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Erwartungshaltung Urteil zur amtsangemessenen Alimentation
HochlebederVorgang:
--- Zitat von: Rollo83 am 12.05.2025 13:53 ---
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 12.05.2025 13:35 ---
--- Zitat von: Rollo83 am 12.05.2025 12:28 ---da die aA auch in 5 (und mehr) Jahren nicht umgesetzt ist egal in welcher Art und Weise
--- End quote ---
"I think there is a world market for maybe five computers".
--- Zitat von: Rollo83 am 12.05.2025 12:28 ---aber das hat die letzten Jahrzehnte auch niemanden gestört
--- End quote ---
1.) Die Besoldung hat sich im Laufe der Jahrzehnte signifikant verschlechtert. Beispiel: Früher bekam ein A16 das 4,13-fache des Durchschnittseinkommens, heute nur noch das 2,31-fache.
2.) Der Spielraum der Besoldungsgesetzgeber war früher deutlich größer. Beispiel: Damals war unter anderem das Mindestabstandsgebot noch nicht so konkret ausformuliert wie heute.
--- End quote ---
Das ist alles schön und gut, das ist sicherlich korrekt und ich will das gar nicht abstreiten aber es interessiert einfach keine … und es wird auch die nächsten Jahre keine … interessieren. Davon bin ich fest überzeugt und würde jede Wette ein gegen das wir in 1, 3 und auch 5 Jahren KEINE aA mit passendem Abstandsgebot haben.
--- End quote ---
Was wollen Sie jetzt zur Diskussion beitragen? Soll hier keiner mehr seine Erwartung äußern dürfen?
Floki:
--- Zitat von: HochlebederVorgang am 12.05.2025 14:46 ---
--- Zitat von: Rollo83 am 12.05.2025 13:53 ---
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 12.05.2025 13:35 ---
--- Zitat von: Rollo83 am 12.05.2025 12:28 ---da die aA auch in 5 (und mehr) Jahren nicht umgesetzt ist egal in welcher Art und Weise
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"I think there is a world market for maybe five computers".
--- Zitat von: Rollo83 am 12.05.2025 12:28 ---aber das hat die letzten Jahrzehnte auch niemanden gestört
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1.) Die Besoldung hat sich im Laufe der Jahrzehnte signifikant verschlechtert. Beispiel: Früher bekam ein A16 das 4,13-fache des Durchschnittseinkommens, heute nur noch das 2,31-fache.
2.) Der Spielraum der Besoldungsgesetzgeber war früher deutlich größer. Beispiel: Damals war unter anderem das Mindestabstandsgebot noch nicht so konkret ausformuliert wie heute.
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Das ist alles schön und gut, das ist sicherlich korrekt und ich will das gar nicht abstreiten aber es interessiert einfach keine … und es wird auch die nächsten Jahre keine … interessieren. Davon bin ich fest überzeugt und würde jede Wette ein gegen das wir in 1, 3 und auch 5 Jahren KEINE aA mit passendem Abstandsgebot haben.
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Was wollen Sie jetzt zur Diskussion beitragen? Soll hier keiner mehr seine Erwartung äußern dürfen?
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Hat er ja nicht gesagt, oder? Und die Erwartung, dass sich auf absehbare Zeit nichts ändert, ist doch auch völlig legitim.
Rollo83:
--- Zitat von: HochlebederVorgang am 12.05.2025 14:46 ---
--- Zitat von: Rollo83 am 12.05.2025 13:53 ---
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 12.05.2025 13:35 ---
--- Zitat von: Rollo83 am 12.05.2025 12:28 ---da die aA auch in 5 (und mehr) Jahren nicht umgesetzt ist egal in welcher Art und Weise
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"I think there is a world market for maybe five computers".
--- Zitat von: Rollo83 am 12.05.2025 12:28 ---aber das hat die letzten Jahrzehnte auch niemanden gestört
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1.) Die Besoldung hat sich im Laufe der Jahrzehnte signifikant verschlechtert. Beispiel: Früher bekam ein A16 das 4,13-fache des Durchschnittseinkommens, heute nur noch das 2,31-fache.
2.) Der Spielraum der Besoldungsgesetzgeber war früher deutlich größer. Beispiel: Damals war unter anderem das Mindestabstandsgebot noch nicht so konkret ausformuliert wie heute.
