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Erfahrungen mit Arbeitsplatzüberprüfung – von EG 10 Richtung EG 11/12?

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TVOEDAnwender:

--- Zitat ---Entgeldgruppe
--- End quote ---
Bitte, bitte mit zwei t schreiben. Ich bekomme sonst Augenkrebs!

NelsonMuntz:

--- Zitat von: TVOEDAnwender am 06.08.2025 09:42 ---
--- Zitat ---Entgeldgruppe
--- End quote ---
Bitte, bitte mit zwei t schreiben. Ich bekomme sonst Augenkrebs!

--- End quote ---

Wenn das Dein einzigstes Problem ist ;) ;) ;)

MoinMoin:

--- Zitat von: C4H4N1 am 05.08.2025 12:41 ---Vielen Dank für die Rückmeldung – das hilft mir weiter, auch wenn es natürlich ernüchternd ist.

Mir war tatsächlich nicht bewusst, dass die Personalstelle einen solchen Antrag komplett ignorieren kann, selbst wenn er durch die direkte Vorgesetzte fachlich unterstützt wird. Dass die Stelle also gar nicht verpflichtet ist, überhaupt zu prüfen, überrascht mich dann doch.

Ich habe mir MoinMoins Beitrag noch mal durchgelesen – wenn ich es richtig verstehe, bedeutet das konkret:
   1.   Selbst eine Rechtsmeinung zur Eingruppierung bilden, idealerweise mit Unterstützung (z. B. durch den Personalrat, eine Gewerkschaft oder einen Fachanwalt).
   2.   Die korrekte Eingruppierung schriftlich geltend machen, also konkret das Entgelt der höheren EG einfordern.
   3.   Wenn das abgelehnt oder ignoriert wird: Eingruppierungsfeststellungsklage beim Arbeitsgericht.

Ist das so korrekt?
Und falls ja – habt ihr Erfahrung, wie erfolgversprechend das Ganze ist, wenn kein Ingenieurabschluss vorliegt, aber die Aufgaben und Projektverantwortung deutlich über EG 10 hinausgehen?



Ergänzend zur Situation:
Mir wurde nun inoffiziell angeboten, dass ich eines der anspruchsvollen Projekte übernehmen könnte – unter dem Deckmantel, dass ich dabei nur einen langzeitkranken Kollegen vertrete, der das Projekt sonst machen würde. Dafür würde es dann eine Zulage für die Dauer der Vertretung geben.

Problem an der Sache:
Wir sind ein Team mit 12 Mitarbeitenden – alle in EG 12, nur ich bin noch in EG 10. Und wir haben eigentlich immer anspruchsvolle Projekte, es ist nicht nur „mal eine Ausnahme“.
Ich wäre grundsätzlich nicht unzufrieden mit EG 10, aber ich möchte dann auch keine Aufgaben dauerhaft übernehmen, die nachweislich EG 11 oder EG 12 entsprechen – egal, unter welchem Vorwand. Das Problem ist
ist und bleibt einfach die genauen Anforderungen. Ich habe auch kein Gerichtsurteil gefunden welche besagt das ist mit EG10, das ist mit EG11 usw. Bei uns fangen Ingenieure ohne Erfahrung in EG11 an und kommen automatisch nach 3 Jahren in die EG12 unabhängig davon welche Aufgaben die wahrnehmen.

Ich habe zunehmend das Gefühl, dass hier bewusst gemauert wird – und dass sachliche Bewertung und persönliche Sympathie leider nicht klar getrennt werden.

Danke euch für weiteren Input! Ich bin für jeden Hinweis dankbar, wie man sich hier klug positionieren kann – auch ohne direkt mit juristischem Geschütz aufzufahren.

--- End quote ---
Wenn man qualifiziert darlegen kann, warum man eine andere Rechtsmeinung bzgl. der EG hat als der AG, dann fordert man und muss dann leider Klagen, wenn der AG mauert.

