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Erwartungshaltung Urteil zur amtsangemessenen Alimentation
Rollo83:
--- Zitat von: HochlebederVorgang am 21.05.2025 20:49 ---Es wird nicht besser hier… Ich verstehe auch nicht, was einige dazu motiviert hier schlichtweg groben Unfug zu verbreiten und dabei mehr über sich persönlich preiszugeben, als ihnen vielleicht lieb ist…
--- End quote ---
Ich hoffe das ist nicht auf mich bezogen und meine Ironie kam zum Vorschein.
Ich hab aber manchmal das Gefühl der ein oder andere baut sein ganzen Leben auf dem Kindergeld auf und ohne dieses würde man quasi verhungern.
NelsonMuntz:
--- Zitat von: Rollo83 am 21.05.2025 21:31 ---
--- Zitat von: HochlebederVorgang am 21.05.2025 20:49 ---Es wird nicht besser hier… Ich verstehe auch nicht, was einige dazu motiviert hier schlichtweg groben Unfug zu verbreiten und dabei mehr über sich persönlich preiszugeben, als ihnen vielleicht lieb ist…
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Ich hoffe das ist nicht auf mich bezogen und meine Ironie kam zum Vorschein.
Ich hab aber manchmal das Gefühl der ein oder andere baut sein ganzen Leben auf dem Kindergeld auf und ohne dieses würde man quasi verhungern.
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Das ist natürlich genauso Unfug wie die These (oder sogar Rechtslage!), ein Beamter hätte in jedem Falle Anspruch auf Besoldung in einer Dimension, die ihm eine Vollversorgung einer (ihm dienenden) Ehefrau und zwei Kindern ermöglicht - unabhängig davon, ob diese existieren oder nicht.
Die verfassungsrechtlichen Besoldungsregeln beruhen auf einer gesellschaftlichen Realität, in der Frauen kein Konto haben oder einer Arbeit nachgehen durften, sofern der Ehemann nicht zustimmte. Ferner bestand eine Beischlafspflicht, die auch unter Anwendung von Gewalt eingefordert werden durfte. Das war(!) die Lebenswirklichkeit vor 80 Jahren, welche sich in der Besoldung bis heute zumindest verfassungsrechlich weiter manifestiert.
Für die "Kinderproblematik" der ersten beiden Kinder ließe sich ein überdimensionierter Anstieg der Grundbesoldung faktisch und effizient über eben jene Kindergelderhöhung vermeiden. Denn ja: Ein A8er Single ohne Kinder ist NICHT(!) armutsgefährdet und muss auch nicht auf den Bürgergeldempfänger eindreschen. Ferner bleibt die für den Beamten exklusive Vollversorgung für das dritte Kind dadurch völlig unberührt.
Meine Erwartung ist also, dass der Gesetzgeber die notwendige und gebotene Alimentation der Beamten gewährleistet, aber dabei auch den sich veränderten gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten Rechnung trägt. Die 50er sind Geschichte!
HochlebederVorgang:
--- Zitat von: Rollo83 am 21.05.2025 21:31 ---
--- Zitat von: HochlebederVorgang am 21.05.2025 20:49 ---Es wird nicht besser hier… Ich verstehe auch nicht, was einige dazu motiviert hier schlichtweg groben Unfug zu verbreiten und dabei mehr über sich persönlich preiszugeben, als ihnen vielleicht lieb ist…
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Ich hoffe das ist nicht auf mich bezogen und meine Ironie kam zum Vorschein.
Ich hab aber manchmal das Gefühl der ein oder andere baut sein ganzen Leben auf dem Kindergeld auf und ohne dieses würde man quasi verhungern.
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Es geht dabei um die verfassungsrechtlich gebotene Freistellung des Existenzminimums des Kindes, siehe auch Rentenonkel. Der zweite Satz offenbart erneut, dass dies offenbar nicht verstanden wurde. Insoweit ist dort kein Raum, etwas als Ironie aufzufassen.
HochlebederVorgang:
--- Zitat von: NelsonMuntz am 21.05.2025 22:11 ---
--- Zitat von: Rollo83 am 21.05.2025 21:31 ---
--- Zitat von: HochlebederVorgang am 21.05.2025 20:49 ---Es wird nicht besser hier… Ich verstehe auch nicht, was einige dazu motiviert hier schlichtweg groben Unfug zu verbreiten und dabei mehr über sich persönlich preiszugeben, als ihnen vielleicht lieb ist…
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Ich hoffe das ist nicht auf mich bezogen und meine Ironie kam zum Vorschein.
Ich hab aber manchmal das Gefühl der ein oder andere baut sein ganzen Leben auf dem Kindergeld auf und ohne dieses würde man quasi verhungern.
