Autor Thema: Neuer TVöD 2025 - Auszahlung  (Read 27954 times)

TVOEDAnwender

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Antw:Neuer TVöD 2025 - Auszahlung
« Antwort #15 am: 11.07.2025 14:56 »
Es ist am Ende des Tages noch viel witziger und einfacher: Die Arbeitgeber könnten - wenn Sie wollten - schon lange die neuen Entgelte (und Entgeltbestandteile die erhöht worden sind) auszahlen. Auch wenn die Änderungstarifverträge noch nicht unter Dach und Fach sind. Das geht rechtlich gefahrlos ganz locker, in dem man ein oder zwei Sätze unter die Entgeltabrechnungen schreibt, z.B.: "Die Entgelterhöhung erfolgt unter dem Vorbehalt der späteren tariflichen Regelung gemäß dem Einigungspapier zur Einkommensrunde 2025 Bund und Kommunen (VKA). Eine endgültige Rechtsgrundlage liegt derzeit noch nicht vor. Eine Rückforderung ist vorbehalten. Ein Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) kann in diesem Fall nicht geltend gemacht werden."
Man WILL das aber nicht, da man die Auszahlung der erhöhten Entgelte immer noch gut als Druckmittel in den Redaktionsverhandlungen nutzen kann.

So denke ich mir das eigentlich auch. Kann mich nicht entsinnen, dass es schonmal solange gedauert hat.
Aber warum braucht man denn Druckmittel in den Redaktionsverhandlungen wenn die Tarifverhandlungen abgeschlossen sind?

Weil in den sog. Redaktionsverhandlungen immer nochmal was nachverhandelt wird (meistens kleiner Details) - und zwar historisch schon immer von beiden Seiten. Im Einigungspapier sind ja einige Dinge, die man auslegen kann, da man im Einigungspapier ja nicht schon einen konkreten Änderungstext ausformuliert hat. So ist ja zB die Frage der Berechnung der Umwandlung (erkaufen) von bis zu 3 freien Tage aus der JSZ interpretierfähig. Oder auch die Arbeitgeber kamen ja jetzt um die Ecke, dass die Übernahmeregelung für Azubis erst wieder ab 1.1.26 in Kraft treten soll, obwohl dies nicht im Einigungspapier so steht (da steht: "Im Übrigen wird die bisherige Regelung des § 16a TVAöD wieder in Kraft gesetzt." - vom 1.1.2026 steht da nix).
Die VKA versucht halt hintenrum Dinge, die geeint sind, teilweise wieder einzufangen oder zu vewässern. Versuchen die Gewerkschaften natürlich auch - nur andersrum. Und da wird die Kohle als Druckmittel von der AG-Seite genutzt. Klappt ja wunderbar - wie man an der Aufregung auch hier im Forum merkt.

TVOEDAnwender

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Antw:Neuer TVöD 2025 - Auszahlung
« Antwort #16 am: 11.07.2025 14:59 »
P.S. Die Tarifverhandlungen sind rein rechtlich tatsächlich erst abgeschlossen, wenn die Tinte unter den Änderungstarifverträgen trocken ist. Auch die Redaktionsverhandlungen sind noch VERHANDLUNGEN.

BAT

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Antw:Neuer TVöD 2025 - Auszahlung
« Antwort #17 am: 11.07.2025 17:48 »
Der Auszahlungszeitpunkt ist doch recht nebensächlich.

Wenn mein Verhandlungspartner argumentiert, dass er mehr Geld braucht, weil das Brot so teuer geworden ist, dann aber offensichtlich Monate Zeit hat bis zur Auszahlung, ist sein Argument schlicht nicht valide und unbeachtlich in einer Verhandlung.

AlterSchwedeMUC

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Antw:Neuer TVöD 2025 - Auszahlung
« Antwort #18 am: 11.07.2025 18:58 »
Alternativ könnte man sich auch die Frage stellen, wer den größten Nutzen von der verzögerten Auszahlung hat?

Ob das wohl die Kommunen sind, die für die zurückgelegten Gelder entweder Zinsen kassieren, oder wenigstens keine zusätzlichen Zinsen für weitere Kredite aufnehmen müßen?

Oder sind es die Gewerkschaften, der Mitglieder mit der aktuellen Situation nicht wirklich glücklich sind?

Wer mehr von der Verzögerung profitiert, dürfte klar sein.

