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Erwartungshaltung Urteil zur amtsangemessenen Alimentation
BVerfGBeliever:
--- Zitat von: MoinMoin am 21.05.2025 12:09 ---Das ist halt meine Erwartung an die Urteile-> Herstellung der amtsangemessenen Alimentation primär via mehr Geld für Menschen mit Kinder.
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Nope, denn wie man dir schon 453967-mal erläutert hat, muss die amtsangemessene Alimentation (i) die Funktion, (ii) die Verantwortung, (iii) die Aufgaben sowie (iv) die persönliche Qualifikation des Beamten widerspiegeln..
Knecht:
--- Zitat von: lotsch am 21.05.2025 12:28 ---Davon erwarte ich einiges:
https://www.vhdt.de/index.php/news/amtsangemessene-alimentation-wie-21-mai-2025-18-20-uhr-bundesarbeitsgericht
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Wird sicher spannend, nur ändern wird es wie üblich nichts. Hier muss man immer erst an die Wand fahren, bevor man den Tunnel macht.
MoinMoin:
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 21.05.2025 12:59 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 21.05.2025 12:09 ---Das ist halt meine Erwartung an die Urteile-> Herstellung der amtsangemessenen Alimentation primär via mehr Geld für Menschen mit Kinder.
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Nope, denn wie man dir schon 453967-mal erläutert hat, muss die amtsangemessene Alimentation (i) die Funktion, (ii) die Verantwortung, (iii) die Aufgaben sowie (iv) die persönliche Qualifikation des Beamten widerspiegeln..
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Wo hätte ich etwas anderes behauptet? Und inwiefern wird das verändert durch eine Anhebung des Kindergeldes?
Wie ich dir schon 453968-mal erläutert habe:
Wenn pro Kind 100€ netto mehr Kindergeld gezahlt wird, dann muss die Grundbesoldung / Kinderzuschlag des niedrigsten Beamten nicht mehr so stark angehoben werden, um diese Kriterium: Abstand zur Grundsicherung zu überschreiten und ab dem dritten Kind kann um 100€ der notwendige Kinderzuschlag gesenkt werden. Und das ist natürlich unabhängig von der Grundbesoldung.
Oder wird bei der Berechnung das Kindergeld nicht betrachtet?
Das die anderen Prüfkriterien davon unbenommen sind ist mir bewusst und das wegen der anderen Prüfkriterien die Grundbesoldung mindestens linear über alle Besoldungen steigen muss, widerspreche ich doch auch nicht.
Bruce Springsteen:
--- Zitat von: BWBoy am 21.05.2025 12:09 ---Also kennst du den mtD nicht, und den mD im Bereich Vollzugsdienst ebenfalls nicht. Dann wäre das ja geklärt.
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Was genau ist da "geklärt"?! Gar nichts. Natürlich kann ich zwischen technischen- und nichttechnischen Dienst unterscheiden. Mein Bruder ist übrigens im Vollzugsdienst. Ich war u.a SAZ 8er bei der BW. Und jetzt? Ändert auch daran nichts..
--- Zitat von: BWBoy am 21.05.2025 12:09 ---Nur weil es in deinem Bereich so war, ist es längst nicht überall so. Ein bisschen Blick über den Tellerrand täte gut.
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Das sagt auch keiner, dass es in allen Bereichen so ist. Bspw. Hauptfeldwebel bei der BW. Natürlich können die bspw. als Spezialkraft mehr "tragen" als der A8, der im Gericht nur die Akten von A nach B schleppt, das ist mir schon klar. ;) Trotzdem ändert es nichts daran, dass die unterschiedlichen "Dienste" (einfacher, mittlerer, gehobener und höherer Dienst) entsprechend Verantwortung und Qualifikation getrennt werden und entsprechendes "tragen" bzw. "stützen" müssen. Entsprechend werden sie auch entlohnt..
--- Zitat von: BWBoy am 21.05.2025 12:09 ---Zudem gibt es zwischen Führungsaufgaben und Tippse noch ganz viel dazwischen
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Auch das bestreitet niemand. Soll ja auch welche im mittleren Dienst geben, die freiwillig Führungsaufgaben aufnehmen und sich wundern, warum nichts voran geht.. bspw. weil sie so über eine Zeit voll ausgenutzt aber halt nicht entlohnt werden.
BVerfGBeliever:
--- Zitat von: MoinMoin am 21.05.2025 13:28 ---Wo hätte ich etwas anderes behauptet? Und inwiefern wird das verändert durch eine Anhebung des Kindergeldes?
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1.) Was in aller Welt veranlasst dich zu der Annahme, das Kindergeld werde demnächst signifikant erhöht (losgelöst von der Frage, ob man dies sinnvoll fände oder nicht)? Hast du davon etwas im Koalitionsvertrag gelesen? Ich jedenfalls nicht. Und genau wie Nelson geschrieben hat: Wenn hoffentlich die neue Regierung demnächst aus Karlsruhe dazu gezwungen wird, uns endlich wieder verfasssungsgemäß zu besolden, glaubst du wirklich, sie hat danach noch große "Lust", auch noch das Kindergeld zu erhöhen, insbesondere angesichts der genannten finanziellen Dimensionen?
2.) Ich hatte dir bereits detailliert vorgerechnet, dass selbst eine (zum aktuellen Zeitpunkt völlig unrealistische!) exorbitante Erhöhung des Kindergeldes einen deutlich geringeren Effekt auf die amtsangemessene Besoldung hätte als immer wieder fälschlicherweise von dir behauptet..
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