AN es nicht verhindern kann, wenn der AG das macht.
Aber es gibt auch keine Rechtsvorschrift im Arbeitsrecht, die den AG dazu zwingt es zu machen.
Und das war eigentlich das Thema hier im Thread.


BAT

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Klär mich auf. Ich habe es noch nie erlebt, dass Verwaltungsstellen bei uns im Hause nur für Beschäftigte ausgeschrieben wurden.

Das ist bei uns eigentlich der ganz normale Standard.

Ich bezog mich hierauf. Auf das ganz normale Ausschreibungsverfahren.