SozPädBW

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Antw:Neuer TVöD 2025 - Auszahlung
« Antwort #19 am: 11.07.2025 23:11 »
Muss man die Ausschlussfrist in diesem Falle auch beachten und innerhalb der 6 Monate den Anspruch geltend machen? Gesetzt den Fall, die Redaktionsverhandlungen enden im November. Wird dann nur rückwirkend ab April nachbezahlt, wenn man den Anspruch gegenüber der Dienststelle geltend gemacht hat?

TVOEDAnwender

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Antw:Neuer TVöD 2025 - Auszahlung
« Antwort #20 am: 12.07.2025 17:15 »
Muss man die Ausschlussfrist in diesem Falle auch beachten und innerhalb der 6 Monate den Anspruch geltend machen? Gesetzt den Fall, die Redaktionsverhandlungen enden im November. Wird dann nur rückwirkend ab April nachbezahlt, wenn man den Anspruch gegenüber der Dienststelle geltend gemacht hat?
Die Fälligkeit der (erhöhten) Entgelte entsteht erst dann, wenn die Änderungstarifverträge wirksam sind. Auch wenn sie rückwirkend in Kraft treten. Also wenn die ÄTV im November erst unterschrieben sind, würde erst dann die Ausschlussfrist starten, da die Nachtzahlungen erst mit den Novemberentgelten fällig ist.


TVOEDAnwender

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Antw:Neuer TVöD 2025 - Auszahlung
« Antwort #22 am: 13.07.2025 10:08 »
Gelöscht.

BAT

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Antw:Neuer TVöD 2025 - Auszahlung
« Antwort #23 am: 14.07.2025 10:42 »
Unsere Hausmitteilung:

die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes für den Bereich des Bundes und der Kommunen haben sich am 6. April 2025 auf einen Tarifabschluss verständigt. Seit dem 19. Juni 2025 laufen die abschließenden Redaktionsverhandlungen.

In den bisherigen Verhandlungsrunden über die genaue juristische Ausformulierung des neuen Tarifvertrages konnte bisher keine abschließende Einigung erzielt werden.

Erst wenn die Verhandlungen abgeschlossen sind und der Tarifvertrag unterschrieben ist, können die Entgelte technisch eingepflegt und rückwirkend zum 1. April 2025 ausgezahlt werden. Daher kann die Auszahlung der erhöhten Entgelte bis auf Weiteres noch nicht erfolgen.

Sobald uns nähere Informationen vorliegen, werden wir diese umgehend veröffentlichen.

TVOEDAnwender

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Antw:Neuer TVöD 2025 - Auszahlung
« Antwort #24 am: 14.07.2025 11:01 »
Hier übrigens mal ein Vergleich bis ins Jahr 2010 zurück, wie lange es zwischen Einigungspapier und Abschluss Redaktionsverhandlungen so im Schnitt dauert:

TVöD 2025: Einigung 06.04.2027, Ende Redaktionsverhandlungen noch offen
TVöD 2023: Einigung 22.04.2023, Ende Redaktionsverhandlungen 06.07.2023, also auch rund 3 Monate – ist nur keinem aufgefallen, da durch den sofort gültigen TV-IAP sofort die Inflationsprämie gezahlt wurde
SuE 2022: Einigung 18.05.2023, Ende Redaktionsverhandlungen 30.08.2022: rund 3 Monate
TVöD 2020: Einigung 25.10.2020, Ende Redaktionsverhandlungen: 04.03.2021 rund 6 Monate (!) – ist nur keinem aufgefallen, da die Erhöhung erst zum 01.04.2021 kam
TVöD 2018: Einigung 18.04.2018, Ende Redaktionsverhandlungen: 19.7.2018 – rund 3 Monate
TVöD 2016: Einigung 29.04.2016, Ende Redaktionsverhandlungen:  13. Oktober 2016 – jedoch wegen Einführung der neuen EGO ab 2017
TVöD 2014: hier war man mal wirklich flott: Einigung 01.04.2014, Ende Redaktionsverhandlungen:  20.05.2014, etwas mehr als 1,5 Monate
TVöD 2012: Einigung 31.03.2012, Ende Redaktionsverhandlungen: 03.08.2012 – rund 4 Monate
TVöD 2010: Einigung 27.02.2010, Ende Redaktionsverhandlungen: 17.05.2010 – auch rund 3 Monate

Wenn man also noch diesen Monat fertig würde, wäre man eigentlich genau wieder im normalen Durchschnitt.