Alternative
Man fordert und sucht sich einen neuen Job, soll doch der Personaler, AG, Vorgesetzte sich mal mit den Kräften des Marktes auseinandersetzen und durch Schmerz lernen.
Solange die aber keinen Notstand sehen wollen und nicht persönlich für den Notstand verantwortlich gemacht werden, spüren sie auch nicht den Schmerz.

Bei uns wurde es gelernt, dass man für Mitarbeiter die man halten will auch alles tariflich mögliche gemacht wird, solange der Personaler damit seinen Arsch an der Wand bekommt und keine Angst vor nem Rechnungshof haben muss.
Und da ist uU dein Vorgesetzte in der Pflicht, den Schaden der durch den Wegfall deiner Arbeitskraft entsteht in Grossen Lettern dem Personalern und deren Vorgestzten klar zu machen und deutlich zu machen, dass sie dann dafür verantwortlich sind, wenn der vermeitbare Schaden entsteht.

Jeuni:

--- Zitat von: MoinMoin am 06.08.2025 10:42 ---
--- Zitat von: C4H4N1 am 05.08.2025 12:41 ---Vielen Dank für die Rückmeldung – das hilft mir weiter, auch wenn es natürlich ernüchternd ist.

Mir war tatsächlich nicht bewusst, dass die Personalstelle einen solchen Antrag komplett ignorieren kann, selbst wenn er durch die direkte Vorgesetzte fachlich unterstützt wird. Dass die Stelle also gar nicht verpflichtet ist, überhaupt zu prüfen, überrascht mich dann doch.

Ich habe mir MoinMoins Beitrag noch mal durchgelesen – wenn ich es richtig verstehe, bedeutet das konkret:
   1.   Selbst eine Rechtsmeinung zur Eingruppierung bilden, idealerweise mit Unterstützung (z. B. durch den Personalrat, eine Gewerkschaft oder einen Fachanwalt).
   2.   Die korrekte Eingruppierung schriftlich geltend machen, also konkret das Entgelt der höheren EG einfordern.
   3.   Wenn das abgelehnt oder ignoriert wird: Eingruppierungsfeststellungsklage beim Arbeitsgericht.

Ist das so korrekt?
Und falls ja – habt ihr Erfahrung, wie erfolgversprechend das Ganze ist, wenn kein Ingenieurabschluss vorliegt, aber die Aufgaben und Projektverantwortung deutlich über EG 10 hinausgehen?



Ergänzend zur Situation:
Mir wurde nun inoffiziell angeboten, dass ich eines der anspruchsvollen Projekte übernehmen könnte – unter dem Deckmantel, dass ich dabei nur einen langzeitkranken Kollegen vertrete, der das Projekt sonst machen würde. Dafür würde es dann eine Zulage für die Dauer der Vertretung geben.

Problem an der Sache:
Wir sind ein Team mit 12 Mitarbeitenden – alle in EG 12, nur ich bin noch in EG 10. Und wir haben eigentlich immer anspruchsvolle Projekte, es ist nicht nur „mal eine Ausnahme“.
Ich wäre grundsätzlich nicht unzufrieden mit EG 10, aber ich möchte dann auch keine Aufgaben dauerhaft übernehmen, die nachweislich EG 11 oder EG 12 entsprechen – egal, unter welchem Vorwand. Das Problem ist
ist und bleibt einfach die genauen Anforderungen. Ich habe auch kein Gerichtsurteil gefunden welche besagt das ist mit EG10, das ist mit EG11 usw. Bei uns fangen Ingenieure ohne Erfahrung in EG11 an und kommen automatisch nach 3 Jahren in die EG12 unabhängig davon welche Aufgaben die wahrnehmen.

Ich habe zunehmend das Gefühl, dass hier bewusst gemauert wird – und dass sachliche Bewertung und persönliche Sympathie leider nicht klar getrennt werden.

Danke euch für weiteren Input! Ich bin für jeden Hinweis dankbar, wie man sich hier klug positionieren kann – auch ohne direkt mit juristischem Geschütz aufzufahren.

--- End quote ---
Wenn man qualifiziert darlegen kann, warum man eine andere Rechtsmeinung bzgl. der EG hat als der AG, dann fordert man und muss dann leider Klagen, wenn der AG mauert.

