Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Umwandlung von Teilen der Jahressonderzahlung ab 2026 - gilt das auch für den SuE?
Vielen Dank!
Als einfache Merkformel gilt wohl:
hast Du 90 % JSZ kannst Du nicht umwandeln
hast Du 85 % JSZ kannst Du umwandeln
Gut und einfach zusammengefasst. Hier noch einmal etwas ausführlicher:
Im Regelfall gilt:
Wenn du in einer kommunalen Kindertageseinrichtung oder einem Jugendamt als Sozialarbeiter*in tätig bist, fällst du in der Regel unter den Besonderen Teil „Verwaltung“ (BT-V). In diesem Fall erhältst du die Jahressonderzahlung in Höhe von 85 % und diese in freie Zeit umwandeln.
Arbeitest du hingegen beispielsweise als Erzieherin oder Sozialarbeiterin in einem kommunalen Krankenhaus oder in einem kommunalen Kinder- und Jugendheim (stationäre Jugendhilfe), fällst du unter die Bestimmungen des Besonderen Teils „Krankenhäuser“ (BT-K) bzw. „Besondere Einrichtungen“ (BT-B). In diesen Fällen bekommst du eine Jahressonderzahlung in Höhe von 90 %, kannst aber diese dann nicht in freie Zeit umwandeln.