RehAnimaTör

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Antw:Neuer TVöD 2025 - Auszahlung
« Antwort #25 am: 14.07.2025 12:00 »
Richtig !! Der normale Durchschnitt !! Und darum kommt dieses Land auch nicht mehr voran ...

TVOEDAnwender

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Antw:Neuer TVöD 2025 - Auszahlung
« Antwort #26 am: 14.07.2025 12:25 »
Richtig !! Der normale Durchschnitt !! Und darum kommt dieses Land auch nicht mehr voran ...

Die Dauer zwischen Einigung und Redaktionsverhandlungen sind ja nicht das Problem. Problem ist eher das Verhalten der Arbeitgeber, dass Sie die Auszahlungen erst dann starten/freigeben, wenn die Redaktionsverhandlungen abgeschlossen sind. Das ist unnötig und wird nur als Druckmittel von der AG-Seite genutzt:


Es ist am Ende des Tages noch viel witziger und einfacher: Die Arbeitgeber könnten - wenn Sie wollten - schon lange die neuen Entgelte (und Entgeltbestandteile die erhöht worden sind) auszahlen. Auch wenn die Änderungstarifverträge noch nicht unter Dach und Fach sind. Das geht rechtlich gefahrlos ganz locker, in dem man ein oder zwei Sätze unter die Entgeltabrechnungen schreibt, z.B.: "Die Entgelterhöhung erfolgt unter dem Vorbehalt der späteren tariflichen Regelung gemäß dem Einigungspapier zur Einkommensrunde 2025 Bund und Kommunen (VKA). Eine endgültige Rechtsgrundlage liegt derzeit noch nicht vor. Eine Rückforderung ist vorbehalten. Ein Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) kann in diesem Fall nicht geltend gemacht werden."
Man WILL das aber nicht, da man die Auszahlung der erhöhten Entgelte immer noch gut als Druckmittel in den Redaktionsverhandlungen nutzen kann.

Aleksandra

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Antw:Neuer TVöD 2025 - Auszahlung
« Antwort #27 am: 14.07.2025 14:43 »
Meine Rede!

Was soll sich da eigentlich schwierig gestalten? Dachte steht alles fest
manchmal sitze ich da auch ne ganze Weile vor einem Satz und weiß nicht, kommt da jetzt ein Komma hin oder nicht.

"Juristische Feinheiten"

Nicht, dass ein böser Jurist der Arbeitnehmerseite noch reinschreibt, dass sich das Gehalt um 3,0 % erhöht und das schon im Januar.
Da muss genau aufgepasst werden, was da gedruckt wird.

Geht bestimmt auch um die Formulierungen mit dieser "doppelten Freiwilligkeit" der drei aufstockbaren Stunden
Da ist durchaus was dran. Dennoch: An der Höhe meines Grundgehaltes ändert sich rein gar nichts. Mir stehen seit dem 01.04. 3% mehr Gehalt zu. Das ist nicht kompliziert zu rechnen und da kann man auch keine Spitzfindigkeiten hineininterpretieren.

Ich bin zum Glück auf die Extrakohle nicht angewiesen, von daher habe ich prinzipiell kein Problem damit zu warten. Aber irgendwie nervt es mich dann doch, einfach weil es so dämlich ist.
Die Entgelttabellen sind fix und kömnten rein theoretisch direkt nach Ende der Tarifverhandlungen eingepflegt werden. Die Tarifrunde endete Anfang April. Da wäre ausreichend Zeit gewesen, die neuen Entgelttabellen zu aktualisieren, so dass das Geld schon Ende April korrekt auf die Konten der Beschäftigten überwiesen wird.

Es fehlt hier einfach der Wille. Ich finde das muss man auch so klar benennen. Die dargebotenen Ausreden lasse ich da nicht gelten.
Reallohnverlust seit Dienstantritt: 2,33%
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vish

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Antw:Neuer TVöD 2025 - Auszahlung
« Antwort #28 am: 14.07.2025 17:04 »
Ich habe auch mal in meine Historie geschaut. Für die Tarifrunden 2016 und 2018 gab es jeweils im April eine Einigung mit rückwirkender Änderung jeweils zum 01.03.
Ausgezahlt wurde im Bund dann erst im September.

Bei den Tarifrunden danach 2020 und 2023 ist das nicht aufgefallen aufgrund der Nullrunden und späteren Erhöhungen erst in den Folgejahren.

DerTechniker

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