Alternative
Man fordert und sucht sich einen neuen Job, soll doch der Personaler, AG, Vorgesetzte sich mal mit den Kräften des Marktes auseinandersetzen und durch Schmerz lernen.
Solange die aber keinen Notstand sehen wollen und nicht persönlich für den Notstand verantwortlich gemacht werden, spüren sie auch nicht den Schmerz.

Bei uns wurde es gelernt, dass man für Mitarbeiter die man halten will auch alles tariflich mögliche gemacht wird, solange der Personaler damit seinen Arsch an der Wand bekommt und keine Angst vor nem Rechnungshof haben muss.
Und da ist uU dein Vorgesetzte in der Pflicht, den Schaden der durch den Wegfall deiner Arbeitskraft entsteht in Grossen Lettern dem Personalern und deren Vorgestzten klar zu machen und deutlich zu machen, dass sie dann dafür verantwortlich sind, wenn der vermeitbare Schaden entsteht.

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Genau so!

Deswegen sage ich ja: Man muss den "Leuten" das klar machen und das eindringlich. Und davor sollte man sich nicht scheuen sondern es als Chance sehen seine (berechtigte) Meinung durchzusetzen.

C4H4N1:
Vielen Dank für die vielen hilfreichen Beiträge hier – ich habe einiges mitgenommen und möchte auch kurz meine Erfahrungen teilen.

Man versucht natürlich seinen Arbeitgeber nicht zu verklagen. Zumal es an der wirksamen Übertragung durch die Personalstelle scheitert. Anderseits habe ich gelesen das auch höherwertige aufgaben stillschweigend übertragen werden können (Konkludent).
Ich hatte bei meinem jetzigen Arbeitgeber schon einmal gekündigt, weil ich beruflich keine Perspektive mehr gesehen habe. Es ging damals um den Sprung von EG 9b auf EG 10, was trotz meiner tatsächlichen Tätigkeiten lange blockiert wurde. Ich hatte bereits einen anderen Job in Aussicht und wollte wechseln.

Am Ende habe ich meine Kündigung aber zurückgezogen, weil sich meine Kolleg:innen für mich stark gemacht haben und bei meinen Vorgesetzten deutlich geworden sind. Auch weil mir die Arbeit grundsätzlich Spaß macht, bin ich geblieben – mit der Hoffnung auf eine faire Lösung.

Was ich in dem Zusammenhang allerdings nicht nachvollziehen kann: Ich habe nach der internen Qualifikation einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben, als technischer Sachbearbeiter mit Ingenieurstätigkeiten – eingruppiert in EG 10. Damals hieß es noch, das sei kaum möglich ohne Ingenieurabschluss, da sei bei 9b Schluss. Jetzt wird mir aber nicht offengelegt, auf welcher Grundlage ich höhergruppiert wurde. Auch ob ich eventuell als „sonstiger Beschäftigter“ nach TV-L eingruppiert bin, wird mir nicht erklärt. Die Transparenz fehlt komplett.

Zusätzlich läuft bei uns einiges nicht korrekt ab. Aus Personalakten werden z. B. Führungszeugnisse entfernt, mit der (inoffiziellen) Begründung, sie seien „zu positiv“ formuliert. Das schafft natürlich Misstrauen, besonders wenn man sich weiterentwickeln oder intern bewerben möchte. Solche Dinge sollten im öffentlichen Dienst nicht passieren.

Und noch kurz bezüglich der Tätigkeitsmerkmale bei Ingenieurstellen:
Ich sehe das ganz ähnlich – viele der Tätigkeitsmerkmale im TV-L sind stark auf Vermessung oder Planung ausgelegt. In der Praxis ist das aber oft nicht realistisch abgrenzbar. Wir führen z. B. Straßenbaumaßnahmen vor Ort aus, steuern und überwachen Bauleistungen – also Aufgaben, die nach HOAI im höheren Schwierigkeitsgrad eingeordnet werden. Leider lassen sich solche Tätigkeiten nicht klar in Schubladen stecken, was die Bewertung zusätzlich erschwert.

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