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Das ist natürlich genauso Unfug wie die These (oder sogar Rechtslage!), ein Beamter hätte in jedem Falle Anspruch auf Besoldung in einer Dimension, die ihm eine Vollversorgung einer (ihm dienenden) Ehefrau und zwei Kindern ermöglicht - unabhängig davon, ob diese existieren oder nicht.
Die verfassungsrechtlichen Besoldungsregeln beruhen auf einer gesellschaftlichen Realität, in der Frauen kein Konto haben oder einer Arbeit nachgehen durften, sofern der Ehemann nicht zustimmte. Ferner bestand eine Beischlafspflicht, die auch unter Anwendung von Gewalt eingefordert werden durfte. Das war(!) die Lebenswirklichkeit vor 80 Jahren, welche sich in der Besoldung bis heute zumindest verfassungsrechlich weiter manifestiert.
Für die "Kinderproblematik" der ersten beiden Kinder ließe sich ein überdimensionierter Anstieg der Grundbesoldung faktisch und effizient über eben jene Kindergelderhöhung vermeiden. Denn ja: Ein A8er Single ohne Kinder ist NICHT(!) armutsgefährdet und muss auch nicht auf den Bürgergeldempfänger eindreschen. Ferner bleibt die für den Beamten exklusive Vollversorgung für das dritte Kind dadurch völlig unberührt.
Meine Erwartung ist also, dass der Gesetzgeber die notwendige und gebotene Alimentation der Beamten gewährleistet, aber dabei auch den sich veränderten gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten Rechnung trägt. Die 50er sind Geschichte!
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Wie sind denn die Erwartungen an ein Urteil? Es geht hier nicht um Erwartungen an den Gesetzgeber. Oder soll hier nur weiter gestänkert werden?
Auch hier gilt das bereits Gesagte zur Kindergelderhöhung.Das Kindergeld stellt eine Vorauszahlung auf den Kinderfreibetrag dar. Dieses System dient der steuerlichen Berücksichtigung des Existenzminimums des Kindes.
Nach derzeitigem System wird das Kindergeld auf das Bürgergeld wie Einkommen angerechnet. Sollte ein erhöhtes Kindergeld den tatsächlichen Bedarf bzw. das Existenzminimum des Kindes abbilden, hätte das Kind also ein Einkommen, das über der Höhe des derzeitigen Bürgergeldes läge. Man hätte also ein Existenzminimum lt. Bürgergeld und eines lt. Kindergeld/Kinderfreibetrag, welches aber nach Erhöhung des Kindergeldes wohl höher wäre. Dieses würde auch angerechnet werden, wäre aber höher als das Bürgergeld, welches dann obsolet wäre. Im Grunde wäre das erhöhte Kindergeld die neue Grundsicherung des Kindes zur Absicherung des Existenzminimums. Das ganze ändert aber nichts daran, dass nach geltender Rechtssprechung des BVerfG der Mindestabstand von 115% einzuhalten ist.
Umlauf:
--- Zitat von: Bruce Springsteen am 21.05.2025 11:40 ---
--- Zitat von: BWBoy am 21.05.2025 10:29 ---Oha, erkläre das mal meinen A8-Kollegen hier, dass sie "nur" Schreibkraft sind. Du würdest dich wundern, was der mittlere Dienst hier im nachgeordneten Bereich so alles für Aufgaben bekommt. Lass mich raten, du bist hD in einer Oberbehörde oder Ministerium und kennst den mD bzw besonders den mtD nur so vom Hörensagen? Dein Statement ist so realitätfremd, das is kaum zu glauben ::)
--- End quote ---
Du liegst komplett falsch. Muss dich enttäuschen. Hab selbst den m.D durchgespielt. Fakt ist halt, dass man als A8er (ich war bei der Besoldungsgruppe in zwei unterschiedlichen Behörden) einfach kaum was macht, erst Recht nichts rechtliches. Da hat man nur stumpf was gemacht. Wenn sich einer mit "Führungsaufgaben" etc pp mehr aufhalst und sich abspeisen lässt, dann ist das sein Ding. Kenne so einen Fall aus dem Justizbereich. Die macht alles für die Richterschaft, der wird sogar der Urlaub abgelehnt und sie besetzt gefühlt 3 Stellen - für A8 und das seit Jahren. Aber sie macht halt auch nur Tippse. Deswegen bin ich aus dem Hamsterrad raus..
Da ist auch nichts realitätsfremd, erst Recht wenn man bedenkt, dass mittlerweile in einigen Teilen Deutschlands der m.D bei A7 anfängt. Da bildet man mit A8 keine Stütze.. da kannste noch so lachen.
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Typischer Fall von „Ich übertrage meine persönliche Situation auf alle anderen. Daher kann es nichts anderes geben.“
Sehr eindimensionale Betrachtungsweise.
Zum mtD wurde schon etwas gesagt.
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