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Das ist alles schön und gut, das ist sicherlich korrekt und ich will das gar nicht abstreiten aber es interessiert einfach keine … und es wird auch die nächsten Jahre keine … interessieren. Davon bin ich fest überzeugt und würde jede Wette ein gegen das wir in 1, 3 und auch 5 Jahren KEINE aA mit passendem Abstandsgebot haben.
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Was wollen Sie jetzt zur Diskussion beitragen? Soll hier keiner mehr seine Erwartung äußern dürfen?
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Hier darf natürlich jeder seine Erwartungen teilen und ich begrüße das natürlich weil ich es selber interessant finde aber ich darf doch wohl meine Meinung zu den jeweiligen Erwartungen kund tun.
Ich denke das 80% hier im Forum die gleiche Meinung und Erwartung haben wie ich nämlich das genau gar nix passiert.
waynetology:
Ich habe nur die ersten drei Seiten gelesen, da wir uns mal wieder fernab vom ursprünglichen Thema bewegen.
Ich möchte Euch aber gerne meine Erwartungen nennen, die nach einer kurzen Erklärung, meiner Meinung nach, verständlich sind.
Ich bin A8 besoldet, Verheiratet und habe 3 Kinder. Ich Wohne in einem Gebiet der Mietstufe 4. Wir leben zur Miete, die dank eines langen Mietverhältnisses günstig ist. Meine Frau befindet sich in Elternzeit und erhält den Mindestsatz.
Wir haben eine Bekannte (nennen wir sie Petra) die ebenfalls 3 Kinder hat, verheiratet ist und auch in der Mietstufe 4 lebt. Die nette Dame ist Arbeitsuchend und das schon ihr leben lang.
Wir leben in einer Wohnung, wo sich meine beiden jüngsten Kinder ein Zimmer teilen. Petra wohnt in einem Haus, in dem jedes Kind ein eigenes Zimmer hat. Wir könnten uns ein gleichwertiges Haus nicht zur Miete leisten, da die Preise bei ca. 2000 Euro lägen.
Haus kaufen? Ginge vielleicht, dank Förderungen der NRW Bank, bis zu einem Preis von 300000Euro. Das Problem ist, dieses Haus zu finden.
Unser Lebensstandard ist vermeintlich gleich, wobei ich nicht sagen kann, ob Petra auch Gelder spart, was wir jedoch tun, wenn auch nicht viel.
Ich möchte hierzu nicht viel mehr sagen, ich denke aber das dies ausreicht.
Ich erwarte von einem neuen Gesetz, dass dieser Umstand geändert wird. Mir ist egal wie viel Geld ich mehr bekomme, es kann aber nicht sein, dass eine Familie die Bürgergeld bezieht bessergestellt ist.
Schade ist, dass der Anteil der im mD befindenden Beamten hier nichts schreiben.
PS: Wir haben jetzt Kinderzuschlag beantragt, die Aussichten darauf sind wohl sehr gut. So könnten wir zumindest die KiTa gebühren einsparen, die sowieso eine absolute Frechheit sind.
Warzenharry:
Deine Situation wird sehr häufig vorkommen, wenn nicht gar die Regel sein und ich finde deine Erwartungshaltung völlig gerechtfertigt.
Jetzt stellen wir uns die Situation mal mit zwei Kindern und Mietstufe zwei vor. Jene würden noch nicht mal einen AEZ bekommen. Es würde sich also für jene gar nichts ändern. Sie würden keinen Cent mehr bekommen. Auch das wird sehr oft vorkommen.
Von daher sind die bisher angedachten Entwürfe eigentlich fernab jeder gerechten Lösung.
Die Frage ist also nur, wann begreift der Dienstheer das, bzw. wann ist der Dienstheer gewillt dieser Situation Abhilfe zu schaffen ODER ABER, wann haut das BVerfG dazwischen und sorgt dafür, dass es nicht mehr so ist, dass jene Familien nicht bessergestellt sind als vergleichbare BG Familien.
Die Zeit wird es zeigen.
Es wird jedoch immer interessanter, wie der Dienstheer die immer größere Zeitspanne von 2021 an bis, wer weiß wann gedenkt zu kompensieren. Rückwirkend ein Doppelverdiener Modell einzuführen und sich so etwaiger Kompensationszahlungen zu entziehen dürfte m.M.n. als noch rechts-/ verfassungswidriger darstellen als die zukünftige Auslegung der Besoldungssystematik.
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